Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2011
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.4- Datum: 05.09.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
gez. Walter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
20.09.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
06.12.2011
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
08.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
19.10.2011
Datum Freigabe -100-
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2010) Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) festgestellt.
a) Betriebszweig „Bodenbevorratung und – entwicklung“
Der Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ schließt das Geschäftsjahr 2010
(01.01.2010 bis 31.12.2010) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 485.135,84 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2010 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen.
b) Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
Der Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ schließt das Geschäftsjahr 2010
(01.01.2010 bis 31.12.2010) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 501.445,28 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2010 und auf neue Rechnung vorzutragen und nach
Ablauf fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
aufzustellen und – über Betriebsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss – dem Rat der
Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar
der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u. a. die Teilabschlüsse der
Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung
gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2010 bis 31.12.2010 zum Jahresabschluss des „Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft“ werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
(Dr. Rips)
-2-