Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
05.12.16, 15:27
Aktualisiert
05.12.16, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 25.10.2016
Drucksachen-Nummer: 508.16
TOP 7.1
80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1. die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des
Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im:
Norden
durch landwirtschaftliche Flächen
Osten
durch die bestehende Wohnbebauung
Süden
durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen
Der mittlere Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie einer Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
Osten
durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs
Süden
durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen
Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit
rund 600 m²) wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße
Osten
durch die landwirtschaftliche Fläche
Süden
durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs
Der Geltungsbereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“ hat eine
Gesamtgröße von rund 4.400 m².
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 80. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen und das
städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362
„Vinger Weg“ realisieren zu können.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 25.10.2016
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