Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 07.02.2017
Drucksachen-Nummer: 25.17
TOP 5.5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Zu Beginn der Diskussion regt Herr Meyer, SPD Fraktion, an, die Möglichkeit einer
Querungshilfe an der Heppendorfer Straße zu prüfen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
1.
2.
3.
Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 254 A liegt am nordöstlichen Ortsrand des
Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße, westlich der Straße
„Zum Wasserwerk“.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt im:
Norden
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
Osten
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
Süden
durch die Heppendorfer Straße
Westen
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.970 m².
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als
Anlage 2 der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die
Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung
einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine
Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und
dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des
Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an
unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist
die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017
Seite 2