Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 07.02.2017
Drucksachen-Nummer: 697.16
TOP 5.9
Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung
"Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
- die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10
BauGB aufzuheben.
Lage des Plangebietes
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
- im Westen durch die Golzheimer Straße
- im Norden durch die Broichstraße
- im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
- im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der
Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen
Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung
ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34
Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der
zurzeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht
vor.
-
die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10
BauGB aufzuheben.
Lage des Plangebietes
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
-
im Westen durch die Golzheimer Straße
im Norden durch die Broichstraße
im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der
Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen
Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine
planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34
Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur
Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017
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