Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
01.02.2017
Erstellt
04.04.17, 18:15
Aktualisiert
04.04.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Integrationsrates
vom 01.02.2017
Drucksachen-Nummer: 43.17
TOP 3.
Haushalt 2017, hier: Teilbereiche Integration sowie Leistungen für
Asylbewerber und soziale Einrichtungen für Asylbewerber, abgelehnte und
Bürgerkriegsflüchtlinge
Verschiedene Fragen aus der Mitte des Integrationsrates werden beantwortet.
Die Verwaltung führt aus, dass bereits seit Zunahme der Flüchtlingszuweisungen im Herbst
2014 Unterstützungsbedarf in mehren Kerpener Quartieren deutlich erkennbar geworden ist.
Aufgrund dessen wurden insbesondere die Schulen und Kitas in Brüggen, in Horrem, in Sindorf
und in Kerpen unterstützt.
Hierfür wurden aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung keine zusätzlichen Mittel
bereitgestellt, sondern die Quartiersmittel bedarfsspezifisch eingesetzt. Diese Notwendigkeit
besteht weiterhin. Nicht nur die Kinder aus den Flüchtlingsfamilien, auch diejenigen von
freizügigkeitsberechtigten Einwanderern insbesondere aus Osteuropa verursachen in den
Schulen signifikanten Förderbedarf und die Notwendigkeit, mit den Eltern verstärkt Kontakt
aufzunehmen und den Familien zu helfen, damit die Kinder im System Schule/Bildung den
Anschluss finden.
Der Integrationsrat empfiehlt daher die Umbenennung des Produktsachkontos
Quartiersmanagement Buchenhöhe in „Förderung der unterstützungsbedürftigen Quartiere“.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen, die in der Anlage dargestellten Haushaltsmittel gemäß dem Haushaltsplanentwurf und
den nachfolgenden Erläuterungen bereitzustellen. Das Produktsachkonto Quartiersmanagement
Buchenhöhe soll die Bezeichnung „Förderung der unterstützungsbedürftigen Quartiere“ führen.