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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan hier: Antrag auf Umwandlung von Grün- und Waldflächen in Bauland, Gemarkung Münstereifel-Rodert, Flur 3, Flst.-Nr. 99, Schießbachstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
24.06.09, 21:52
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier: Antrag auf Umwandlung von Grün- und Waldflächen in Bauland, Gemarkung 
        Münstereifel-Rodert, Flur 3, Flst.-Nr. 99, Schießbachstraße) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier: Antrag auf Umwandlung von Grün- und Waldflächen in Bauland, Gemarkung 
        Münstereifel-Rodert, Flur 3, Flst.-Nr. 99, Schießbachstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.05.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1621 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Flächennutzungsplan hier: Antrag auf Umwandlung von Grün- und Waldflächen in Bauland, Gemarkung Münstereifel-Rodert, Flur 3, Flst.-Nr. 99, Schießbachstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1621 1. Sachverhalt: Einer der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 99, Schießbachstraße hat am 8. Mai 2009 den Antrag gestellt, das vorgenannte Grundstück in Bauland umzuwandeln. Dieses Grundstück liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist dem Außenbereich zuzuordnen. Das bestehende Kanalnetz liegt weit über 100 m entfernt. Überdies ist die Anbindung im freien Gefälle nicht möglich. Daher würde anfallendes Abwasser über eine Druckleitung zu entwässern sein. Das Abwasser des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Schießbachstraße 26 wird über eine geschlossene Grube entsorgt. Ferner ist die öffentliche Wasserleitung nicht vor der Grundstücksfront verlegt. Auch ist zu bedenken, dass durch die beantragte bauliche Entwicklung an der Schießbachstraße als Verbindungsstrecke von Rodert nach Bad Münstereifel zusätzlicher Fußgängerverkehr ausgelöst wird. Daher wird zu überlegen sein, ob dann nicht ein Gehweg erforderlich ist, um die Fußgänger von dem Kraftfahrzeugverkehr zu schützen. Die nur kurz beleuchteten Umstände lassen erkennen, dass die Erschließung des Grundstückes mit überdurchschnittlichem Erschließungsaufwand verbunden sein wird. Der Betrieb der Druckleitung würde sogar dauerhafte Mehrkosten verursachen. Der finanzielle Aufwand ist vom Eigentümer zu tragen, indem die Erschließung von ihm vertraglich übernommen wird (Erschließungsvertrag). In eine Flächennutzungsplanänderung, die hier erforderlich wäre, sollte wenn, nicht nur ein Grundstück einbezogen werden, sondern mehrere zusammenhängende Grundstücke, um eine sinnvolle und geordnete städtebauliche Entwicklung mit Anbindung an den Ort zu ermöglichen. In diesem Bereich von Rodert ist aber eine weitere Baulandentwicklung nicht sinnvoll und auch nicht vertretbar, gerade im Hinblick auf einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Flächen im Außenbereich. Eine Erweiterung in Richtung Außenbereich beeinträchtigt auch die natürliche Eigenart der Landschaft und Tierwelt. Eine Zustimmung der Landesplanung zu einer Änderung des Flächenutzungsplanes in diesem Bereich ist fraglich. Außerdem stehen in Rodert ausreichend Bauflächen zur Verfügung. In die hierfür erforderliche Infrastruktur und den Ausbau der Straßen wurde bereits investiert. Gemäß dem Dargelegten wird eine Erweiterung von Baulandflächen in diesem Bereich sehr kritisch und problematisch gesehen. 2. Rechtliche Würdigung Durch eine Erweiterung der o. g. Fläche würde die Splittersiedlung verfestigt bzw. vergrößert. Dies beeinträchtigt gemäß § 35 Abs. 3 BauGB öffentliche Belange. 3. Finanzielle Auswirkungen Die aufwendige Erschließung würde überdurchschnittliche Kosten verursachen und wegen der Druckleitung ist auch dauerhaft, mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die beantragte Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauland wird auf Grund der o.g. Gründe nicht weiterverfolgt und der Antrag abgelehnt.