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Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
06.04.17, 18:16
Aktualisiert
06.04.17, 18:16
Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 11. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.02.2017 Drucksachen-Nummer: 83.17 TOP Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen vormals Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen TOP 5 nT Rechnungsprüfung Die Beratung und Beschlussfassung in den Stadträten steht in Kerpen am 21.02.2017 bzw. in Els-dorf am 07.03.2017 auf der Tagesordnung. Vorher haben die Rechnungsprüfungsausschüsse bei-der Kommunen ihre Zustimmung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu ertei-len. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung durch die Bürgermeister kann das Genehmi-gungsverfahren durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises fortgeführt werden. Die öf-fentlich-rechtliche Vereinbarung tritt dann am Tage nach ihrer Bekanntmachung im amtlichen Ver-öffentlichungsblatt der Genehmigungsbehörde in Kraft, frühestens jedoch am 01.04.2017. Mit Be-ginn des Monates April startet dann auch die praktische Umsetzung dieser interkommunalen Zu-sammenarbeit. Mehrheitlich 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Grüne), keine Enthaltungen, fasst der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Beschlussempfehlung: Der Stadtrat beschließt die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung sowie den Abschluss der hierzu notwendigen, mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Der als Anlage beigefügte Vertragstext ist Bestandteil der Niederschrift.