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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 420/2010)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
53 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22

Inhalt der Datei

Haushaltssicherungskonzept 2010 ff Das Haushaltssicherungskonzept der Jahre 2003 bis 2008 Schon in den Jahren 2003 bis 2008 hat die Stadt Jülich jeweils ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) erstellen müssen. In dieser Zeit ist im Verwaltungshaushalt ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von rund 21 Millionen € entstanden. Mit dem Haushaltssicherungskonzept bzw. den jährlichen Fortschreibungen konnte für das Jahr 2008 immer ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt erreicht werden, so dass die Haushaltssicherungskonzepte von 2003 bis 2008 jeweils ohne inhaltliche Veränderungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. Nach dem kameralen Haushaltsrecht hätte nunmehr -in einem sog. „zweiten HSK-Zeitraum“- in den Jahren von 2009 bis 2013 der kumulierte Fehlbetrag durch Überschüsse im Verwaltungshaushalt abgedeckt werden müssen. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2009 entfällt dieser zweite HSK-Zeitraum. Damit ist der aufgelaufene Fehlbetrag aber nicht ausgeglichen, er ist statt dessen über Kassenkredite finanziert, die zum einen die Bilanz auf der Passivseite in Form von Verbindlichkeiten belasten. Zum anderen wird auch die Ergebnisrechnung -vergleichbar mit dem Verwaltungshaushalt nach altem Rechtdurch die zu zahlenden Kassenkreditzinsen mit jährlich rund 1,2 Millionen € belastet. Das Haushaltssicherungskonzept im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Mit Einführung des NKF änderten sich auch die Voraussetzungen, nach denen ein HSK zu erstellen ist. Ein HSK ist nunmehr aufzustellen, wenn - - - durch Veränderungen des Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der allgemeinen Rücklage (=des Eigenkapitals) um mehr als ein Viertel verringert wird. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.. Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn - der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25 % verringert wird durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes komplett aufgezehrt wird. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK ist die Erreichung des Haushaltsausgleiches spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Finanzplanung (§ 76 Absatz 2 GO). Damit müssen im dritten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahre die Erträge die Aufwendungen decken. Diese Frist ist somit gegenüber dem HSK nach kameralem Recht verkürzt, wo nach 5 Jahren ein Haushaltsausgleich zu erzielen war. Ursachen für das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff Der auf der Grundlage des NKF erstellte Haushalt 2009 wies in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag von rund 4,8 Millionen € aus. Auch für die Folgejahre 2010 bis 2012 waren Fehlbeträge in Höhe von jeweils rund 7 Millionen € zu verzeichnen. Ein Haushaltssicherungskonzept war dennoch nicht aufzustellen, da die Fehlbeträge 2009 und 2010 durch die Ausgleichsrücklage abgedeckt werden konnten. Diese Ausgleichsrücklage ist gemäß § 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Für die Stadt Jülich gilt die letztgenannte Grenze. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen der Jahre 2005 bis 2008 beliefen sich auf 36 Millionen € jährlich, so dass ich eine Ausgleichrücklage in Höhe von rund 12 Millionen € errechnet. Die Fehlbeträge der Jahre 2011 und 2012 schmälerten bereits die Allgemeine Rücklage, allerdings unter der o.g. 5 %-Grenze. Bis Mitte des Jahres schien der Haushalt 2009 wie veranschlagt abgewickelt werden zu können. Zwar blieben die Zahlungen aus dem Einkommensteueranteil im ersten Quartal hinter den veranschlagten Werten zurück, dies aber in einem noch erträglichen Rahmen. Bei den Zahlungen für die folgenden Quartalen dagegen schlug die bedingt durch die weltweite Wirtschaftskrise zunehmende Arbeitslosigkeit voll durch, und Wenigereinnahmen in Höhe von rund einer Million € gegenüber dem Haushaltsansatz zeichneten sich ab. Hinzu kamen im dritten Quartal noch deutliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer. In diesem Fall war aber die Wirtschaftskrise nur in geringem Umfang Ursache für die Wenigereinnahmen. Die Einbrüche waren statt dessen in erster Linie Folge von Umstrukturierungen in großen Unternehmen. Letztlich wurde der im Haushalt veranschlagte Einnahmeansatz um rund drei Millionen € unterschritten. Weitere Verschlechterungen ergaben sich im Bereich der Stadtwerke, die weder Konzessionsabgaben noch eine Gewinnablieferung zahlen konnten. Die Wenigereinnahmen führten dazu, dass der in der Haushaltssatzung festgelegte Kassenkreditrahmen von 30 Millionen € zur Sicherung des Liquidität der Stadtkasse nicht mehr ausreichte. Im Dezember verabschiedete der Stadtrat daher noch eine Nachtragshaushaltssatzung, mit der dieser Kassenkreditrahmen auf 40 Millionen € angehoben wurde. In dieser Nachtragssatzung wurden auch die o.g. Wenigereinnahmen veranschlagt, wodurch sich der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung auf rund 8,4 Millionen € erhöhte. Auf eine Darstellung der Verschlechterungen für die Folgejahre wurde verzichtet, da zeitgleich an der Aufstellung des Haushaltes 2010 gearbeitet wurde, in dem diese Werte nun darzustellen sind. Die Finanzplanung des Haushaltes 2009 wies für das Haushaltsjahr 2010 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 7,4 Millionen € aus. Mit dem nun vorliegenden Haus-halt für 2010 erhöht sich dieser Wert um 18,4 Millionen € auf 25,8 Millionen € !! Folgende Faktoren führten zu dieser dramatischen Erhöhung des Fehlbetrages: Mit einer deutlichen Verbesserung bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist auch in 2010 nicht zu rechnen. Anstelle der in der Finanzplanung 2009 für 2010 angenommenen Einnahmen in Höhe von 14,56 Millionen € sollte der Ansatz 2010 mit 11 Millionen € veranschlagt werden. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen ergibt sich damit eine Verschlechterung von rund Im Bereich der Bauunterhaltung waren Maßnahmen wie die PCB-Sanierung im Gymnasium (1,2 Millionen €) oder die Brandschutzertüchtigung in 3.100.000 €. den Rathäusern (900.000 €) im Vorjahr noch als Investitionen veranschlagt. Da mit diesen Maßnahmen jedoch der Wert des Gebäudes nicht wesentlich erhöht wird, sondern das Gebäude nur in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, sind diese Maßnahmen eher als Aufwand zu betrachten und damit in der Ergebnisrechnung zu veranschlagen. Zu den o.g. Maßnahmen kommen noch weitere bisher nicht veranschlagte größere Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund einer Million €, so dass die Ergebnisrechnung 2010 mit insgesamt 3.100.000 € belastet wird. Bei der Jugendamtsumlage war laut der Finanzplanung des Kreises Düren aus dem Vorjahr für 2010 ursprünglich ein Umlagesatz von 14,1 % vorgesehen. Tatsächlich wird sich der Umlagesatz aber nach derzeitigen Informationen auf 22,76 % belaufen. Für die Stadt Jülich bedeutet das Mehrausgaben in Höhe von rund 2.850.000 €, und das obwohl die Umlagegrundlagen (=Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen) der Stadt Jülich rund 1,4 Millionen € niedriger sind als angenommen. Der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage wird nach dem Haushaltsentwurf des Kreises von 37,5 % in 2009 auf nun 41 % in 2010 erhöht. In der Finanzplanung des Vorjahres war für das Jahr 2010 ein Umlagesatz von 39,2 % eingeplant. Bedingt durch die geringere Umlagegrundlage belaufen sich die Mehrausgaben bei der Allgemeinen Kreisumlage auf „nur“ 50.000 € Beim Anteil an der Einkommensteuer ist –wie schon bei der Gewerbesteuer- in 2010 mit einer Erholung nicht zu rechnen. Anstelle der in der Finanzplanung 2009 für 2010 vorgesehenen Einnahmen von rund 13,5 Millionen € ergeben sich auf der Grundlage der vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Gesamtverrteilungsmasse für die Stadt Jülich Einnahmen in Höhe von „nur“ 10,9 Millionen €, und damit weniger als geplant. Auch die finanzielle Situation der Stadtwerke wird sich kurzfristig nicht verbessern. So werden die Stadtwerke in 2010 nur für die Sparte „Wasser“ eine Konzessionsabgabe zahlen. Ein Gewinn war auch in 2009 nicht zu verzeichnen, so dass sich keine Erträge aus einer Gewinnablieferung ergeben. Damit können anstelle der geplanten Erträge von rund 2,5 Millionen € nur Erträge in Höhe von 400.000 € erzielt werden, also rund weniger als ursprünglich veranschlagt. Wenigereinnahmen bei den Steuern führen in der Regel im Folgejahr zu Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen im Folgejahr. Die Wenigereinnahmen im Vorjahr haben sich, wie oben bereits ausgeführt, jedoch erst nach Abschluss der Referenzperiode für das GFG 2010, nämlich im zweiten Halbjahr 2009 ergeben. Daher erfolgt die Kompensierung erst im Jahr 2011. Da auch das Land bedingt durch die Wirtschaftskrise deutlich geringere Steuereinnahmen hatte, verringert sich die Verbundmasse für die Schlüsselzuweisungen. Für die Stadt Jülich bedeutet das rund geringere Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant. Bei den Personalausgaben ist eine Tarifsteigerung von 2 % eingeplant. Bei der Beamtenversorgung wird darüber hinaus mit einer Steigerung des Umlagesatzes gerechnet. Insgesamt ergeben sich so gegenüber der ursprünglichen Planung für 2010 Mehraufwendungen in Höhe von 2.600.000 € 2.100.000 € 700.000 € 680.000 €. Die Kommunen sind mit 50 % an den Unterkunftskosten der Hartz-IVEmpfänger beteiligt. Aufgrund der im Rahmen der Wirtschaftskrise gestiegenen Fallzahlen, aber auch aufgrund der steigenden Energiekosten mussten hierfür schon in 2009 zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Auch in 2010 wird mit höheren Aufwendungen gerechnet, so dass sich Mehraufwendungen gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von ergeben. 300.000 € Mit Ausnahme der Mehraufwendungen bei der Bauunterhaltung schlagen die o.g. Verschlechterungen auch auf die Folgejahr durch. So schloss ein erster Ausdruck der Ergebnisrechnung in den Jahren 2011 bis 2013 mit folgenden Fehlbeträgen ab: Haushaltsjahr 2011 Fehlbetrag = 17,8 Millionen € Haushaltsjahr 2012 Fehlbetrag = 17,5 Millionen € Haushaltsjahr 2013 Fehlbetrag = 17,6 Millionen € Eine endgültige Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor. Auf der Grundlage einer vorläufigen Eröffnungsbilanz beläuft sich die Allgemeine Rücklage (=das Eigenkapital) der Stadt Jülich auf rund 150 Millionen €. Die Ausgleichsrücklage ist schon in 2010 aufgebraucht. Somit verringern die o.g. Fehlbeträge die Allgemeine Rücklage jährlich um Werte zwischen 15 und 19 %. Damit ist die bereits mehrfach angesprochene 5-%-Grenze aus § 76 der Gemeindeordnung deutlich überschritten und ein Haushaltssicherungskonzept ist zu erstellen. Bei der Dimension des Fehlbetrages in 2013 ist ein Haushaltsausgleich und somit ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept kaum erreichbar. Die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen können somit lediglich das Defizit verringern. Die Maßnahmen zur Verringerung des Defizits Teilprodukt Maßnahme Verbesserung 2011 Verbesserung 2012 Verbesserung 2013 ff verschiedene Personalaufwand Streichung des Personalaufwandes bei durch Verrentung/Altersteilzeit freiwerdenden Stellen 168.000 € 411.000 € 852.000 € verschiedene Verwaltungsgebühren Erhöhung innerhalb des Rahmens der Allgemeinen VerwaltungsGebührenordnung NRW 9.000 € 9.000 € 9.000 € 011 111 012 002 Gebäudemanagement Außerordentlicher Ertrag durch Veräußerung eines Teils des Grundstückes Realschule 0€ 0€ 550.000 € verschiedene Schulen Abschaffung des ersten beitragsfreien Jahres bei der OGS 10.000 € 25.000 € 25.000 € Teilprodukt Maßnahme Verbesserung 2011 Verbesserung 2012 Verbesserung 2013 ff 0€ 0€ 400.000 € 60.000 € 70.000 € 80.000 € 021 215 001 001 Realschule Wegfall von Betriebskosten und Abschreibung Realschule, kein zusätzlicher Aufwand am neuen Standort, da dort Einsparung durch energetische Sanierung 025 263 001 001 Musikschule Absenkung des Zuschussbedarfes der Musikschule gegenüber dem Jahr 2009 (310.000 €) um 10 % =30.000 € auf 280.000 €; veranschlagt über Erhöhung Teilnehmerentgelte ab Schuljahr 2011) 025 272 001 001 Stadtbücherei schrittweise Erhöhung des Entgeltes für die Leseausweise (Jahreskarte) für Erwachsene 3.000 € 6.000 € 9.000 € 042 424 001 001 städt. Sportstätten Erhöhung der Benutzungsentgelte für Erwachsene und nicht in Vereinen organisierte Gruppen 3.000 € 3.000 € 3.000 € 054 541 003 001 Straßenbeleuchtung Vor allem durch Reduzierung der Betriebsstunden (z.B. Nachtabschaltung) laut GPA-Bericht Einsparpotenzial bei Unterhaltung = 100.000 €, bei Stromkosten = 170.000 €, angesetzt ab 2012 0€ 270.000 € 270.000 € 055 551 002 001 Brückenkopfpark Reduzierung des städtischen Zuschussbetrages durch Kooperation mit der Indeland GmbH, angesetzt ab 2012 0€ 250.000 € 250.000 € 057 573 001 001 Stadthalle Aufgabe der Stadthalle in 2012 nach Fertigstellung der Mehrzweckhalle am Schulzentrum (Belastung in 2011 durch Abschreibung des Restwertes) - 460.000 € 130.000 € 130.000 € verschiedene Bürgerhallen Reduzierung des ZuschussBedarfes durch Erhöhung der Entgelte für private Nutzungen 2.000 € 2.000 € 2.000 € 057 573 014 001 Stadtwerke Jülich Veräußerung des Solarturmes, danach wieder Konzessionsabgabe in voller Höhe ab 2012 0€ 1.100.000 € 1.100.000 € Nicht beschlossen ! Teilprodukt Maßnahme Verbesserung 2011 Verbesserung 2012 Verbesserung 2013 ff 061 611 001 001 Grundsteuer B Erhöhung des Steuersatzes von 400 % auf 420 % in 2010 gemäß dem Kreisdurchschnitt (schon für Stadtratssitzung am 10.12.2009 vorgeschlagen); von 2011 bis 2013 jährliche Steigerung von 10-%-Punkten 340.000 € 450.000 € 560.000 € 061 611 001 001 Gewerbesteuer Annäherung der Ansätze ab 2012 an die Werte aus der Finanzplanung des Vorjahres, da Verschlechterungen nicht durch Wirtschaftskrise bedingt, daher stärkere Steigerung als Orientierungsdaten gerechtfertigt; in 2013 zusätzlich Erhöhung des Hebesatzes von 430 % auf 450 % 0€ 500.000 € 1.700.000 € 061 611 001 001 Jugendamtsumlage laut GPA-Bericht ergibt sich im Bereich der Jugendhilfe ein Einsparpotenzial in Höhe von 10,00 €/Einwohner; Ziel ist, dieses zu realisieren 0€ 0€ 330.000 € Insgesamt ergeben sich durch die o.g. Maßnahmen die folgenden Verbesserungen: Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 ff 125.000 € 3.201.000 € 6.963.000 € Die Ergebnisrechnung der Folgejahre weist dann noch die folgenden Fehlbeträge aus: Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Fehlbetrag = 17,25 Millionen € Fehlbetrag = 14,67 Millionen € Fehlbetrag = 11,74 Millionen € Fehlbetrag = 11,97 Millionen € Die Allgemeine Rücklage wird auf der Grundlage dieser Fehlbeträge jährlich um rund 10 -13 % verringert. Damit ist der Grenzwert von 5 % immer noch deutlich überschritten und ein Haushaltssicherungskonzept ist zu erstellen. Zur Vermeidung eines