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Beschlusstext (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16 ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
115 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
24.01.17, 15:45
Aktualisiert
08.02.17, 08:39
Beschlusstext (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB) Beschlusstext (Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Stadtrates vom 20.12.2016 Drucksachen-Nummer: 669.16 TOP 5.3 Beschlussergänzung zu DRS-Nr. 638.16 ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB Die CDU-Fraktion bittet darum festzuhalten, dass das Vorgehen im Zusammenhang mit Sanierung/Neubau Europagymnasium -also zunächst eine Sanierung zu beantragen- keine Verpflichtung zur Umsetzung dieser darstellt, sondern dass die Option Neubau offen gelassen wird. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr:  Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEK-Gebiets beschlossen.  Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen.  Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen.  Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner fortzuführen.  Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des Europagymnasiums zwischen Philipp-Schneider-Straße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums entschieden.  Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen.  die Erhöhung des Kostenansatzes für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5–7  für die Modernisierung und funktionale Verbesserung des Schulgebäudes Europagymnasium werden gem. der Empfehlung des Fördergebers zunächst die anteiligen Kosten auf Basis einer Sanierung des Schulgeländes ermittelt und auf dieser Grundlage die Gewährung einer Zuwendung durch die Städtebauförderung beantragt  die auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 vorgenommenen Änderungen in den ISEK – Bericht        Seite 64: Aktualisierung der Angaben zur Nutzfläche und Bruttogeschossfläche Seite 66: Aktualisierung der Kosten für den Rückbau des Hochhauses Seite 67: Kita-Neubau mittelfristig, im Jahr 2020/21 Seite 89: Spielplatz Maastrichter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig Seite 91: Spielplatz Genter Straße Priorität 1 und Umsetzung kurzfristig Seite 100: Quartiersplatz Nordring Priorität 1 Seite 112: Wettbewerb Jahnwiese Priorität 1 und Durchführung kurzfristig vor Entscheidung Kita-Neubau  Seite 66, 127 und KuF – Änderung der Angaben zu den Kosten Teil C  Die Erhöhung des Kostenansatzes zum Neubau des Begegnungszentrums Maastrichter Straße nach Vorlage der Kostenermittlung gemäß DIN 276 vom 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 20.12.2016 Seite 2