Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
24.06.09, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.05.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1621
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Flächennutzungsplan
hier: Antrag auf Umwandlung von Grün- und Waldflächen in Bauland, Gemarkung
Münstereifel-Rodert, Flur 3, Flst.-Nr. 99, Schießbachstraße
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1621
1. Sachverhalt:
Einer der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 99,
Schießbachstraße hat am 8. Mai 2009 den Antrag gestellt, das vorgenannte Grundstück in
Bauland umzuwandeln.
Dieses Grundstück liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
und ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Das bestehende Kanalnetz liegt weit über 100 m entfernt. Überdies ist die Anbindung im freien
Gefälle nicht möglich. Daher würde anfallendes Abwasser über eine Druckleitung zu entwässern
sein. Das Abwasser des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Schießbachstraße 26 wird über
eine geschlossene Grube entsorgt.
Ferner ist die öffentliche Wasserleitung nicht vor der Grundstücksfront verlegt.
Auch ist zu bedenken, dass durch die beantragte bauliche Entwicklung an der Schießbachstraße
als Verbindungsstrecke von Rodert nach Bad Münstereifel zusätzlicher Fußgängerverkehr
ausgelöst wird. Daher wird zu überlegen sein, ob dann nicht ein Gehweg erforderlich ist, um die
Fußgänger von dem Kraftfahrzeugverkehr zu schützen.
Die nur kurz beleuchteten Umstände lassen erkennen, dass die Erschließung des Grundstückes
mit überdurchschnittlichem Erschließungsaufwand verbunden sein wird. Der Betrieb der
Druckleitung würde sogar dauerhafte Mehrkosten verursachen. Der finanzielle Aufwand ist vom
Eigentümer zu tragen, indem die Erschließung von ihm vertraglich übernommen wird
(Erschließungsvertrag).
In eine Flächennutzungsplanänderung, die hier erforderlich wäre, sollte wenn, nicht nur ein
Grundstück einbezogen werden, sondern mehrere zusammenhängende Grundstücke, um eine
sinnvolle und geordnete städtebauliche Entwicklung mit Anbindung an den Ort zu ermöglichen.
In diesem Bereich von Rodert ist aber eine weitere Baulandentwicklung nicht sinnvoll und auch
nicht vertretbar, gerade im Hinblick auf einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Flächen im
Außenbereich. Eine Erweiterung in Richtung Außenbereich beeinträchtigt auch die natürliche
Eigenart der Landschaft und Tierwelt.
Eine Zustimmung der Landesplanung zu einer Änderung des Flächenutzungsplanes in diesem
Bereich ist fraglich.
Außerdem stehen in Rodert ausreichend Bauflächen zur Verfügung. In die hierfür erforderliche
Infrastruktur und den Ausbau der Straßen wurde bereits investiert.
Gemäß dem Dargelegten wird eine Erweiterung von Baulandflächen in diesem Bereich sehr
kritisch und problematisch gesehen.
2. Rechtliche Würdigung
Durch eine Erweiterung der o. g. Fläche würde die Splittersiedlung verfestigt bzw. vergrößert. Dies
beeinträchtigt gemäß § 35 Abs. 3 BauGB öffentliche Belange.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die aufwendige Erschließung würde überdurchschnittliche Kosten verursachen und wegen der
Druckleitung ist auch dauerhaft, mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die beantragte Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauland wird auf Grund der
o.g. Gründe nicht weiterverfolgt und der Antrag abgelehnt.