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Sitzungsvorlage (Haushalt 2010 und Haushaltssicherungskonzept bis 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 29.06.2010 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 420/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.07.2010 Stadtrat 14.07.2010 TOP Ergebnisse Haushalt 2010 und Haushaltssicherungskonzept bis 2014 Anlg.: -2SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Am 27.05.2010 hat der Stadtrat den Haushalt 2010 und das Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Mit Schreiben vom 02.06.2010 wurden Haushalt und Haushaltssicherungs-konzept der Kommunalaufsicht vorgelegt. Nach dem Haushalt ergab sich für die Jahre 2010 bis 2013 jeweils eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage um mehr als 5 %, so dass gemäß § 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung (GO) ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war. Nach den Vorschriften der GO ist ein Haushaltsausgleich möglichst innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung wiederherzustellen. Dieser Zeitraum beinhaltet gemäß § 84 der GO die auf das Haushaltsjahr folgenden drei Jahre. Daher sind im Haushalt 2010 die Jahre 2011 bis 2013 als Finanzplanjahre produktstellenscharf ausgewiesen. Die Fehlbeträge belaufen sich auf 2011: 17.021.670 € 2012: 14.672.370 € 2013: 11.741.710 € Da im Falle des o.g. § 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung die Frist zum Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraumes der Finanzplanung erst mit dem zweiten Jahr beginnt, in dem der Schwellenwert von 5 % überschritten wird, ist erst die zweite Überschreitung Ursache für das HSK. Damit beginnt die „Dreijahresfrist“ zum Haushaltsausgleich erst mit dem Jahr 2011. Der Haushaltausgleich ist dann erst im Jahr 2014 zu erreichen und nicht schon 2013. Mit Verfügung vom 24.06.2010 (als Anlage beigefügt) weist der Kreis Düren hierauf hin, und bittet um Bericht, ob für das Haushaltsjahr 2014 ein Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Nach den vorliegenden Daten (siehe Anlage) ist dies aber auch in 2014 nicht möglich (Fehlbetrag: 11.973.410 €). Hieran ändern auch zur Zeit diskutierte Hilfen für Kommunen nichts wesentliches. Ebenso die im HSK 2010 ff (siehe Anlage) entwickelten/beschlossenen Konsoliedierungsmaßnahmen. Ich beabsichtige daher, dies dem Kreis gemäß dem letzten Satz der Verfügung entsprechend mitzuteilen. Ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung Ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: Ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 420/2010 Seite 2