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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016 Drucksachen-Nummer: 522.16 TOP 7.6 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 20.000 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen. Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen.