Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
17.05.17, 18:16
Aktualisiert
17.05.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 02.05.2017
Drucksachen-Nummer: 204.17
TOP 2.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Herr Strehling berichtet zum nachgereichten Antrag der SPD, dass die Verwaltung die
Einrichtung einer Querungshilfe geprüft hat.
Die Verwaltung hält eine Querungshilfe an der genannte Stelle für nicht erforderlich, da alle
potentiellen Ziele jenseits der L277 Heppendorder Straße über bereits vorhandene gesicherte
Querungsanlagen an den nahe gelegenen Kreisverkehrsplätzen erreichbar sind.
Die Verwaltung erläutert, dass an der vorgeschlagenen Querungshilfe keine großen Mengen an
querenden Fußgängern zu erwarten sind und daher die gesetzlich vorgeschriebenen
Einsatzkriterien nicht erfüllt würden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Herr Lipp regt an, dass man planerisch darauf einwirken soll, dass eine Querung an der in Rede
stehenden Stelle physikalisch unterbunden wird.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen.
den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil brachliegende Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch
den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem,
betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der
Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz
3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden Sorge zu tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
durch die Heppendorfer Straße
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 02.05.2017
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