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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
17.05.17, 18:16
Aktualisiert
17.05.17, 18:16
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 02.05.2017 Drucksachen-Nummer: 204.17 TOP 2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Herr Strehling berichtet zum nachgereichten Antrag der SPD, dass die Verwaltung die Einrichtung einer Querungshilfe geprüft hat. Die Verwaltung hält eine Querungshilfe an der genannte Stelle für nicht erforderlich, da alle potentiellen Ziele jenseits der L277 Heppendorder Straße über bereits vorhandene gesicherte Querungsanlagen an den nahe gelegenen Kreisverkehrsplätzen erreichbar sind. Die Verwaltung erläutert, dass an der vorgeschlagenen Querungshilfe keine großen Mengen an querenden Fußgängern zu erwarten sind und daher die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzkriterien nicht erfüllt würden. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Herr Lipp regt an, dass man planerisch darauf einwirken soll, dass eine Querung an der in Rede stehenden Stelle physikalisch unterbunden wird. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel und Zweck der Planung Das zum größten Teil brachliegende Plangebiet stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Abschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ durch die Straße „Zum Wasserwerk“ durch die Heppendorfer Straße durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 02.05.2017 Seite 2