Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
30.06.10, 18:21
Aktualisiert
30.06.10, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.: Sc/Wo
Jülich, 28.06.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 415/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
01.07.2010
Haupt- und Finanzausschuss
08.07.2010
TOP
Ergebnisse
Erschließung Schwimmzentrum
Anlg.: . / .
66
III
II
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1
GO NRW wie folgt:
Die zur Finanzierung benötigten Mittel in Höhe von 300.000,00 € werden imRahmen der zukünftigen Finanzplanung bereitgestellt.
Begründung:
Nach dem Willen der GIS (Gesellschaft für Infrastrukturvermögen im Kreis Düren mbH) soll bis
Ende Juni 2010 die Ausschreibung zum Schwimmzentrum an die potentiellen Interessenten versendet werden. Gegenstand der Ausschreibung ist, dass die äußere Erschließung durch den Straßenbaulastträger, hier also die Stadt Jülich, zu erfolgen hat. Nach einer Kostenschätzung des Tiefbauamtes
fallen zum Ausbau des Hasenfelder Weges Kosten in Höhe von 215.000,00 € an.
Des weiteren wurde mit Mitgliedern des Vorstandes des Reitvereins Jan-von-Werth erörtert, dass
für die entfallenden Weideflächen und für den entfallenden Reitplatz bei der Umsetzung der Planung Zufahrt und Parkplätze für das Schwimmzentrum Ersatz zu schaffen ist. Sonst ist ein Reitbetrieb und auch eine Verpachtung der Reithalle nicht mehr möglich. Hierzu werden z.Z. Gespräche
mit Kreis Düren (Untere Landschaftsbehörde), sowie Forstbehörde geführt, mit dem Ziel, die westlich angrenzende Ausgleichsfläche umzuwandeln. Sollten diese Pläne realisiert werden können,
fallen Kosten von ca. 35.000,00 € für die Errichtung eines neuen Reitplatzes sowie für die Rodung
der Ausgleichsfläche Kosten von ca. 20.000,00 € an.
In einem Vorgespräch mit der Forstbehörde wurde erörtert, dass ein Ausgleich für die Forstfläche
1 zu 1 im Bereich Altenburg auf städt. Flächen an der Rur erfolgen könnte. Dann würden Kosten
von ca. 30.000,00 € für Neupflanzungen anfallen.
Festgestellt werden kann diesjedoch erst im Zuge des B-Plan-Verfahrens nach Vorliegen des landschaftlichen Begleitplanes.
Da das Anlegen der Stellplätze für das Schwimmzentrum ist in der Ausschreibung optional geregelt
ist, kann eine definitive Aussage zur Art und Anzahl sowie Kostentragung erst amEnde des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. Insofern werden derzeit keine Mittel vorgesehen, müssen
aber gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden..
Die Dringlichkeit des Beschlusses begründet sich darin, dass nachdem nunmehr die Vorarbeiten
zum Ausschreibungsverfahren zum Schwimmzentrum Jülich (SZJ) abgeschlossen sind, unmittelbar
nach der Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses der Versand der Angebotsaufforderungen erfolgen soll.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 415/2010
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