Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
06.04.17, 18:16
Aktualisiert
06.04.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 11. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 16.02.2017
TOP 1. Mitteilungen
Stadtverordnete Carroasco Molina bittet um Mitteilung, inwieweit für die Einwohner/innen eine
Fra-gestunde in den Ausschusssitzungen eingerichtet werden könnte.
Gemäß Niederschrift vom 17.02.2016 wurde dieser Anfrage bereits unter TOP 1 wie folgt beantwortet.
„Gemäß § 48 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NRW besteht die
Mög-lichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art. Auf
der Basis dieser gesetzlichen Ermächtigung schließt die derzeit gültige Geschäftsordnung für
den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse die Öffentlichkeit u. a. für Angelegenheiten der
Rech-nungsprüfung grundsätzlich aus (§§ 7 und 27). Dieser grundsätzliche Ausschluss der
Öffentlichkeit in Rechnungsprüfungsangelegenheiten entspricht der gängigen kommunalen
Praxis und gewähr-leistet die Vertraulichkeit der Beratungen. Als Ausnahme ist nach der
vorgenannten Geschäfts-ordnung die Beratung des Jahresabschlusses und die Entlastung des
Bürgermeisters zugelassen; diesbezügliche Beratungen und Prüfungshandlungen in der
Ausschusssitzung, die schutzwürdige Interessen Dritter oder der Allgemeinheit, insbesondere
personenbezogene Daten oder Geschäfts-geheimnisse tangieren, führen konsequenterweise
wieder zum Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seine Ausschüsse in der zurzeit
gültigen Fassung lässt gemäß den §§ 19, 27, 28 Absatz 8 den Tagesordnungspunkt
„Einwohner/innen-Fragestunde“ in Ausschusssitzungen zu.“