Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
04.04.17, 12:55
Aktualisiert
04.04.17, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 07.02.2017
Drucksachen-Nummer: 23.17
TOP 5.8
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen
Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
B
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine
Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadt Kerpen
und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich
der Deponiefläche der Deponie Haus Forst.
Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher
Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche
Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche
Flächen.
Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), die genaue Abgrenzung dem
Bebauungsplan (M 1:1.000) zu entnehmen.Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes
befinden sich ganz oder teilweise die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67
Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA =
Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst., hier:
Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht,
etc. und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von
Rostaschen z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen
Aufbereitungsmöglichkeiten.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 07.02.2017
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