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Beschlusstext (Windvorrangfläche Nr. 4 im Flächennutzungsplan sowie Potenzialfläche für Windenergieanlagen Nr.11 hier: Planung / Bauantrag für 9 Windenergieanlagen in den Zonen 4/11 Antrag des Ortsvorstehers von Türnich-Balkhausen-Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Beschlusstext (Windvorrangfläche Nr. 4 im Flächennutzungsplan sowie Potenzialfläche für Windenergieanlagen Nr.11
hier: Planung / Bauantrag für 9 Windenergieanlagen in den Zonen 4/11 
        Antrag des Ortsvorstehers von Türnich-Balkhausen-Brüggen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016 Drucksachen-Nummer: 495.16 TOP 6.3 Windvorrangfläche Nr. 4 im Flächennutzungsplan sowie Potenzialfläche für Windenergieanlagen Nr.11 hier: Planung / Bauantrag für 9 Windenergieanlagen in den Zonen 4/11 Antrag des Ortsvorstehers von Türnich-Balkhausen-Brüggen Herr Mackeprang berichtet zu Punkt 1 des Antrages, dass in Hürth wegen eines Verfahrensfehlers eine erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Die Frist zur Stellungnahme endet Mitte Dezember 2016. Zu den Planungen der Windenergieanlagen auf Kerpener Stadtgebiet berichtet er anhand eines Planes. Die geplanten Anlagen liegen in den städtischen Vorrangzonen. Sie überschreiten mit insgesamt 120 Metern die zulässige Gesamthöhe. Rechtlich bestehen keine Bedenken, wenn die 3fache Entfernung zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen eingehalten wird. Zur weiteren Diskussion verweist er auf den Arbeitskreis „Windenergie“ am 30.11.2016. Der Antragsteller Herr Reimann merkt an, dass die Planungen für diesen Standort nach dem heutigen Bericht über die geplante Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville Ost und West in dieser Planung im Zusammenhang gesehen werden muss. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.