Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 29.06.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 420/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.07.2010
Stadtrat
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Haushalt 2010 und Haushaltssicherungskonzept bis 2014
Anlg.: -2SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Am 27.05.2010 hat der Stadtrat den Haushalt 2010 und das Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Mit Schreiben vom 02.06.2010 wurden Haushalt und Haushaltssicherungs-konzept der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Nach dem Haushalt ergab sich für die Jahre 2010 bis 2013 jeweils eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage um mehr als 5 %, so dass gemäß § 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung (GO) ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war.
Nach den Vorschriften der GO ist ein Haushaltsausgleich möglichst innerhalb des Zeitraumes der
mittelfristigen Finanzplanung wiederherzustellen. Dieser Zeitraum beinhaltet gemäß
§ 84 der GO die auf das Haushaltsjahr folgenden drei Jahre. Daher sind im Haushalt 2010 die Jahre
2011 bis 2013 als Finanzplanjahre produktstellenscharf ausgewiesen.
Die Fehlbeträge belaufen sich auf
2011: 17.021.670 €
2012: 14.672.370 €
2013: 11.741.710 €
Da im Falle des o.g. § 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung die Frist zum Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraumes der Finanzplanung erst mit dem zweiten Jahr beginnt, in
dem der Schwellenwert von 5 % überschritten wird, ist erst die zweite Überschreitung Ursache für
das HSK.
Damit beginnt die „Dreijahresfrist“ zum Haushaltsausgleich erst mit dem Jahr 2011. Der Haushaltausgleich ist dann erst im Jahr 2014 zu erreichen und nicht schon 2013.
Mit Verfügung vom 24.06.2010 (als Anlage beigefügt) weist der Kreis Düren hierauf hin, und bittet
um Bericht, ob für das Haushaltsjahr 2014 ein Haushaltsausgleich dargestellt werden kann.
Nach den vorliegenden Daten (siehe Anlage) ist dies aber auch in 2014 nicht möglich (Fehlbetrag:
11.973.410 €).
Hieran ändern auch zur Zeit diskutierte Hilfen für Kommunen nichts wesentliches. Ebenso die im
HSK 2010 ff (siehe Anlage) entwickelten/beschlossenen Konsoliedierungsmaßnahmen.
Ich beabsichtige daher, dies dem Kreis gemäß dem letzten Satz der Verfügung entsprechend mitzuteilen.
Ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
Ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
Ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 420/2010
Seite 2