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Beschlussvorlage (Prüfbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
395 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
22.12.11, 11:59

Inhalt der Datei

Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Erftstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Hinweis Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Bericht in Form einer PDF-Datei lediglich um ein unverbindliches Ansichtsexemplar handelt. Für die Berichterstattung der geprüften Gesellschaft ist ausschließlich unser Prüfungsbericht in der unterzeichneten Originalfassung maßgeblich. Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900 E-Mail koeln@roedl.com Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. Inhaltsverzeichnis 1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010 5. BESTÄTIGUNGSVERMERK 6. ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und –entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet. Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem „Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung). 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 2.1 Ergebnisentwicklung Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2010 Betriebserträge von TEUR 15.620 und Aufwendungen von TEUR 10.039 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.406 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 32 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in Höhe von TEUR 143. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab 2010 eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht. Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von TEUR 16. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt: Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Summe + 485 T€ - 501 T€ - 16 T€ ====== 1 2.2 Investitionen und Finanzierung Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 5.794 getätigt. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 2.136. 2.3. Entwicklung des Personalbereichs Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2010 auf Beamte Tariflich Beschäftigte Ist 5 107 Soll 5 107 Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar: Löhne/Gehälter Gehälter Beamte Sozialversicherungen Beihilfen Altersversorgung Zuführung Pensionsrückstellung Sonstige Gesamt T€ 2.495 241 499 121 203 152 63 3.774 Insgesamt wurde der Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.614 um ca. TEUR 160 überschritten. Dies ist in einer ungeplanten Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellung aufgrund der Frühverrentung einer Beamtin in Höhe von ca. TEUR 223 begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus. 2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2010 um TEUR 299 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 270 verschlechtert. Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge seit dem Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und nach dem Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich da2 mit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten. Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Die Abweichungen des Ergebnisses 2010 zum Geschäftsjahr 2009 und zum Wirtschaftsplan 2010 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2010 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Investitionspauschale/Sportpauschale Mieten (inkl.Fernwärme neu) Auflösung Zuschüsse, sonstige Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Abzgl. Eigenkapitalverzinsung Aufwand Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.) Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresverlust Ist 2009 TEUR Wi-Plan TEUR Ist/Ist TEUR Plan/Ist TEUR 0 1138 11711 765 0 398 1 14013 0 138 11.121 673 0 726 4 12662 0 1.000 11.009 814 80 265 10 13.178 0 1000 590 92 0 -328 -3 1351 0 138 702 -49 -80 133 -9 835 3606 2.412 3.606 1.194 0 2.969 3.341 2.301 951 27 1.318 10.908 3.281 3.065 2.166 522 40 1.407 10.481 2.269 3.256 2.268 528 8 1.445 9.774 -312 276 135 429 -13 -89 427 700 85 33 423 19 -127 1.134 - 501 -231 -202 - 270 - 299 -501 -231 -202 - 270 - 299 Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe 3 Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse. 2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2010 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis jedoch um TEUR 393 verschlechtert. Die Abweichungen des Ergebnisses 2010 zum Geschäftsjahr 2009 und zum Wirtschaftsplan 2010 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2010 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Pachten/Erbbauzinsen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Aufwand Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresgewinn Ist 2009 TEUR Wi-Plan TEUR Ist/Ist TEUR Plan/Ist TEUR 2186 395 0 133 16 2730 3.147 292 74 316 125 3.954 2.613 273 10 20 36 2.952 -961 103 -74 -183 -109 -1224 -427 122 -10 113 -20 -222 1.075 433 28 288 20 401 2.245 1.934 395 31 280 7 429 3.076 1.545 358 33 246 24 401 2.607 -859 38 -3 8 13 -28 -831 -470 75 -5 42 -4 0 -362 485 878 345 - 393 140 485 878 345 - 393 140 Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 260 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Beschaffungsaktivitäten für den Ankauf von Grundstücken erhöht werden. 4 2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 99.988 auf TEUR 103.276 gestiegen. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass die Sanierungsrückstellungen nach BilMoG erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden. Dies erhöht das Eigenkapital um TEUR 4.832. Ohne diesen Effekt wäre das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag minimal gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 44,2 % gegenüber 40,1% zum 31.12.2009. Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 auf neue Rechnung vorgetragen. 2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2010 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann. 3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2011 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2010 angesetzt worden. 3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung") Die Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes. Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. b) Reduzierung des Kreditvolumens Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines 5 der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen. Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde in den Jahren 2008 bis 2010 verfehlt. Daraus resultierend wird die Zinsbelastung 2011 - mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinnund Verlustrechnung - auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen sinken. c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Durch die geplante Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. (Ausnahme: § 249 Abs.1 S.2 Nr.1 HGB für unterlassen Instandhaltung des Geschäftsjahres, die innerhalb von drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden) Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme. d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. e) Outsourcing Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes (im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt wird. 3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der (im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet) positive Trend - insbesondere 6 im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in den kommenden Jahren – nach heutiger Einschätzung - fortsetzen. a) Verfall der Grundstückswerte Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben. b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden. Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich. c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann. d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation. e) Besondere Risiken Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern. 7 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2011 für das Berichtsjahr 2010 haben sich nicht ergeben. 5. Voraussichtliche Entwicklung Am 14.12.2010 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 18.094 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 16.892 wird ein Jahresgewinn nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 1.201 kalkuliert. Der Stellenplan sowie Finanzplan wurden für das Jahr 2011 geringfügig angepasst. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und liegt im Rahmen der Planzahlen. Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des Bundes und des Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten. Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die Umsetzung der Maßnahmen wird im Jahr 2011 die Stadt vor große Herausforderungen stellen. Erftstadt, den 25.07.2011 ...................................................... - Die Betriebsleitung - 8 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVSEITE 31.12.2010 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Grundsücke 3. geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Vorjahr EUR EUR 57.050,00 57.050,00 64.731,00 64.731,00 103.218.597,78 103.275.647,78 98.044.537,67 436.352,31 1.442.710,07 99.923.600,05 99.988.331,05 23.551.072,33 2.500,00 24.106.308,09 190.532,12 24.299.340,21 3.403.938,00 1.273.888,97 28.228.899,30 27.689,95 4.629.570,57 287.630,07 86.377,30 5.003.577,94 758.010,56 30.060.928,71 27.809,90 131.532.237,03 130.077.069,66 101.507.028,72 758.013,70 953.555,36 2.500,00 23.358.040,21 190.532,12 279.473,39 287.647,61 2.836.817,00 PASSIVSEITE 31.12.2010 EUR A. EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklage II. Gewinnrücklagen III. Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sonstige Rückstellungen D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5. sonstige Verbindlichkeiten E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN EUR Vorjahr EUR 50.487.641,26 10.654.732,38 (2.985.972,55) (16.309,44) 58.140.091,65 29.246.649,49 50.487.641,26 4.944.309,08 (2.754.876,95) 646.909,70 53.323.983,09 27.962.684,83 1.574.712,99 123.208,00 6.346.676,28 6.469.884,28 42.561.034,98 9.747,92 40.743.785,76 500.000,00 735.042,28 321.012,18 10.409,87 42.310.250,09 10.267,37 131.532.237,03 130.077.069,66 274.854,00 1.299.858,99 40.704.032,19 500.000,00 826.484,96 174.287,75 356.230,08 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 2010 EUR EUR Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 2. andere aktivierte Eigenleistungen 3. sonstige betriebliche Erträge 12.589.398,70 0,00 435.331,40 12.301.598,09 74.151,00 1.309.593,31 4. Bruttoergebnis 5. Materialaufwand 13.024.730,10 13.685.342,40 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (1.044.277,24) (1.509.581,37) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.904.188,34) (3.227.395,93) (3.948.465,58) (4.736.977,30) 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 406.483,81 (Vj.: EUR 235.659,10) 7. Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen (2.735.865,97) (2.654.356,31) (1.038.424,86) (805.852,62) (1.238.433,28) (2.197.047,46) (890.715,73) (11.290.845,92) 16.238,78 (1.719.575,41) (11.284.949,42) 24.053,51 (1.730.240,66) (1.703.336,63) (1.706.187,15) 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. sonstige Steuern 30.547,55 (46.856,99) 694.205,83 (47.296,13) 13. Jahresüberschuss (16.309,44) 646.909,70 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (2.329.656,23) Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr 2010 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden. Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, sowie ab 2010 zusätzlich die nach BilMoG enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Das Wahlrecht die Vorjahreszahlen nicht anzupassen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, bzw. ab 2010 dem BilMoG soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen, soweit sich aus dem BilMoG nichts Anderes ergibt. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert: - interne Mietaufwendungen und –Erträge, - interne Zinsaufwendungen und –Erträge, - interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt sowie - interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Abschreibungen aller Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben. erworben, zu Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50% des Wertes vorgenommen. Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude (Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft, Hürth (GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen. Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt. Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 % p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen 5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter Zuhilfenahme der p. r. t. -Regelung (p. r. t. = pro-rata-temporis) in Übereinstimmung mit den Abschreibungsrichtwerten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung, Köln). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2010 waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 410 € betragen werden im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einbezogen. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Im Berichtsjahr wurden Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 260 erworben. Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 1.018 veräußert. Anmerkungen: Eine absolute Übereinstimmung der Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ mit den Katasterdaten ist insofern auch zukünftig nicht möglich, da Zu- und Abgänge innerhalb des „Zeitfensters“ von maximal 6 Monaten zwischen den Buchungen in der Finanz- bzw. Anlagenbuchhaltung und dem Katastereintrag nur innerhalb der anlagenbuchhalterischen Fortschreibung erscheinen können. Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten ergeben; ein Termin für die Einführung eines solchen Systems wird für das Jahr 2011 erwartet. Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch Sondernutzungsrechte Dritter belastet. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 5.794 in Grundstücke und Bauten getätigt worden. Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Am 31.12.2010 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 954 im Bau. (Davon TEUR 827 aus Konjunkturpaket) Für das Geschäftsjahr 2011 sind Investitionen von TEUR 4.802 geplant. (Darin enthaltener Eigenanteil TEUR 3.218) Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft. Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet: Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet. Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kunden bewertet. