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Beschlusstext (Einzelhandelsentwicklung im Stadtteil Kerpen hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Beschlusstext (Einzelhandelsentwicklung im Stadtteil Kerpen
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017 Drucksachen-Nummer: 63.17 TOP 4.4 Einzelhandelsentwicklung im Stadtteil Kerpen hier: Antrag der CDU-Fraktion Frau Giesen berichtet über die aktuelle Situation der Geschäfte in der Hahnenpassage. Nach Auskunft der Eigentümer wurde der Mietvertrag für „Vögele“ im letzten Jahr bis Mitte 2018 verlängert. Das Unternehmen wurde an ein italienisches Konsortium verkauft. Solange die Umstrukturierungen laufen soll der Standort erhalten bleiben. Für das Ladenlokal ehemals „Rossmann“ gibt es bereits einen Nachmieter im gehobenen Bekleidungssegment. „NKD“ schließt, auch aufgrund von Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, voraussichtlich Mitte 2017. Für den dann freiwerdenden Geschäftsraum in der Größe von 450 m², wird bereits ein Nachmieter gesucht. Im Obergeschoss befindet sich eine Anwaltskanzlei, die weiterhin in diesen Räumen bleibt. Eine Praxis für Kieferorthopädie wird neu eröffnet. Die Geschäftsräume der Firma „Ernsting“ mit einer Größe von 260 m² stehen leer, ebenso die Gastwirtschaft und ein weiterer Geschäftsraum mit einer Größe von 30 m². Die Flächen werden zur Vermietung angeboten. Zu den anderen Mietern in der Hahnenpassage sind keine Kündigungsabsichten bekannt. Herr Schwister berichtet zum Vollsortimenter, dass der Projektentwickler auf Basis des am 25.10.2016 vorgestellten Konzeptes seine Pläne mit Hochdruck verfolgt. Derzeit werden Grundstücksverhandlungen mit privaten Eigentümern geführt. Nach den Ausführungen der Verwaltung erklärt Herr Dallmann, Linksfraktion, dass hiermit auch seine Anfrage „Überfällige Berichte und AK-Sitzungen über laufende Projekte der Stadt Kerpen“ Drs.Nr. 86.17 unter TOP 8.1 beantwortet ist und unter TOP 8 „Anfragen“ nicht weiter ausgeführt werden muss. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.