solchen HSK müsste die jährliche Rücklagenverringerung, also die jeweiligen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung, auf einen Wert von rund 6,5 Millionen € heruntergefahren werden. Genehmigungsfähig wäre dieses HSK nur dann, wenn in 2014 ein ausgeglichener Ergebnisplan vorgelegt werden kann. Dieses Ziel ist aber -selbst unter Berücksichtigung der aufgezeigten Maßnahmen- bei weiten nicht erreicht. Insofern wird das HSK von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden. Personalkonsolidierung der Stadt Jülich Wie bereits in den vergangenen Jahren betreibt die Stadt Jülich auch weiterhin eine restriktive Bewirtschaftung des Stellenplanes. So wurden dann auch ausweislich des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt in den vergangenen Jahren (2000 bis 2007) bereits ca. 22 Stellen eingespart. Allerdings ist ein solcher Stellenabbau nicht immer durchzuhalten. So mussten z.B. das Personal im Bereich des Sozialamtes für die Gewährung von Leistungen nach SGB II (Hartz IVLeistungen) wegen Zunahme der Fälle aufgestockt, der Kindergarten in Selgersdorf übernommen und die Kindergärten allgemein umstrukturiert werden, was zu einer Erhöhung der Planstellen geführt und damit natürlich auch zu einer erheblichen Steigerung der Personalkosten beigetragen hat. Unabhängig davon wird aber grundsätzlich jede frei werdende Stelle auf Notwendigkeit geprüft, bevor eine Entscheidung über eine etwaige Wiederbesetzung getroffen wird. Hierfür werden ggf. auch entsprechende Organisationsuntersuchungen durchgeführt, um eine verlässliche Aussage über die Personalausstattung in den jeweiligen Bereichen zu erhalten. Stellen die bis 2013 frei werden bzw. frei sind und nicht extern besetzt werden müssen. Hinweis: Bei "Personalangelegenheiten" sind alle Altersteilzeitfälle in einem Pool zusammengefasst. Daher ist in Klammern dahinter jeweils der Bereich genannt, wo die Stelle ursprünglich angesiedelt war. Die Jahreszahlen bezeichnen jeweils den Zeitpunkt, ab dem eine Stelle frei wird bzw. wegfällt. Produktgruppe Bezeichnung Stellen Einsparung 011111004001 Haupt- und Personalamt 1,00 Beamtin/ Beamter Besoldungsgruppe A 14 10.000 € 052521001001 Bauordnung 1,00 Tariflich Besch. Entgeltgruppe 12 Rente 40.000 € 011111004001 Personalangelegenheiten 0,50 Beamter (Ordnungsamt) Besoldungsgruppe A 13 011111004001 Personalangelegenheiten (Liegenschaftsamt) 0,50 011111008002 operative Dienste 1,00 011111004001 Personalangelegenheiten (Kath. Grundsch.) 0,15 011111004001 Personalangelegenheiten (Bücherei) 0,45 011111004001 Personalangelegenheiten (Feuerwehr) 0,50 036366002001 Jugendheim 1,00 011111004001 Personalangelegenheiten (Liegenschaftsamt) 0,50 021211001001 GGS Nord 1,00 Altersteilzeit 65.000 € Beamter Besoldungsgruppe A 12 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Rente 60.000 € 41.000 € Jahr Bemerkungen 2010 interne Regelung ab 6/2010 interne Regelung ab 7/2010 entfällt ab 12/2010 entfällt Prüfung ab 4/2011 Nachbesetzung Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Altersteilzeit 13.000 € ab 4/2011 entfällt Tariflich Besch. Entgeltgruppe 10 Altersteilzeit 42.000 € ab 6/2011 entfällt Tariflich Besch. Entgeltgruppe 9 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 9 Rente 42.000 € ab 5/2011 entfällt Nachbesetzung ist ab 8/2011 Pflicht Tariflich Besch. Entgeltgruppe 9 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Rente 42.000 € ab 11/2011 entfällt 50.000 € ab 12/2011 Hausmeisterpool 55.000 € Produktgruppe Bezeichnung Stellen Einsparung 011111004001 Personalangelegenheiten 0,50 Beamter (Organisation) Besoldungsgruppe A 11 51.000 € Altersteilzeit 011111002001 Verwaltungsführung 1,00 Tariflich Besch. Entgeltgruppe 9 Rente 55.000 € 011111004001 Personalangelegenheiten 0,50 Tariflich Besch. (Stadtkasse) Entgeltgruppe 8 011111004001 Personalangelegenheiten (Ordnungsamt) 0,25 011111004001 Personalangelegenheiten (Ordnungsamt) 0,50 011111004001 Personalangelegenheiten (Sozialamt) 0,50 011111004001 Personalangelegenheiten (Stadtkasse) 0,50 021211002001 GGS Ost 1,00 011111004001 Personalangelegenheiten (GGS West) 0,50 011111004001 Personalangelegenheiten (Brückenkopfpark) 0,50 021212001001 Hauptschule 0,78 055551002001 Brückenkopfpark 1,00 011111004001 Personalangelegenheiten (Ordnungsamt) 0,50 011111004001 Personalangelegenheiten (Ordnungsamt) 0,25 011111004001 Personalangelegenheiten (Dezernat III) 0,50 011111013001 Bauhof 1,00 Jahr Bemerkungen ab 5/2012 entfällt Prüfung ab 9/2012 Nachbesetzung Altersteilzeit 33.000 € ab 10/2012 entfällt Tarifl. Besch. Entgeltgruppe 6 Altersteilzeit 16.000 € ab 4/2012 entfällt Beamtin Besoldungsgruppe A 10 Altersteilzeit 48.000 € ab 5/2012 entfällt Tariflich Besch. Entgeltgruppe 9 Altersteilzeit 41.000 € ab 2/2012 entfällt 46.000 € ab 5/2012 entfällt Beamter Besoldungsgruppe A 9 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Rente 43.000 € ab 11/2012 Hausmeisterpool 32.000 € ab 12/2012 entfällt 44.000 € 53.000 € ab 7/2013 entfällt Prüfung ab 9/2013 Nachbesetzung Prüfung ab 11/2013 Nachbesetzung Tariflich Besch. Entgeltgruppe 6 Altersteilzeit 31.000 € ab 12/2013 entfällt Tariflich Besch. Entgeltgruppe 3 Altersteilzeit 13.000 € ab 12/2013 entfällt 31.000 € ab 12/2013 entfällt Prüfung ab7/2013 Nachbesetzung Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 10 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Rente Tariflich Besch. Entgeltgruppe 7 Rente Tariflich Besch. Entgeltgruppe 5 Altersteilzeit Tariflich Besch. Entgeltgruppe 6 Rente 31.000 € 23.000 € Das bedeutet allerdings nicht, dass in allen Fällen genau diese Stellen entfallen. Statt dessen wird geprüft, ob die Stelle ganz oder teilweise wiederbesetzt werden muss. Ist die Stelle wieder zu besetzen, erfolgt dies intern. Die so in Gang gesetzte Nachrückerkette soll möglichst frühzeitig unterbrochen werden, um im Ergebnis Stellen(anteile) einzusparen. Außerdem werden die eigenen Auszubildenden in die Nachrückerkette eingebaut, um im Falle von Ausscheiden wegen Altersteilzeit entsprechende Zuschüsse der Arbeitsagentur zu erhalten. Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt weist auch Personalüberhänge aus. Allerdings entsprechen diese noch dem Stand von 2007 bzw. 2008 und lassen sich allenfalls einem bestimmten Bereich aber nicht einer konkreten Stelle zuordnen. Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl an Änderungen sowohl hinsichtlich der Aufgaben als auch bezüglich der Stellenbesetzung erfolgt. Im Einzelnen werden für die nachfolgend aufgeführten Bereiche Personalüberhänge ausgewiesen: Kasse und Vollstreckung Rechnungsprüfung Personenstandswesen Bauordnung 0,25 1,19 0,47 0,68 diese Einsparung ist bereits in der obigen Auflistung enthalten. Wohnungsbauförderung und Wohnraumversorgung Wohngeld Rentenversicherungsangelegenheiten Summe: 0,65 0,44 (Stand 2008) 0,38 (Stand 2008) 4,06 Bei einem Durchschnittswert von ca. 40.000 € je Stelle könnte bei einer vollständigen Umsetzung der Personalüberhänge aus dem GPA-Bericht mittelfristig eine Einsparung von ca. 160.000 € erzielt werden. Eine ungeprüfte Streichung der o.g. Personalüberhänge aus dem GPA-Bericht ist aus folgenden Gründen nicht möglich: • • • Die grob ermittelten Überhänge beziehen sich nicht auf einzelne Stellen oder Produkte sondern auf Organisationseinheiten. Insofern müsste ermittelt werden, auf welcher Stelle konkret ein Überhang besteht. Die ermittelten Stellenanteile sind rein mathematisch errechnet und können in Form dieser “krummen Werte” nicht einfach übernommen werden. Die zu