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Sitzungsvorlage (Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
04.08.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.10, 18:24
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1033-00 Mu. Jülich, 06.07.2010 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 432/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 14.07.2010 TOP Ergebnisse Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH Anlg.: . / . 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat wählt und bestellt folgende Nachfolgerin/folgenden Nachfolger als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH: _________________________________________ Begründung: Herr Georg Douvos hat seine Bestellung als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jülich GmbH am 01.07.2010 niedergelegt. § 50 Abs. 4 GO NRW bestimmt für die Wahl der Vertreter in Aufsichtsräten von Gesellschaften: „Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“ Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren gem. § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stim- men gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner konstituierenden Sitzung am 29.10.2009 folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Jülich GmbH beschlossen: Der Stadtrat wählt und bestellt neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied und dem allgemeinen Vertreter als dessen persönlicher Vertreter weitere folgende 10 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH: Stimmberechtigte Mitglieder: Pers. Vertreterin bzw. Vertreter: Name Name Funktion Fraktion Funktion Fraktion Lohn, Helmut RM CDU Esser-Faber, Margarete RM CDU Friedrich, Egbert RM CDU Gehrmann, Jürgen SB CDU Capellmann, Peter RM CDU Fink, Stefan RM CDU Schmitz, Lambert RM CDU Schayen, Jan RM CDU Heinen, Ralf SB JÜL Pier, Wolfgang SB JÜL Frey, Heinrich RM JÜL Müller, Heinrich RM JÜL Anhalt, Wolfgang RM SPD Douvos, Georg SB SPD Pelzer, Klaus SB SPD Vonderbank, Helmut SB SPD Laufs, Jürgen RM GRÜNE Cremerius, Winfried RM FDP Kolonko-Hinssen, Eva-Maria SB Beginn, Arnold SB GRÜNE FDP Mitglied mit beratender Stimme: Faust, Siegfried RM (Funktion: RM = Ratsmitglied, SB = Sachkundige Bürgerin/Bürger) Weiterhin wird ein Vertreter des Beteiligungsmanagements der Stadt Jülich zum Mitglied mit beratender Stimme bestellt. Sitzungsvorlage 432/2010 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 432/2010 X nein nein Seite 3