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Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen hier: Wirksamkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss) Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Drucksachen-Nummer: 479.16 TOP 5.1 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen hier: Wirksamkeitsbeschluss Zu Beginn der Diskussion berichtet Herr Schwister, dass im März 2017 zu einem Arbeitskreis „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“ eingeladen wird. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) auszuräumen. - die Wirksamkeit der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“. Abgrenzung des Wirkungsbereiches - Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: ·    südwestlich durch die Heerstraße nordöstlich durch die Westerwaldstraße südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich, Flur 33  nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30 m. Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu berücksichtigen. Der Bereich um den Hubertusplatz soll zur Sicherung einer umfassenden Nahversorgung in den südöstlichen Stadtteilen von Kerpen als zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuweisung „eingeschränktes Nahversorgungszentrum“ entwickelt werden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Seite 2