Grunde liegenden Kostenbetrachtungen der GPA sind rein monetär und Gesichtspunkte der Rechtmäßigkeit der Aufgabenerledigung, des Leistungsumfanges, der Leistungsqualität und von Verwaltungszielen bleiben unberücksichtigt. Den ermittelten Werten wurde zum Teil schon durch konkrete Maßnahmen begegnet. Des Weiteren errechnet die GPA auch Unterdeckungen bzw. weist auf zusätzliche Aufgabenfelder, wie z.B. Einrichtung einer zentralen Vergabestelle, Einführung eines Immobilienmanagements etc. hin. Insofern wird es auch neu einzurichtende Stellen bzw. Aufgabenverlagerungen geben. Folgende Maßnahmen wurden auf der Grundlage des GPA-Berichtes bereits in Angriff genommen: 1. Der Personalüberhang im Bereich Wohnungsbauförderung und Wohnraumversorgung wurde bereits auf eine halbe Stelle reduziert und ist zum Sozialamt verlagert. 2. Der Personalüberhang bei der Stadtkasse wurde bereits um 0,16 auf nunmehr 0,09 reduziert. 3. Der Personalüberhang im Bereich Wohngeld ist auf Grund steigender Fallzahlen nicht mehr aktuell. Dem Überhang steht eine Stellenunterdeckung im Bereich Asyl (0,18 Stellen) und im Beeich SGB XII (0,5 Stellen) gegenüber 4. Der Personalüberhang im Bereich Personenstandswesen kann sich im Rahmen der beabsichtigten Aufgabenverlagerungen relativieren bzw. auflösen. 5. Im Bereich Bauordnung gibt es bereits Überlegungen einen Stellenanteil von 0,8 auf Grund von Verrentung einzusparen.(s. Auflistung oben) 6. Im Bereich Rechnungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass mit dem ausgewiesenen Stellenüberhang Leistungen im Bereich Antikorruption, Beratung im Vergabewesen und Spielplatzplanung erfolgen. Die Personalüberhänge können somit nicht in Gänze eingespart sondern müssen verlagert werden. Umorganisationen oder Aufgabenneuverteilungen, aber auch Verbesserung der technischen Ausstattung können dazu beitragen, Stellen einzusparen. Soweit sich durch geänderte Aufgabenzuschnitte andere Stellenbewertungen ergeben, ist der Stellenplan zwangsläufig anzupassen. Durch die Einführung des Immobilienmanagements sind 2 Stellen vom Liegenschaftsamt verlagert und angepasst worden (A 13 BBesG und Entgeltgruppe 9 TVöD). Auch die Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren führt dazu, dass es ab 2011 keine Stellen mehr im Sozialamt für den Bereich von SGB II (Leistungen nach Hartz IV) geben wird. Im Falle einer Versetzung wird die jeweilige Stelle zum Kreis Düren hin übertragen. Im Falle einer Abordnung bleibt die Stelle zwar hier erhalten, braucht jedoch nicht mehr finanziert zu werden, da die entsprechenden Personen dann vom Kreis Düren bezahlt werden. Grundsätzlich sind bei allen Stellenveränderungen aber personalrechtliche und bewertungsrelevante Aspekte zu berücksichtigen. Unabhängig davon gelten aber gemäß dem NKF Leitfaden des Innenministers besondere Richtlinien, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann. Das sind: Wiederbesetzungssperre für 1 Jahr: Grundsätzlich gilt diese Sperre für alle freiwerdenden Stellen. Die einzige Ausnahme wird da zugelassen, wo die Durchführung von pflichtigen Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet wird. Beförderungssperre: Hier gilt, dass Beamtinnen und Beamte frühestens nach 12 Monaten befördert werden dürfen. Außerdem ist nach den Richtlinien für jede zu besetzende Stelle eine besondere Aufgabenkritik nach den folgenden Punkten durchzuführen. - - Kann auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden? Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabe möglich? Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden, z. B. durch Zusammenlegung und/oder Verlagerung von Arbeitsbereichen oder durch Technikeinsatz oder durch interkommunale Zusammenarbeit? Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht?