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Beschlusstext (hier: Ausweisung von Überflutungsflächen in Bebauungsplänen Unterstützung einer Initiative Haus- und Gewerbeflächeninhaber zur "Nichtversiegelung" von Flächen Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
20.03.17, 18:18
Aktualisiert
11.04.17, 18:20
Beschlusstext (hier: Ausweisung von Überflutungsflächen in Bebauungsplänen
        Unterstützung einer Initiative Haus- und Gewerbeflächeninhaber zur "Nichtversiegelung" von           Flächen        
        Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren im Stadtgebiet)

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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 Drucksachen-Nummer: 20.17 TOP 3.2 Anregung gem. § 24 GO NRW ; Ausweisung von Überflutungsflächen in Bebauungsplänen Unterstützung einer Initiative Haus- und Gewerbeflächeninhaber zur "Nichtversiegelung" von Flächen Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren im Stadtgebiet Herr Dobbelstein regt an, die Regelung, dass keine generellen Prüfungen der Angaben zu versiegelten Flächen stattfinden, zu überdenken und zumindest stichprobenartige Prüfungen einzuführen. Der Haupt – und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Anregungen zur Darstellung von Überflutungsflächen, sowie zu einer Initiative zur „Nichtversiegelung“ von Flächen zur Kenntnis und beschließt keine Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren für das Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Nein-Stimmen (2 B‘90/Die Grünen) mehrheitlich beschlossen.