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Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf) Beschlusstext (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Drucksachen-Nummer: 18.17 TOP 5.4 Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: - die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben. 1. Lage des Plangebietes (68. Änderung des FNP) Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße. Der Wirkungsbereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heppendorfer Straße im Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch das bestehende Einfamilienhaus an der Heppendorfer Straße und ein geplantes Einfamilienhaus, das über die Verlängerung des Glockenblumenweges realisiert werden soll. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 2. Lage des Plangebietes (Bebauungsplan SI 254 A) Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße / westlich der Straße "Zum Wasserwerk". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heppendorfer Straße im Osten durch die Straße „Am Wasserwerk“ im Norden durch die Nahversorgungsmärkte im Westen durch den Bebauungsplan SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Seite 2