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Beschlusstext (Klassenbildung an den städtischen Grundschulenfür das Schuljahr 2017/2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
15.03.17, 10:17
Aktualisiert
15.03.17, 10:17
Beschlusstext (Klassenbildung an den städtischen Grundschulenfür das Schuljahr 2017/2018)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 13. Sitzung des Schulausschusses vom 25.01.2017 Drucksachen-Nummer: 692.16 TOP 4. Klassenbildung an den städtischen Grundschulenfür das Schuljahr 2017/2018 Frau Hermes-Ernst, Schulleiterin der Clemensschule in Horrem, trägt den ausdrücklichen Wunsch vor, dass der Schulausschuss auch für ihre Schule eine Begrenzung der Aufnahme in die Eingangsklassen auf 25 Schülerinnen und Schüler vornimmt. Seitens der Verwaltung wird die Raumsituation an der Clemensschule erläutert und darauf hingewiesen, dass erst im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes mittelfristig das Raumproblem gelöst werden kann. Eine kurzfristige Bereitstellung von Räumen ist nicht möglich. Auf Nachfrage aus dem Schulausschuss sagt Frau Hermes-Ernst daraufhin zu, auch bei Bildung einer vierten Eingangsklasse Lösungen mit den vorhandenen Räumen zu finden. 1. 2. Der Schulausschluss beschließt gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchuIG NRW) für das Schuljahr 2017/2018 an den Kerpener Grundschulen 39 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem mit den Grundschulleitungen abgestimmten Vorschlag, wie in der Anlage dargestellt, zu verteilen. Der Schulausschuss beschließt weiterhin, für das Schuljahr 2017/2018 die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Eingangsklassen der Kerpener Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen gemäß § 46 Abs. 3 SchuIG NRW im Anmeldeverfahren auf 25 zu begrenzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig.