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Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Drucksachen-Nummer: 697.16 TOP 5.9 Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB aufzuheben. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: - im Westen durch die Golzheimer Straße - im Norden durch die Broichstraße - im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße - im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zurzeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB aufzuheben. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: - im Westen durch die Golzheimer Straße im Norden durch die Broichstraße im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Seite 2