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“, (in besonderen Fällen den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ betreffend). In Abweichung zum Vorjahr werden bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen nicht bei den Posten Forderungen aus Lieferung und Leistungen ausgewiesen, sondern dem Posten sonstige Vermögensgenständen zugeordnet. Forderungen gegen die Gemeinde sowie andere Eigenbetriebe/Betriebszweige Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, (in Ausnahmefällen gegen den Eigenbetrieb Stadtwerke) und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften für das Sparbuch "Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen. In Abweichung zum Vorjahr werden bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde nicht angepasst, so dass in soweit eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern, Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen. Kapital und Verbindlichkeiten Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus Allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr 1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertungen aus „gefundenen Grundstücken“ zum 31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend; mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen Grundstücken muss gerechnet werden. Die Kapitalentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Zur Erhöhung des Eigenkapitals in 2010 vgl. Punkt „Sonstige Rückstellungen“ Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272 HGB ist nicht anzuwenden gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW. Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“) Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der Abschreibungszeiträume der bezuschussten Objekte (Kindertagesstätten und Schulen) bzw. Maßnahmen aufgelöst. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung im Berichtsjahr verzichtet. Diese wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen: - im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“ - im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ - im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt TEUR 647 (i. Vj.: TEUR 632), TEUR 879 (i. Vj.: TEUR 849), TEUR 1.526 (i. Vj.: TEUR 1.481). Gemäß § 22 Abs. 3 EigVo müssen alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften bis zum Jahresabschluss 2012 als Rückstellung bilanziert werden Es ist geplant, die restlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von ca. TEUR 1.573 zu erfolgswirksam zum 31.12.2011 zu passivieren. Sonstige Rückstellungen Die Zusammensetzung der Sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich aus dem Rückstellungsspiegel. Die „Sonstigen Rückstellungen“ erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung ausgenommen. Mit Inkrafttreten des BilMoG ist es nicht mehr möglich, sog. Aufwandsrückstellungen zu bilden, die nicht Aufwendungen für Instandhaltungen sind die gemäß § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB innerhalb von drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden. Bestehende Aufwandsrückstellungen in Höhe von TEUR 4.832 wurden, in Übereinstimmung mit der Vorschrift im Art. 67 Abs. 3 EGHGB erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Die erhaltenen Anzahlungen zeigen eine à-Conto-Zahlung des Eigenbetriebes Straßen zwecks Ankauf von Grundstücken für den Ausbau des „park-and-ride“-Parkplatzes am Bahnhof Liblar i. H. v. TEUR 500. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde u. a. in laufenden Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten) Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus Pachten und Gestattungsverträgen. Gewinn - und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Erträge aus Pachten, Erbbauzinsen und Vermessungsleistungen. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden. Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits. Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen betreffen interne Vermessungsingenieurund Bauingenieurleistungen für Grundstücke sowie Personalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau und Erweiterungen. Im Berichtsjahr waren keine aktivierten Eigenleistungen zu verzeichnen. Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie Versicherungsentschädigungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend. Materialaufwand Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen, Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte Sondermaßnahmen. Personalaufwand Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben. Abschreibungen Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 29 (i. Vj.: TEUR 31) für den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2.301 (i. Vj.: TEUR 2.165) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen in Höhe von TEUR 101 (i. Vj.: TEUR 101) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten Bestand an Wohngebäuden. Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen a) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen. Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten Positionen um anteilige Erschließungsaufwendungen, Leibrenten sowie Vermessungsaufwendungen erweitert. b) Periodenfremde Aufwendungen Im Geschäftsjahr bestanden keine Wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten das Bestellobligo sowie gebundene Erträge zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen im Betriebszweig „Bodenbevorratung u. –entwicklung“. Der Betrag wird auf rd. 1,1 Mio. EURO geschätzt. Die Erträge aus dem Sondergliedervermögen "Ahremer Heide" (im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“) sind zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen gebunden. Sonstige Angaben Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag stellt sich wie folgt dar: Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt 2010 2009 62 43 5 110 63 43 5 111 2010 (VZK) 2009 (VZK) 81,67 83,83 Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung betragen EUR 18.000. Organe 1. Betriebsleitung Erster Betriebsleiter: Dr. Franz-Georg Rips Der Bürgermeister der Stadt Erftstadt erhält kein gesondertes Entgelt für die Tätigkeit als 1.Betriebsleiter des Eigenbetriebes Immobilien Erftstadt Betriebsleiter: Dr. Ludger Risthaus Beamtenbezüge p.a. 64.070,00 € 2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft Vorsitzender: Dr. Hille, Hans-Eduard Rechtsanwalt 1. 2. Wintz, Reiner Granrath, Albert Dipl.Agrar-Ing. Dipl.Betriebswirt/Pensionär Zimmermann, Helmut Ludemann, Marianne Neisse-Hommelsheim, Carla Schneider, Friedrich Hendel, Annette Schmidt, Franz Arens Heinz Kliem, Jörg Krupp, Thomas Isakeit, Friedhelm Bohlen, Bernd Bitten, Adi Nowak, Hans-Otto Rentner Kauffrau Stellvertreter: Stellvertreter: Weitere Mitglieder: Landwirt Geschäftsführerin Immobilienmakler Rentner Pensionär Student Rentner Referent Dipl.- Sportlehrer Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und 1. Betriebsleiter) und der Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt. Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 9 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR 3.150 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2010 mit einem Jahresgewinn von plus EUR 485.135,84 und der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 501.445,28 ab. Für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresverlust in Höhe von EUR 16.309,44. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust mit den Vorjahresergebnissen zu verrechnen. Erftstadt, den 25.07.2011 - Die Betriebsleitung - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt Anlage 8.1.4.1 Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2010 Stand 01.01.2010 (€) Kapitalrücklage EB Immobilien Kapitalrücklage SV Liegenschaften Allgemeine Rücklage EB Immobilien I - NABEW 01/2000 Allgemeine Rücklage EB Immobilien II - gef. Grundst. Allgemeine Rücklage EB Immobilien III - GWG - Grundst. Allgemeine Rücklage EB Immobilien IV - GWG - Gebäude Allgemeine Rücklage EB Immobilien V - NABEW 2005 Allgemeine Rücklage EB Immobilien V - NABEW 2006ff Ausgabenreste Verwaltungs-Haushalt Ausgabenreste Vermögens-Haushalt Sonderrücklage Ahremer Heide Allgemeine Rücklagen Gewinnrücklagen EB Immobilien Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert Jahresüberschuss/-fehlbetrag Gesamt Abgang * 2010 (€) Umbuchung 2010 (€) Zuschreibung * 2010 (€) Zugang 2010 (€) Stand 31.12.2010 (€) 31.967.608,42 5.909.280,95 2.951.291,30 882.628,83 558.847,86 153.871,00 7.086.158,80 62.324,43 63.026,14 336.411,44 516.192,09 50.487.641,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.967.608,42 5.909.280,95 2.951.291,30 882.628,83 558.847,86 153.871,00 7.086.158,80 62.324,43 63.026,14 336.411,44 516.192,09 50.487.641,26 4.944.309,08 0,00 878.005,30 0,00 4.832.418,00 10.654.732,38 -2.754.876,95 0,00 -231.095,60 0,00 646.909,70 53.323.983,09 -646.909,70 0,00 0,00 0,00 -2.985.972,55 -16.309,44 -16.309,44 4.816.108,56 58.140.091,65 * Abgänge und Zuschreibungen stellen Bewertungskorrekturen zur Eröffnungsbilanz per 01.07.1999 dar. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt Anlage 8.1.4.2 Rückstellungspiegel zum 31.12.2010 Stand 01.01.2010 (€) Pensionsrückstellungen Inanspruchnahme 2010 (€) Auflösung Zuführung Stand 2010 (€) 2010 (€) 31.12.2010 (€) 123.208,00 0,00 0,00 151.646,00 274.854,00 Altersteilzeit Ausstehender Urlaub Überstunden Beihilfen Pensionäre Jubiläumszuwendungen Sonstige Personalrückstellungen Landwirtschaftliche BG Aufbewahrung / Archivierung Prioritätenliste - offen Prioritätenliste - teiloffen Wirtschaftplan -offen Wirtschaftplan - teiloffen Sanierungsrückstellungen - Allgemein Sanierungsrückstellungen - Wohnbau Jahresabschluss - Erstellung Jahresabschluss - Prüfung WPG Jahresabschluss - Prüfung GPA Prüfung GPA für Stadt 2003-2006 Prüfung GPA für Stadt 2007-2010 BP 119 II. BA - WB Gymnich Provisionen Baugrund/DSK BP 13 - S 1 - Weg BP 29 - Gewerbegebiet Gymnich BP 145 - Wohnbau Blessem BP 140 - Ansch.