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Beschlusstext (Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville Ost und West hier: Vorabinformation durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Beschlusstext (Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville Ost und West
hier: Vorabinformation durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016 TOP 8.1 Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville Ost und West hier: Vorabinformation durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einstimmig, Fragen der Einwohner zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen. Herr Hamacher, Landesbetrieb Straßen NRW, stellt anhand einer Power Point Präsentation die Planung der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville vor. Die Präsentation wird den Fraktionen vor Veröffentlichung der Niederschrift in digitaler Form zur Verfügung gestellt. In der anschließenden Diskussion wird über die Möglichkeiten der Erweiterung der Parkplätze vorwiegend auf der Ostseite der A1 diskutiert. Herr Hamacher berichtet hierzu, dass aufgrund der längeren Fahrzeiten die Akzeptanz voraussichtlich zu gering wäre. Ferner teilt er mit, dass der Verwaltung hierzu Planungsunterlagen vorliegen. Diese werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt, sobald diese von Straßen NRW in digitaler Form übermittelt worden sind. Herr Breuer, Anwohner von Weiler Brüggen, sagt, dass die geplanten Lärmschutzwände bis 5m an die Grundstücke angrenzen und dass dies nicht annehmbar ist. Er fragt, inwieweit die Kolpingstadt dem Verfahren zustimmen muss. Die Verwaltung teilt ihm mit, dass die Kolpingstadt Kerpen im Planfeststellungsverfahren lediglich ein Hörungsrecht hat. Herr Ripp teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr über die Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen beraten wird. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.