Daten
Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.02.17, 13:16
Aktualisiert
23.02.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 31.01.2017
Drucksachen-Nummer: 26.17
TOP 4.
Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet
Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in
LED-Technik
Gemäß dem Auftrag der Politik aus der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 15.11.2016 (Drs.-Nr. 554.16) stellt die Verwaltung einen Vergleich zwischen den Kosten
einer Sportplatzbeleuchtung mit HIT- Strahler Technik zu einem Einsatz von LED–Strahler
Technik her.
a) Allgemeine Ausführungen/generelle Umrüstung aller Sportanlagen
Zu diesem Thema gibt es eine angeregte Diskussion.
Herr Giesen verweist hier auf die Erfahrungen im Bereich der Straßenbeleuchtung. In den
Anfangsjahren der LED-Technik sei bei den Beschaffungskosten im Vergleich zu den Kosten
beim Einsatz der HIT-Technik sowie auch bei den Stromkosten zunächst nur ein geringer
wirtschaft-licher Vorteil der LED- Technik erkennbar gewesen.
Die Entwicklung in den letzten Jahren ist so positiv verlaufen, indem die Lichtleistung als auch
die Stromverbräuche so optimiert wurden, dass ausschließlich LED Leuchten in der Straßenbeleuchtung verwendet werden.
Es ist davon auszugehen, dass dies in kurzer Zeit auch für den Bereich der Flachstrahler
zutreffen wird.
b) Einsatz von LED Strahlern – Sportplatz Manheim-Neu
Manheim- Neu solle jedoch direkt mit der neuen LED-Technologie ausgestattet werden, damit
nicht später Kosten für Austauschmaßnahmen erforderlich seien.
Die Verwaltung (Herr Giesen/Amt 15) führt zum Thema der Förderfähigkeit von Projekten mit
Fluchtlichtanlagen Folgendes aus: Die Förderfähigkeit von Fluchtlichtanlagen orientiert sich an
den Werten zu Förderung der Außenbeleuchtung/Straßenbeleuchtung. 70% des Gesamtstromverbrauches müssten eingespart werden, damit eine Förderfähigkeit vorliegt (31 % werden
erreicht).
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.