Daten
Kommune
Kerpen
Größe
43 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
22.12.16, 18:18
Aktualisiert
22.12.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 13.12.2016
Drucksachen-Nummer: 630.16
TOP 3.1
25. Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt
Kerpen
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass zur langfristigen Kostenreduzierung an dem
Ziel der Entwidmung von Teilflächen bei Nichtbelegung von Teilflächen entgegen der Aussagen
in der Verwaltungsvorlage nach wie vor festgehalten werde.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die 25. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen gemäß vorliegendem
Entwurf (Anlage I der Vorlage) zu beschließen mit der Maßgabe, dass
die Gebühren für Gräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nicht erhöht werden
und
die Gebühren für die Nutzung der Friedhofshallen zunächst auf dem Stand des Jahres 2016
eingefroren werden. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt zu prüfen,
wie die stetige Gebührensteigerung bei der Nutzung der Friedhofshallen gestoppt werden
kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die so veränderte
Gebührenkalkulation (Anlage II) neu festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss