Daten
Kommune
Jülich
Größe
53 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
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Haushaltssicherungskonzept 2010 ff
Das Haushaltssicherungskonzept der Jahre 2003 bis 2008
Schon in den Jahren 2003 bis 2008 hat die Stadt Jülich jeweils ein Haushaltssicherungskonzept
(HSK) erstellen müssen. In dieser Zeit ist im Verwaltungshaushalt ein kumulierter Fehlbetrag in
Höhe von rund 21 Millionen € entstanden. Mit dem Haushaltssicherungskonzept bzw. den
jährlichen Fortschreibungen konnte für das Jahr 2008 immer ein ausgeglichener
Verwaltungshaushalt erreicht werden, so dass die Haushaltssicherungskonzepte von 2003 bis 2008
jeweils ohne inhaltliche Veränderungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
Nach dem kameralen Haushaltsrecht hätte nunmehr -in einem sog. „zweiten HSK-Zeitraum“- in
den Jahren von 2009 bis 2013 der kumulierte Fehlbetrag durch Überschüsse im
Verwaltungshaushalt abgedeckt werden müssen. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2009 entfällt dieser zweite HSK-Zeitraum. Damit ist der
aufgelaufene Fehlbetrag aber nicht ausgeglichen, er ist statt dessen über Kassenkredite finanziert,
die zum einen die Bilanz auf der Passivseite in Form von Verbindlichkeiten belasten. Zum anderen
wird auch die Ergebnisrechnung -vergleichbar mit dem Verwaltungshaushalt nach altem Rechtdurch die zu zahlenden Kassenkreditzinsen mit jährlich rund 1,2 Millionen € belastet.
Das Haushaltssicherungskonzept im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Mit Einführung des NKF änderten sich auch die Voraussetzungen, nach denen ein HSK zu
erstellen ist. Ein HSK ist nunmehr aufzustellen, wenn
-
-
-
durch Veränderungen des Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der
Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der allgemeinen Rücklage (=des
Eigenkapitals) um mehr als ein Viertel verringert wird.
in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des
Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als ein
Zwanzigstel zu verringern oder
innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung
die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird..
Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn
-
der Fehlbetrag des Ergebnisplanes in einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine
Rücklage um mehr als 25 % verringert wird
durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die
Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder
die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes
komplett aufgezehrt wird.
Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK ist die Erreichung des
Haushaltsausgleiches spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Finanzplanung (§ 76 Absatz 2
GO). Damit müssen im dritten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahre die Erträge die
Aufwendungen decken. Diese Frist ist somit gegenüber dem HSK nach kameralem Recht verkürzt,
wo nach 5 Jahren ein Haushaltsausgleich zu erzielen war.
Ursachen für das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff
Der auf der Grundlage des NKF erstellte Haushalt 2009 wies in der Ergebnisrechnung einen
Fehlbetrag von rund 4,8 Millionen € aus. Auch für die Folgejahre 2010 bis 2012 waren Fehlbeträge
in Höhe von jeweils rund 7 Millionen € zu verzeichnen. Ein Haushaltssicherungskonzept war
dennoch nicht aufzustellen, da die Fehlbeträge 2009 und 2010 durch die Ausgleichsrücklage
abgedeckt werden konnten. Diese Ausgleichsrücklage ist gemäß § 75 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels
der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Für die Stadt Jülich gilt die letztgenannte Grenze. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen der Jahre 2005 bis 2008 beliefen sich
auf 36 Millionen € jährlich, so dass ich eine Ausgleichrücklage in Höhe von rund 12 Millionen €
errechnet.
Die Fehlbeträge der Jahre 2011 und 2012 schmälerten bereits die Allgemeine Rücklage, allerdings
unter der o.g. 5 %-Grenze.
Bis Mitte des Jahres schien der Haushalt 2009 wie veranschlagt abgewickelt werden zu können.
Zwar blieben die Zahlungen aus dem Einkommensteueranteil im ersten Quartal hinter den
veranschlagten Werten zurück, dies aber in einem noch erträglichen Rahmen. Bei den Zahlungen
für die folgenden Quartalen dagegen schlug die bedingt durch die weltweite Wirtschaftskrise
zunehmende Arbeitslosigkeit voll durch, und Wenigereinnahmen in Höhe von rund einer Million €
gegenüber dem Haushaltsansatz zeichneten sich ab. Hinzu kamen im dritten Quartal noch deutliche
Einbrüche bei der Gewerbesteuer. In diesem Fall war aber die Wirtschaftskrise nur in geringem
Umfang Ursache für die Wenigereinnahmen. Die Einbrüche waren statt dessen in erster Linie
Folge von Umstrukturierungen in großen Unternehmen. Letztlich wurde der im Haushalt
veranschlagte Einnahmeansatz um rund drei Millionen € unterschritten. Weitere Verschlechterungen ergaben sich im Bereich der Stadtwerke, die weder Konzessionsabgaben noch eine
Gewinnablieferung zahlen konnten.
Die Wenigereinnahmen führten dazu, dass der in der Haushaltssatzung festgelegte Kassenkreditrahmen von 30 Millionen € zur Sicherung des Liquidität der Stadtkasse nicht mehr ausreichte. Im
Dezember verabschiedete der Stadtrat daher noch eine Nachtragshaushaltssatzung, mit der dieser
Kassenkreditrahmen auf 40 Millionen € angehoben wurde. In dieser Nachtragssatzung wurden
auch die o.g. Wenigereinnahmen veranschlagt, wodurch sich der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung auf rund 8,4 Millionen € erhöhte. Auf eine Darstellung der Verschlechterungen für die
Folgejahre wurde verzichtet, da zeitgleich an der Aufstellung des Haushaltes 2010 gearbeitet
wurde, in dem diese Werte nun darzustellen sind.
Die Finanzplanung des Haushaltes 2009 wies für das Haushaltsjahr 2010 einen Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung in Höhe von rund 7,4 Millionen € aus. Mit dem nun vorliegenden Haus-halt
für 2010 erhöht sich dieser Wert um 18,4 Millionen € auf 25,8 Millionen € !! Folgende
Faktoren führten zu dieser dramatischen Erhöhung des Fehlbetrages:
Mit einer deutlichen Verbesserung bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer
ist auch in 2010 nicht zu rechnen. Anstelle der in der Finanzplanung 2009
für 2010 angenommenen Einnahmen in Höhe von 14,56 Millionen € sollte
der Ansatz 2010 mit 11 Millionen € veranschlagt werden. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wenigerausgaben bei den Gewerbesteuerumlagen
ergibt sich damit eine Verschlechterung von rund
Im Bereich der Bauunterhaltung waren Maßnahmen wie die PCB-Sanierung
im Gymnasium (1,2 Millionen €) oder die Brandschutzertüchtigung in
3.100.000 €.
den Rathäusern (900.000 €) im Vorjahr noch als Investitionen veranschlagt.
Da mit diesen Maßnahmen jedoch der Wert des Gebäudes nicht wesentlich
erhöht wird, sondern das Gebäude nur in einen nutzbaren Zustand versetzt wird,
sind diese Maßnahmen eher als Aufwand zu betrachten und damit in der
Ergebnisrechnung zu veranschlagen. Zu den o.g. Maßnahmen kommen noch
weitere bisher nicht veranschlagte größere Unterhaltungsmaßnahmen mit
einem Volumen von rund einer Million €, so dass die Ergebnisrechnung 2010
mit insgesamt
3.100.000 €
belastet wird.
Bei der Jugendamtsumlage war laut der Finanzplanung des Kreises Düren
aus dem Vorjahr für 2010 ursprünglich ein Umlagesatz von 14,1 % vorgesehen.
Tatsächlich wird sich der Umlagesatz aber nach derzeitigen Informationen auf
22,76 % belaufen. Für die Stadt Jülich bedeutet das Mehrausgaben in
Höhe von rund
2.850.000 €,
und das obwohl die Umlagegrundlagen (=Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen) der Stadt Jülich rund 1,4 Millionen € niedriger sind als
angenommen. Der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage wird nach
dem Haushaltsentwurf des Kreises von 37,5 % in 2009 auf nun 41 % in 2010
erhöht. In der Finanzplanung des Vorjahres war für das Jahr 2010 ein Umlagesatz von 39,2 % eingeplant. Bedingt durch die geringere Umlagegrundlage
belaufen sich die Mehrausgaben bei der Allgemeinen Kreisumlage auf „nur“
50.000 €
Beim Anteil an der Einkommensteuer ist –wie schon bei der Gewerbesteuer- in 2010 mit einer Erholung nicht zu rechnen. Anstelle der in der
Finanzplanung 2009 für 2010 vorgesehenen Einnahmen von rund
13,5 Millionen € ergeben sich auf der Grundlage der vom Städte- und
Gemeindebund mitgeteilten Gesamtverrteilungsmasse für die Stadt
Jülich Einnahmen in Höhe von „nur“ 10,9 Millionen €, und damit
weniger als geplant.
Auch die finanzielle Situation der Stadtwerke wird sich kurzfristig nicht
verbessern. So werden die Stadtwerke in 2010 nur für die Sparte „Wasser“
eine Konzessionsabgabe zahlen. Ein Gewinn war auch in 2009 nicht zu
verzeichnen, so dass sich keine Erträge aus einer Gewinnablieferung ergeben.
Damit können anstelle der geplanten Erträge von rund 2,5 Millionen € nur
Erträge in Höhe von 400.000 € erzielt werden, also rund
weniger als ursprünglich veranschlagt.
Wenigereinnahmen bei den Steuern führen in der Regel im Folgejahr zu
Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen im Folgejahr. Die
Wenigereinnahmen im Vorjahr haben sich, wie oben bereits ausgeführt,
jedoch erst nach Abschluss der Referenzperiode für das GFG 2010, nämlich
im zweiten Halbjahr 2009 ergeben. Daher erfolgt die Kompensierung erst im
Jahr 2011. Da auch das Land bedingt durch die Wirtschaftskrise deutlich
geringere Steuereinnahmen hatte, verringert sich die Verbundmasse für die
Schlüsselzuweisungen. Für die Stadt Jülich bedeutet das rund
geringere Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant.
Bei den Personalausgaben ist eine Tarifsteigerung von 2 % eingeplant.
Bei der Beamtenversorgung wird darüber hinaus mit einer Steigerung des
Umlagesatzes gerechnet. Insgesamt ergeben sich so gegenüber der
ursprünglichen Planung für 2010 Mehraufwendungen in Höhe von
2.600.000 €
2.100.000 €
700.000 €
680.000 €.
Die Kommunen sind mit 50 % an den Unterkunftskosten der Hartz-IVEmpfänger beteiligt. Aufgrund der im Rahmen der Wirtschaftskrise
gestiegenen Fallzahlen, aber auch aufgrund der steigenden Energiekosten
mussten hierfür schon in 2009 zusätzliche Mittel überplanmäßig
bereitgestellt werden. Auch in 2010 wird mit höheren Aufwendungen
gerechnet, so dass sich Mehraufwendungen gegenüber der ursprünglichen
Planung in Höhe von
ergeben.
300.000 €
Mit Ausnahme der Mehraufwendungen bei der Bauunterhaltung schlagen die o.g. Verschlechterungen auch auf die Folgejahr durch. So schloss ein erster Ausdruck der Ergebnisrechnung in den
Jahren 2011 bis 2013 mit folgenden Fehlbeträgen ab:
Haushaltsjahr 2011 Fehlbetrag = 17,8 Millionen €
Haushaltsjahr 2012 Fehlbetrag = 17,5 Millionen €
Haushaltsjahr 2013 Fehlbetrag = 17,6 Millionen €
Eine endgültige Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor. Auf der Grundlage einer vorläufigen
Eröffnungsbilanz beläuft sich die Allgemeine Rücklage (=das Eigenkapital) der Stadt Jülich auf
rund 150 Millionen €. Die Ausgleichsrücklage ist schon in 2010 aufgebraucht. Somit verringern
die o.g. Fehlbeträge die Allgemeine Rücklage jährlich um Werte zwischen 15 und 19 %. Damit ist
die bereits mehrfach angesprochene 5-%-Grenze aus § 76 der Gemeindeordnung deutlich
überschritten und ein Haushaltssicherungskonzept ist zu erstellen.
Bei der Dimension des Fehlbetrages in 2013 ist ein Haushaltsausgleich und somit ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept kaum erreichbar. Die im folgenden aufgelisteten
Maßnahmen können somit lediglich das Defizit verringern.
Die Maßnahmen zur Verringerung des Defizits
Teilprodukt
Maßnahme
Verbesserung
2011
Verbesserung
2012
Verbesserung
2013 ff
verschiedene
Personalaufwand
Streichung des Personalaufwandes bei durch Verrentung/Altersteilzeit freiwerdenden
Stellen
168.000 €
411.000 €
852.000 €
verschiedene
Verwaltungsgebühren
Erhöhung innerhalb des Rahmens
der Allgemeinen VerwaltungsGebührenordnung NRW
9.000 €
9.000 €
9.000 €
011 111 012 002
Gebäudemanagement
Außerordentlicher Ertrag durch
Veräußerung eines Teils des
Grundstückes Realschule
0€
0€
550.000 €
verschiedene
Schulen
Abschaffung des ersten beitragsfreien Jahres bei der OGS
10.000 €
25.000 €
25.000 €
Teilprodukt
Maßnahme
Verbesserung
2011
Verbesserung
2012
Verbesserung
2013 ff
0€
0€
400.000 €
60.000 €
70.000 €
80.000 €
021 215 001 001
Realschule
Wegfall von Betriebskosten und
Abschreibung Realschule, kein
zusätzlicher Aufwand am neuen
Standort, da dort Einsparung
durch energetische Sanierung
025 263 001 001
Musikschule
Absenkung des Zuschussbedarfes
der Musikschule gegenüber dem
Jahr 2009 (310.000 €) um 10 %
=30.000 € auf 280.000 €; veranschlagt über Erhöhung Teilnehmerentgelte ab Schuljahr
2011)
025 272 001 001
Stadtbücherei
schrittweise Erhöhung des
Entgeltes für die Leseausweise
(Jahreskarte) für Erwachsene
3.000 €
6.000 €
9.000 €
042 424 001 001
städt. Sportstätten
Erhöhung der Benutzungsentgelte
für Erwachsene und nicht in
Vereinen organisierte Gruppen
3.000 €
3.000 €
3.000 €
054 541 003 001
Straßenbeleuchtung
Vor allem durch Reduzierung der
Betriebsstunden (z.B. Nachtabschaltung) laut GPA-Bericht
Einsparpotenzial bei Unterhaltung
= 100.000 €, bei Stromkosten =
170.000 €, angesetzt ab 2012
0€
270.000 €
270.000 €
055 551 002 001
Brückenkopfpark
Reduzierung des städtischen
Zuschussbetrages durch
Kooperation mit der Indeland
GmbH, angesetzt ab 2012
0€
250.000 €
250.000 €
057 573 001 001
Stadthalle
Aufgabe der Stadthalle in 2012
nach Fertigstellung der Mehrzweckhalle am Schulzentrum
(Belastung in 2011 durch
Abschreibung des Restwertes)
- 460.000 €
130.000 €
130.000 €
verschiedene
Bürgerhallen
Reduzierung des ZuschussBedarfes durch Erhöhung der
Entgelte für private Nutzungen
2.000 €
2.000 €
2.000 €
057 573 014 001
Stadtwerke Jülich
Veräußerung des Solarturmes,
danach wieder Konzessionsabgabe in voller Höhe ab 2012
0€
1.100.000 €
1.100.000 €
Nicht beschlossen !
Teilprodukt
Maßnahme
Verbesserung
2011
Verbesserung
2012
Verbesserung
2013 ff
061 611 001 001
Grundsteuer B
Erhöhung des Steuersatzes von
400 % auf 420 % in 2010 gemäß
dem Kreisdurchschnitt (schon für
Stadtratssitzung am 10.12.2009
vorgeschlagen); von 2011 bis
2013 jährliche Steigerung von
10-%-Punkten
340.000 €
450.000 €
560.000 €
061 611 001 001
Gewerbesteuer
Annäherung der Ansätze ab 2012
an die Werte aus der Finanzplanung des Vorjahres, da Verschlechterungen nicht durch
Wirtschaftskrise bedingt, daher
stärkere Steigerung als
Orientierungsdaten gerechtfertigt;
in 2013 zusätzlich Erhöhung des
Hebesatzes von 430 % auf 450 %
0€
500.000 €
1.700.000 €
061 611 001 001
Jugendamtsumlage
laut GPA-Bericht ergibt sich im
Bereich der Jugendhilfe ein
Einsparpotenzial in Höhe von
10,00 €/Einwohner; Ziel ist,
dieses zu realisieren
0€
0€
330.000 €
Insgesamt ergeben sich durch die o.g. Maßnahmen die folgenden Verbesserungen:
Haushaltsjahr 2011
Haushaltsjahr 2012
Haushaltsjahr 2013 ff
125.000 €
3.201.000 €
6.963.000 €
Die Ergebnisrechnung der Folgejahre weist dann noch die folgenden Fehlbeträge aus:
Haushaltsjahr 2011
Haushaltsjahr 2012
Haushaltsjahr 2013
Haushaltsjahr 2014
Fehlbetrag = 17,25 Millionen €
Fehlbetrag = 14,67 Millionen €
Fehlbetrag = 11,74 Millionen €
Fehlbetrag = 11,97 Millionen €
Die Allgemeine Rücklage wird auf der Grundlage dieser Fehlbeträge jährlich um rund 10 -13 %
verringert. Damit ist der Grenzwert von 5 % immer noch deutlich überschritten und ein
Haushaltssicherungskonzept ist zu erstellen. Zur Vermeidung eines solchen HSK müsste die
jährliche Rücklagenverringerung, also die jeweiligen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung, auf
einen Wert von rund 6,5 Millionen € heruntergefahren werden.
Genehmigungsfähig wäre dieses HSK nur dann, wenn in 2014 ein ausgeglichener Ergebnisplan
vorgelegt werden kann. Dieses Ziel ist aber -selbst unter Berücksichtigung der aufgezeigten
Maßnahmen- bei weiten nicht erreicht. Insofern wird das HSK von der Aufsichtsbehörde nicht
genehmigt werden.
Personalkonsolidierung der Stadt Jülich
Wie bereits in den vergangenen Jahren betreibt die Stadt Jülich auch weiterhin eine restriktive
Bewirtschaftung des Stellenplanes. So wurden dann auch ausweislich des Berichtes der
Gemeindeprüfungsanstalt in den vergangenen Jahren (2000 bis 2007) bereits ca. 22 Stellen
eingespart. Allerdings ist ein solcher Stellenabbau nicht immer durchzuhalten. So mussten z.B. das
Personal im Bereich des Sozialamtes für die Gewährung von Leistungen nach SGB II (Hartz IVLeistungen) wegen Zunahme der Fälle aufgestockt, der Kindergarten in Selgersdorf übernommen
und die Kindergärten allgemein umstrukturiert werden, was zu einer Erhöhung der Planstellen
geführt und damit natürlich auch zu einer erheblichen Steigerung der Personalkosten beigetragen
hat. Unabhängig davon wird aber grundsätzlich jede frei werdende Stelle auf Notwendigkeit
geprüft, bevor eine Entscheidung über eine etwaige Wiederbesetzung getroffen wird. Hierfür
werden ggf. auch entsprechende Organisationsuntersuchungen durchgeführt, um eine verlässliche
Aussage über die Personalausstattung in den jeweiligen Bereichen zu erhalten.
Stellen die bis 2013 frei werden bzw. frei sind und nicht extern besetzt werden müssen.
Hinweis: Bei "Personalangelegenheiten" sind alle Altersteilzeitfälle in einem Pool
zusammengefasst. Daher ist in Klammern dahinter jeweils der Bereich genannt, wo die Stelle
ursprünglich angesiedelt war. Die Jahreszahlen bezeichnen jeweils den Zeitpunkt, ab dem eine
Stelle frei wird bzw. wegfällt.
Produktgruppe
Bezeichnung
Stellen
Einsparung
011111004001 Haupt- und Personalamt
1,00 Beamtin/ Beamter
Besoldungsgruppe A 14
10.000 €
052521001001 Bauordnung
1,00 Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 12 Rente
40.000 €
011111004001 Personalangelegenheiten
0,50 Beamter
(Ordnungsamt)
Besoldungsgruppe A 13
011111004001 Personalangelegenheiten
(Liegenschaftsamt)
0,50
011111008002 operative Dienste
1,00
011111004001 Personalangelegenheiten
(Kath. Grundsch.)
0,15
011111004001 Personalangelegenheiten
(Bücherei)
0,45
011111004001 Personalangelegenheiten
(Feuerwehr)
0,50
036366002001 Jugendheim
1,00
011111004001 Personalangelegenheiten
(Liegenschaftsamt)
0,50
021211001001 GGS Nord
1,00
Altersteilzeit
65.000 €
Beamter
Besoldungsgruppe A 12
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5 Rente
60.000 €
41.000 €
Jahr
Bemerkungen
2010 interne Regelung
ab 6/2010 interne Regelung
ab 7/2010 entfällt
ab 12/2010 entfällt
Prüfung
ab 4/2011 Nachbesetzung
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5
Altersteilzeit
13.000 €
ab 4/2011 entfällt
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 10
Altersteilzeit
42.000 €
ab 6/2011 entfällt
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 9
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 9 Rente
42.000 €
ab 5/2011 entfällt
Nachbesetzung ist
ab 8/2011 Pflicht
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 9
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5 Rente
42.000 €
ab 11/2011 entfällt
50.000 €
ab 12/2011 Hausmeisterpool
55.000 €
Produktgruppe
Bezeichnung
Stellen
Einsparung
011111004001 Personalangelegenheiten
0,50 Beamter
(Organisation)
Besoldungsgruppe A 11
51.000 €
Altersteilzeit
011111002001 Verwaltungsführung
1,00 Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 9 Rente
55.000 €
011111004001 Personalangelegenheiten
0,50 Tariflich Besch.
(Stadtkasse)
Entgeltgruppe 8
011111004001 Personalangelegenheiten
(Ordnungsamt)
0,25
011111004001 Personalangelegenheiten
(Ordnungsamt)
0,50
011111004001 Personalangelegenheiten
(Sozialamt)
0,50
011111004001 Personalangelegenheiten
(Stadtkasse)
0,50
021211002001 GGS Ost
1,00
011111004001 Personalangelegenheiten
(GGS West)
0,50
011111004001 Personalangelegenheiten
(Brückenkopfpark)
0,50
021212001001 Hauptschule
0,78
055551002001 Brückenkopfpark
1,00
011111004001 Personalangelegenheiten
(Ordnungsamt)
0,50
011111004001 Personalangelegenheiten
(Ordnungsamt)
0,25
011111004001 Personalangelegenheiten
(Dezernat III)
0,50
011111013001 Bauhof
1,00
Jahr
Bemerkungen
ab 5/2012 entfällt
Prüfung
ab 9/2012 Nachbesetzung
Altersteilzeit
33.000 €
ab 10/2012 entfällt
Tarifl. Besch.
Entgeltgruppe 6
Altersteilzeit
16.000 €
ab 4/2012 entfällt
Beamtin
Besoldungsgruppe A 10
Altersteilzeit
48.000 €
ab 5/2012 entfällt
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 9
Altersteilzeit
41.000 €
ab 2/2012 entfällt
46.000 €
ab 5/2012 entfällt
Beamter
Besoldungsgruppe A 9
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5 Rente
43.000 €
ab 11/2012 Hausmeisterpool
32.000 €
ab 12/2012 entfällt
44.000 €
53.000 €
ab 7/2013 entfällt
Prüfung
ab 9/2013 Nachbesetzung
Prüfung
ab 11/2013 Nachbesetzung
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 6
Altersteilzeit
31.000 €
ab 12/2013 entfällt
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 3
Altersteilzeit
13.000 €
ab 12/2013 entfällt
31.000 €
ab 12/2013 entfällt
Prüfung
ab7/2013 Nachbesetzung
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 10
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5 Rente
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 7 Rente
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 5
Altersteilzeit
Tariflich Besch.
Entgeltgruppe 6 Rente
31.000 €
23.000 €
Das bedeutet allerdings nicht, dass in allen Fällen genau diese Stellen entfallen. Statt dessen wird
geprüft, ob die Stelle ganz oder teilweise wiederbesetzt werden muss. Ist die Stelle wieder zu
besetzen, erfolgt dies intern. Die so in Gang gesetzte Nachrückerkette soll möglichst frühzeitig
unterbrochen werden, um im Ergebnis Stellen(anteile) einzusparen. Außerdem werden die eigenen
Auszubildenden in die Nachrückerkette eingebaut, um im Falle von Ausscheiden wegen
Altersteilzeit entsprechende Zuschüsse der Arbeitsagentur zu erhalten.
Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt weist auch Personalüberhänge aus. Allerdings
entsprechen diese noch dem Stand von 2007 bzw. 2008 und lassen sich allenfalls einem
bestimmten Bereich aber nicht einer konkreten Stelle zuordnen. Zwischenzeitlich sind eine
Vielzahl an Änderungen sowohl hinsichtlich der Aufgaben als auch bezüglich der Stellenbesetzung
erfolgt. Im Einzelnen werden für die nachfolgend aufgeführten Bereiche Personalüberhänge
ausgewiesen:
Kasse und Vollstreckung
Rechnungsprüfung
Personenstandswesen
Bauordnung
0,25
1,19
0,47
0,68 diese Einsparung ist bereits in der
obigen Auflistung enthalten.
Wohnungsbauförderung und Wohnraumversorgung
Wohngeld
Rentenversicherungsangelegenheiten
Summe:
0,65
0,44 (Stand 2008)
0,38 (Stand 2008)
4,06
Bei einem Durchschnittswert von ca. 40.000 € je Stelle könnte bei einer vollständigen Umsetzung
der Personalüberhänge aus dem GPA-Bericht mittelfristig eine Einsparung von ca. 160.000 €
erzielt werden.
Eine ungeprüfte Streichung der o.g. Personalüberhänge aus dem GPA-Bericht ist aus folgenden
Gründen nicht möglich:
•
•
•
Die grob ermittelten Überhänge beziehen sich nicht auf einzelne Stellen oder Produkte
sondern auf Organisationseinheiten. Insofern müsste ermittelt werden, auf welcher Stelle
konkret ein Überhang besteht.
Die ermittelten Stellenanteile sind rein mathematisch errechnet und können in Form dieser
“krummen Werte” nicht einfach übernommen werden. Die zu Grunde liegenden
Kostenbetrachtungen der GPA sind rein monetär und Gesichtspunkte der Rechtmäßigkeit
der Aufgabenerledigung, des Leistungsumfanges, der Leistungsqualität und von
Verwaltungszielen bleiben unberücksichtigt.
