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Beschlusstext (25. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
43 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
22.12.16, 18:18
Aktualisiert
22.12.16, 18:18
Beschlusstext (25. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.12.2016 Drucksachen-Nummer: 630.16 TOP 3.1 25. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass zur langfristigen Kostenreduzierung an dem Ziel der Entwidmung von Teilflächen bei Nichtbelegung von Teilflächen entgegen der Aussagen in der Verwaltungsvorlage nach wie vor festgehalten werde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die 25. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen gemäß vorliegendem Entwurf (Anlage I der Vorlage) zu beschließen mit der Maßgabe, dass   die Gebühren für Gräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nicht erhöht werden und die Gebühren für die Nutzung der Friedhofshallen zunächst auf dem Stand des Jahres 2016 eingefroren werden. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt zu prüfen, wie die stetige Gebührensteigerung bei der Nutzung der Friedhofshallen gestoppt werden kann. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die so veränderte Gebührenkalkulation (Anlage II) neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss