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Beschlusstext (79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Beschlusstext (79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016 Drucksachen-Nummer: 520.16 TOP 7.4 79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Zu Beginn der Diskussion teilt Herr Schwister mit, dass für die Standorte Hüttenstraße und Mastenweg in Sindorf die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, um ausschließlich auf städtischen Flächen eine Kindertagesstätte schnellstmöglich realisieren zu können. Herr Appelmann (SPD) bezweifelt, dass die Fläche in der Hüttenstraße groß genug ist, um dort eine Einrichtung mit 8 Gruppen zu ermöglichen. Herr Schoppe bestätigt dies und teilt mit, dass dort aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche, die sich im Eigentum der Kolpingstadt befindet, eine Kindertagesstätte mit 46 Gruppen errichtet werden kann. Auf der Fläche am Mastenweg kann auf der städtischen Fläche eine bis zu 8-gruppige Einrichtung gebaut werden. Da die Fraktionen noch Beratungsbedarf haben, wird einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die Aufstellung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes unmittelbar im Stadtrat am 08.11.2016 zu treffen.