Den ermittelten Werten wurde zum Teil schon durch konkrete Maßnahmen begegnet. Des
Weiteren errechnet die GPA auch Unterdeckungen bzw. weist auf zusätzliche
Aufgabenfelder, wie z.B. Einrichtung einer zentralen Vergabestelle, Einführung eines
Immobilienmanagements etc. hin. Insofern wird es auch neu einzurichtende Stellen bzw.
Aufgabenverlagerungen geben.
Folgende Maßnahmen wurden auf der Grundlage des GPA-Berichtes bereits in Angriff genommen:
1. Der Personalüberhang im Bereich Wohnungsbauförderung und Wohnraumversorgung
wurde bereits auf eine halbe Stelle reduziert und ist zum Sozialamt verlagert.
2. Der Personalüberhang bei der Stadtkasse wurde bereits um 0,16 auf nunmehr 0,09
reduziert.
3. Der Personalüberhang im Bereich Wohngeld ist auf Grund steigender Fallzahlen nicht mehr
aktuell. Dem Überhang steht eine Stellenunterdeckung im Bereich Asyl (0,18 Stellen) und
im Beeich SGB XII (0,5 Stellen) gegenüber
4. Der Personalüberhang im Bereich Personenstandswesen kann sich im Rahmen der
beabsichtigten Aufgabenverlagerungen relativieren bzw. auflösen.
5. Im Bereich Bauordnung gibt es bereits Überlegungen einen Stellenanteil von 0,8 auf Grund
von Verrentung einzusparen.(s. Auflistung oben)
6. Im Bereich Rechnungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass mit dem ausgewiesenen
Stellenüberhang Leistungen im Bereich Antikorruption, Beratung im Vergabewesen und
Spielplatzplanung erfolgen. Die Personalüberhänge können somit nicht in Gänze eingespart
sondern müssen verlagert werden.
Umorganisationen oder Aufgabenneuverteilungen, aber auch Verbesserung der technischen
Ausstattung können dazu beitragen, Stellen einzusparen. Soweit sich durch geänderte
Aufgabenzuschnitte andere Stellenbewertungen ergeben, ist der Stellenplan zwangsläufig
anzupassen. Durch die Einführung des Immobilienmanagements sind 2 Stellen vom
Liegenschaftsamt verlagert und angepasst worden (A 13 BBesG und Entgeltgruppe 9 TVöD).
Auch die Rücknahme der Delegation durch den Kreis Düren führt dazu, dass es ab 2011 keine
Stellen mehr im Sozialamt für den Bereich von SGB II (Leistungen nach Hartz IV) geben wird.
Im Falle einer Versetzung wird die jeweilige Stelle zum Kreis Düren hin übertragen. Im Falle
einer Abordnung bleibt die Stelle zwar hier erhalten, braucht jedoch nicht mehr finanziert zu
werden, da die entsprechenden Personen dann vom Kreis Düren bezahlt werden.
Grundsätzlich sind bei allen Stellenveränderungen aber personalrechtliche und
bewertungsrelevante Aspekte zu berücksichtigen.
Unabhängig davon gelten aber gemäß dem NKF Leitfaden des Innenministers besondere
Richtlinien, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann. Das sind:
Wiederbesetzungssperre für 1 Jahr:
Grundsätzlich gilt diese Sperre für alle freiwerdenden Stellen. Die einzige Ausnahme wird da
zugelassen, wo die Durchführung von pflichtigen Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet
wird.
Beförderungssperre:
Hier gilt, dass Beamtinnen und Beamte frühestens nach 12 Monaten befördert werden dürfen.
Außerdem ist nach den Richtlinien für jede zu besetzende Stelle eine besondere Aufgabenkritik
nach den folgenden Punkten durchzuführen.
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Kann auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden?
Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabe möglich?
Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand
bewältigt werden, z. B. durch Zusammenlegung und/oder Verlagerung von
Arbeitsbereichen oder durch Technikeinsatz oder durch interkommunale Zusammenarbeit?
Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren
Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht?