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Beschlusstext (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.02.17, 13:16
Aktualisiert
23.02.17, 13:16
Beschlusstext (Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 31.01.2017 Drucksachen-Nummer: 26.17 TOP 4. Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Sportplätzen im Stadtgebiet Kerpen und Neubau einer Flutlichtanlage für die Sportanlage Manheim-Neu in LED-Technik Gemäß dem Auftrag der Politik aus der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 15.11.2016 (Drs.-Nr. 554.16) stellt die Verwaltung einen Vergleich zwischen den Kosten einer Sportplatzbeleuchtung mit HIT- Strahler Technik zu einem Einsatz von LED–Strahler Technik her. a) Allgemeine Ausführungen/generelle Umrüstung aller Sportanlagen Zu diesem Thema gibt es eine angeregte Diskussion. Herr Giesen verweist hier auf die Erfahrungen im Bereich der Straßenbeleuchtung. In den Anfangsjahren der LED-Technik sei bei den Beschaffungskosten im Vergleich zu den Kosten beim Einsatz der HIT-Technik sowie auch bei den Stromkosten zunächst nur ein geringer wirtschaft-licher Vorteil der LED- Technik erkennbar gewesen. Die Entwicklung in den letzten Jahren ist so positiv verlaufen, indem die Lichtleistung als auch die Stromverbräuche so optimiert wurden, dass ausschließlich LED Leuchten in der Straßenbeleuchtung verwendet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies in kurzer Zeit auch für den Bereich der Flachstrahler zutreffen wird. b) Einsatz von LED Strahlern – Sportplatz Manheim-Neu Manheim- Neu solle jedoch direkt mit der neuen LED-Technologie ausgestattet werden, damit nicht später Kosten für Austauschmaßnahmen erforderlich seien. Die Verwaltung (Herr Giesen/Amt 15) führt zum Thema der Förderfähigkeit von Projekten mit Fluchtlichtanlagen Folgendes aus: Die Förderfähigkeit von Fluchtlichtanlagen orientiert sich an den Werten zu Förderung der Außenbeleuchtung/Straßenbeleuchtung. 70% des Gesamtstromverbrauches müssten eingespart werden, damit eine Förderfähigkeit vorliegt (31 % werden erreicht). Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.