Daten
Kommune
Kerpen
Größe
142 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 07.02.2017
Drucksachen-Nummer: 30.17
TOP 4.3
Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen
In der vorausgehenden Diskussion fragt Herr Reimann als Ortsvorsteher, warum der im Juli
2016 gefasste Grundsatzbeschluss nach 8 Monaten erneut behandelt wird.
Herr Mackeprang berichtet, dass die Bezirksregierung die Verwaltung aufgefordert hat, den
Beschluss im Hinblick auf die Ausweisung nur eines zentralen Versorgungsbereichs in Türnich,
Balkhausen, Brüggen zu präzisieren.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
Den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss zum
Einzelhandels – und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass:
1.
für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen nur ein zentraler Versorgungsbereich im
Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und
2.
der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung
befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt wird.