Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.:
Jülich, 14.07.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 441/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Änderung der Prioritätenliste zum Haushalt 2010 und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
für die Kanaloptimierung in der Gelderner Straße
Anlg.: . / .
III
66
II
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Kanaloptimierung in der Gelderner Straße werden im Haushalt 2010 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigerausgaben bei der Kanalsanierung in der Berliner Straße (Produktsachkonto 053 538 001 001 7852002).
Die Maßnahme wird als Nr. 9 a mit einem Ausgabeansatz 2010 in Höhe von 50.000 € in die zum
Haushalt 2010 beschlossene Prioritätenliste eingefügt. Bei der unter der Ziffer 9 aufgeführten Maßnahme „Kanalsanierung Berliner Straße“ wird der Ausgabeansatz 2010 gleichzeitig um 50.000 €
reduziert.
Begründung:
Die Planung für die Kanaloptimierung in der Gelderner Straße wurde mit Vorlage
Nr. 385/2010 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 01.07.2010 vorgestellt und beschlossen.
Die Optimierung ist erforderlich, da der Anfangsbereich der Gelderner Straße bei den letzten Starkregenereignissen durch nicht abfließendes Regenwasser, das vom Mischkanal nicht mehr aufgenommen werden konnte, überflutet wurde.
Die Optimierung besteht aus der Abkopplung der Zuflüsse der Straßenentwässerung vom Mischwasserkanal. Auf der Grundlage des Trennerlasses werden an verschiedenen Stellen der Gelderner
Straße und im Kurvenbereich zur Xantener Straße die Straßenabläufe vom Mischwasserkanal abgeklemmt und mit einer eigenen Leitung in den nahen Ellebach geleitet. Das Regenwasser wird somit
nicht mehr dem Mischwasserkanal zugeführt.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 50.000 €.
In der o.g. Vorlage für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 01.07.2010 ist ausgeführt,
dass Mittel beim Produktsachkonto Kanalsanierung Berliner Straße zur Verfügung stehen. Bei dieser Maßnahme können nach den vorliegenden Submissions-ergebnissen gegenüber den Haushaltsansätzen erhebliche Mittel einspart werden.
Für die Maßnahme in der Gelderner Straße müssen aber bei einem eigenen Produktsachkonto Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel erfolgt
durch die Einsparungen bei der Maßnahme „Kanalsanierung Berliner Straße“.
Die neue Maßnahme war in der Prioritätenliste zum Haushalt 2010 nicht veranschlagt. Nach den
Richtlinien des Innenministeriums kann die Aufsichtsbehörde bei der Ausführung des Haushaltes
den Austausch einzelner Maßnahmen zulassen, wenn sich der genehmigte Kreditaufnahmerahmen
nicht erhöht.
Die Aufsichtsbehörde wurde vorab kontaktiert. Von dort wurde grundsätzliche Zustimmung signalisiert, aber gefordert, die vom Stadtrat im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts
beschlossene Prioritätenliste entsprechend zu ändern, die neue Maßnahme also in diese Liste aufzunehmen.
Die Maßnahme „Kanaloptimierung Gelderner Straße“ wird unter der Ziffer 9 a mit einem Ausgabeansatz 2010 in Höhe von 50.000 € in die Prioritätenliste aufgenommen. Bei der unter der Ziffer 9
aufgeführten Maßnahme „Kanalsanierung Berliner Straße“ wir der Ausgabeansatz 2010 um 50.000
€ reduziert. Somit ergibt sich keine Erhöhung des Kreditrahmens.
Da die nächste Sitzung des Stadtrates erst im Oktober stattfindet, die Maßnahme aber möglichst vor
dem Herbst durchgeführt werden soll, wird gebeten, den Beschluss auch ohne Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss zu fassen.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 441/2010
x
nein
nein
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