Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 25.10.2016
Drucksachen-Nummer: 509.16
TOP 7.2
Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Die Verwaltung berichtet anhand eines Planes über die Lage und Größe des Bebauungsplans.
In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bei der Erschließung beachtet
werden muss, dass die Haupterschließung der Landwirtschaft über diese Straße verläuft.
Die Straße muss für landwirtschaftlichen Gegenverkehr eine ausreichende Breite aufweisen.
Eine optimierte Sichtbeziehung des Radweges Vinger Weg ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Der zusätzliche Antrag der Linksfraktion wird mit 1 Ja-Stimme (Linksfraktion), 14 Nein-Stimmen
(7 CDU, 1 FDP, 1BBK, 5 SPD) und 2 Enthaltungen (B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
Ein in der Debatte folgender abgeänderter Beschlussentwurf der SPD, ob die Möglichkeit
besteht, im Rahmen des Verfahrens weiteren sozialen Wohnungsbau - zusätzlich zum bereits
vorgesehenen - mit aufzunehmen, wird mit 5 Ja-Stimmen (SPD), 9 Nein-Stimmen (7 CDU, 1
FDP, 1BBK) und 3 Enthaltungen (2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 14
Ja-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 BBK), 3 Nein-Stimmen (2 B‘90/Die Grünen, 1
Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
Osten
durch die bestehende Wohnbebauung
Süden
durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen,
in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und
171 sowie teilweise 33, 172 und 173;
in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661;
in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen
und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten
zu integrieren.
Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die
wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche
Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden.
Der Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr.
344 „Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden
Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit
eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die
Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von
Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung
getragen werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016
Seite 2