Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
15.03.17, 10:17
Aktualisiert
15.03.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Schulausschusses
vom 25.01.2017
Drucksachen-Nummer: 692.16
TOP 4.
Klassenbildung an den städtischen Grundschulenfür das Schuljahr 2017/2018
Frau Hermes-Ernst, Schulleiterin der Clemensschule in Horrem, trägt den ausdrücklichen
Wunsch vor, dass der Schulausschuss auch für ihre Schule eine Begrenzung der Aufnahme in
die Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler vornimmt.
Seitens der Verwaltung wird die Raumsituation an der Clemensschule erläutert und darauf
hingewiesen, dass erst im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes mittelfristig
das Raumproblem gelöst werden kann. Eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen ist nicht
möglich.
Auf Nachfrage aus dem Schulausschuss sagt Frau Hermes-Ernst daraufhin zu, auch bei Bildung
einer vierten Eingangsklasse Lösungen mit den vorhandenen Räumen zu finden.
1.
2.
Der Schulausschluss beschließt gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs.
2 Schulgesetz (SchuIG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den Kerpener Grundschulen
39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den Grundschulleitungen
abgestimmten Vorschlag, wie in der Anlage dargestellt, zu verteilen.
Der Schulausschuss beschließt weiterhin, für das Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der
Kerpener Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen gemäß § 46 Abs. 3 SchuIG NRW im
Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.