Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
85 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
19.10.12, 18:01
Aktualisiert
19.10.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 820 /IX.L.
Datum: 13.09.2012
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
25.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 5, Gewerbegebiet
Zingsheim-Süd;
Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 und 159
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2. Zur Erweiterung einer Werkhalle mit Kranbahn wird dem Antrag auf Überbauung
der festgesetzten, westlichen Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung
Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 und der östlichen Baugrenze auf dem Grundstück
Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 159 sowie der Beseitigung der Heckenanpflanzungen auf einer Länge von 28,5 m auf den Grundstücken Gemarkung
Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 und 159 zugestimmt.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.06.2012 wurde beschlossen:
„Es wird beschlossen, den Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, dahingehend zu verändern, dass
1) auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179, 159 und 99 festgesetzte „Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“
teilweise aufgehoben werden. Der hierzu beigefügte Planauszug, Anlage 1) ist
Bestandteil des Beschlusses, und
2) auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 159 und 99 festgesetzte „Anpflanzungen gem. den jeweiligen Ziffern der textlichen Festsetzungen (hier:
Nr. 17 - Anpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen: Auf den Pflanzstreifen
entlang der Erschließungsstraßen sind ausschließlich Hochstämme im Abstand
von 12 – 15 m anzupflanzen. Bäume gem. Artenliste dreimal verpflanzt, ab 8 cm
Stammdurchmesser) dahingehend verändert werden, dass „erforderliche Zufahrten hiervon ausgenommen sind“.
3) Die an der westlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 179 sowie an der östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Zingsheim,
Flur 14 Nr. 159 festgesetzten Baugrenzen sind teilweise aufzuheben (s. Anlage
1)
3
4) Es wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu
den zuvor beschriebenen Änderungen gefasst.
5) Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB ist einzuleiten. Hierbei sind
§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2, jeweils 2. Halbsatz BauGB anzuwenden.
6) Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sowie erforderliche Gutachten ist das Stadt-Planungsbüro Lanzerath aus Euskirchen zu beauftragen.“
- s. hierzu auch Vorlage Nr. 774 /IX.L. –
Nach Vorlage des abschließenden Bauantrages zum Bauvorhaben auf Erweiterung
der Werkhalle mit Kranbahn sowie Umbau im Bestand verändert sich die Situation
dahingehend, dass sich Erweiterung der Werkhalle sich nur auf das Grundstück Nr.
179 erstreckt und auf den Grundstücken Nr. 159 und 99 lediglich Zufahrt und Rangierflächen angelegt werden. Bezüglich der Anlegung einer Zufahrt von der Straße
„Gewerbegebiet Zingsheim-Süd“ auf den südlichen Teilbereich des Grundstückes
Nr. 99 lässt der Bebauungsplan L 5 eine Unterbrechung mit max. 7,0 m Breite zu,
die nach den vorliegenden Bauantragsunterlegen nicht überschritten wird.
Aufgrund dessen wurde mit der Baugenehmigungsbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen dahingehend Abstimmung erzielt, dass zur
Realisierung des beantragten Bauvorhabens eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd wie folgt erfolgen kann:
a) Überbauung der westlichen Baugrenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 14 Nr. 179
b) Beseitigung der Heckenanpflanzungen auf einer Länge von 28,5 m auf den
Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 und 159
Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen erhebt jedoch zu b) zur Bedingung, dass für diese Heckenanpflanzung ein ökologischer Ausgleich (2 : 1) sowie
die erforderliche Beseitigung der Heckenanpflanzung in der vegetationsarmen Jahreszeit erfolgen. Es handelt sich hierbei um rd. 170 qm Heckenanpflanzung, die im
4
Rahmen der ökologischen Ausgleichmaßnahmen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Zingsheim-Süd auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 2 Nr. 55 mit
aufgenommen werden soll.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Befreiungsantrag wie zuvor beschrieben zuzustimmen.
Aus dem beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet
Zingsheim-Süd sind die betroffenen Bereiche gekennzeichnet.
Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2012
aufrecht zu erhalten, um bei evtl. künftigen Erweiterungsmaßnahmen des Antragstellers unmittelbar das Verfahren einleiten zu können.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister