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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
20.03.17, 18:18
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 Drucksachen-Nummer: 514.16 TOP 6.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Stadtrat die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der Sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen mit der Maßgabe, dass 1. Die Gebühren der Mehrzweckhalle Horrem, der Mehrzweckhallen Sindorf und Blatzheim nicht an die Gebühren der Jahnhalle angepasst werden, 2. die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum Gebührenthema „Grillhüten“ berücksichtigt werden und 3. sich nach der prozentualen Erhöhung ergebenden Beträge abgerundet werden zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss. Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss die Erhöhung der Gebühren um annähernd 10% (je nach Rundung). Von dieser Erhöhung sind jedoch die Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes ausgenommen, da sich diese bereits in einem sehr hohen Preissegment befinden und ein höherer Preis auf dem Markt nicht zu erzielen wäre. Abstimmungsergebnis: Bei 6 Gegenstimmen (5 SPD, 1 Linke) mehrheitlich beschlossen.