Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1033-00 Mu.
Jülich, 06.07.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 432/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat
der Stadtwerke Jülich GmbH
Anlg.: . / .
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat wählt und bestellt folgende Nachfolgerin/folgenden Nachfolger als stellvertretendes
Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH:
_________________________________________
Begründung:
Herr Georg Douvos hat seine Bestellung als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jülich GmbH am 01.07.2010 niedergelegt.
§ 50 Abs. 4 GO NRW bestimmt für die Wahl der Vertreter in Aufsichtsräten von Gesellschaften:
„Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu
bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3
entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem
Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese
mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das
sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit
nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren gem. § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen.
Hiernach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist
die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stim-
men gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl
statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner konstituierenden Sitzung am 29.10.2009 folgende Besetzung
des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jülich GmbH beschlossen:
Der Stadtrat wählt und bestellt neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied und dem allgemeinen Vertreter als dessen persönlicher Vertreter weitere folgende 10 Mitglieder als Vertreter
der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Pers. Vertreterin bzw. Vertreter:
Name
Name
Funktion Fraktion
Funktion
Fraktion
Lohn, Helmut
RM
CDU
Esser-Faber, Margarete
RM
CDU
Friedrich, Egbert
RM
CDU
Gehrmann, Jürgen
SB
CDU
Capellmann, Peter
RM
CDU
Fink, Stefan
RM
CDU
Schmitz, Lambert
RM
CDU
Schayen, Jan
RM
CDU
Heinen, Ralf
SB
JÜL
Pier, Wolfgang
SB
JÜL
Frey, Heinrich
RM
JÜL
Müller, Heinrich
RM
JÜL
Anhalt, Wolfgang
RM
SPD
Douvos, Georg
SB
SPD
Pelzer, Klaus
SB
SPD
Vonderbank, Helmut
SB
SPD
Laufs, Jürgen
RM
GRÜNE
Cremerius, Winfried
RM
FDP
Kolonko-Hinssen, Eva-Maria SB
Beginn, Arnold
SB
GRÜNE
FDP
Mitglied mit beratender Stimme:
Faust, Siegfried
RM
(Funktion: RM = Ratsmitglied, SB = Sachkundige Bürgerin/Bürger)
Weiterhin wird ein Vertreter des Beteiligungsmanagements der Stadt Jülich zum Mitglied mit beratender
Stimme bestellt.
Sitzungsvorlage 432/2010
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 432/2010
X
nein
nein
Seite 3