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Beschlusstext (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
142 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Beschlusstext (Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Drucksachen-Nummer: 30.17 TOP 4.3 Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen In der vorausgehenden Diskussion fragt Herr Reimann als Ortsvorsteher, warum der im Juli 2016 gefasste Grundsatzbeschluss nach 8 Monaten erneut behandelt wird. Herr Mackeprang berichtet, dass die Bezirksregierung die Verwaltung aufgefordert hat, den Beschluss im Hinblick auf die Ausweisung nur eines zentralen Versorgungsbereichs in Türnich, Balkhausen, Brüggen zu präzisieren. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: Den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels – und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass: 1. für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und 2. der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt wird.