-Kosten (Nachlauf) BP 125 - Lechenich/Römerhofweg Kaufpreisrente W. Kaufpreisrente S. Konzept Neugestalt. EKZ Provision Greif & Meyer Canöde Liblar 6/275 Prozessrisiko BAG - Fassade Prozessrisiko Habedank/Bonner Str. 32 Prozessrisiko HVK Hilmer Übrige 41.405,00 162.560,00 163.350,00 521.922,00 3.827,21 0,00 493,00 7.500,00 147.000,00 13.813,00 0,00 0,00 3.287.834,00 1.544.584,00 32.000,00 23.000,00 554,00 8.500,00 7.500,00 144.725,92 4.000,00 40.091,08 3.649,72 0,00 84.648,15 1.654,75 41.328,00 3.301,00 0,00 15.389,03 12.471,13 14.575,29 0,00 15.000,00 0,00 33.800,00 162.560,00 163.350,00 0,00 21,00 0,00 493,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.250,00 1.250,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 56.944,67 1.654,75 41.328,00 4.879,78 0,00 15.389,03 12.471,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 117.000,00 13.813,00 0,00 0,00 3.287.834,00 1.544.584,00 0,00 0,00 0,00 4.250,00 1.250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.600,00 167.331,00 201.563,00 73.072,00 1.186,29 0,00 474,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.578,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.205,00 167.331,00 201.563,00 594.994,00 4.992,50 0,00 474,00 7.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.000,00 23.000,00 554,00 0,00 7.500,00 144.725,92 0,00 40.091,08 3.649,72 0,00 27.703,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.575,29 0,00 15.000,00 0,00 Sonstige Rückstellungen 6.346.676,28 532.391,36 4.968.731,00 454.305,07 1.299.858,99 Rückstellungen Gesamt 6.469.884,28 532.391,36 4.968.731,00 605.951,07 1.574.712,99 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt Anlage 8.1.4.3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010 Gesamtbetrag bis 1 Jahr EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon aus Darlehensverbindlichkeiten (ohne Wohnbaudarlehen) - davon aus Darlehensverbindlichkeiten (nur Wohnbaudarlehen) - davon aus Zinsabgrenzungen (Darlehensverbindlichkeiten) - davon aus Zinsabgrenzungen (Überziehungskredit) - davon aus Kontokorrentkredit (Girokonto) - davon aus Kontokorrentkredit (Tagesgeldkonto) 2. erwartete Restlaufzeiten 1 - 5 Jahre über 5 Jahre EUR EUR EUR gegebene Sicherheiten Art EUR 40.704.032,19 39.335.920,84 646.133,13 81.978,22 0,00 0,00 640.000,00 1.774.127,98 1.052.149,76 0,00 81.978,22 0,00 0,00 640.000,00 5.375.246,72 5.370.657,65 4.589,07 0,00 0,00 0,00 0,00 33.554.657,49 32.913.113,43 641.544,06 0,00 0,00 0,00 0,00 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - davon erhaltene Anzahlungen von Dritten - davon erhaltene Anzahlungen von der Stadt Erftstadt - davon erhaltene Anzahlungen von anderen Eigenbetrieben 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritter 826.484,96 826.484,96 0,00 0,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben - davon Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Stadt - davon Verbindlichk. aus L. + L. gegenüber der Stadt - davon Verbindlichk. aus L. + L. gegenüber anderen Eigenbetrieben 174.287,75 0,00 43.374,70 130.913,05 391.996,43 0,00 20.464,86 371.531,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten - davon kreditorische Debitoren - davon sonstige Verbindlichkeiten 356.230,08 57.807,36 298.422,72 298.422,72 0,00 298.422,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.561.034,98 3.791.032,09 5.375.246,72 33.554.657,49 0,00 # 42.310.250,09 2.851.516,35 4.946.837,62 34.465.731,91 0,00 # 5. (im Vorjahr) Anlage 8.1.4.4 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Bodenbevorratung und Entwicklung Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 2010 EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 31.654,56; (i.Vj.: EUR 29.291,86) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss -1.044.277,24 -30.417,24 2009 EUR EUR 2.581.266,41 2.902.771,08 0,00 132.643,28 2.713.909,69 74.151,00 601.124,97 3.578.047,05 -1.074.694,48 -319.326,29 -113.471,87 EUR -1.509.520,55 -85.383,21 -1.594.903,76 -286.367,24 -432.798,16 -28.590,00 -287.649,88 16.073,46 -401.222,02 505.028,61 -19.892,77 485.135,84 -109.195,38 -395.562,62 -31.162,26 -368.551,04 125.454,12 -428.616,74 884.704,75 -6.699,45 878.005,30 Anlage 8.1.4.5 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 2010 EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 374.829,25; (i.Vj.: EUR 206.367,24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag 2009 EUR EUR 10.008.132,29 0,00 0,00 302.688,12 10.310.820,41 0,00 -2.873.771,10 -2.873.771,10 -2.416.539,68 -924.952,99 EUR 11.932.663,00 0,00 0,00 725.071,35 12.657.734,35 -60,82 -3.280.564,72 -3.280.625,54 -2.367.989,07 -3.341.492,67 -2.301.066,23 -950.783,40 165,32 -1.318.353,39 -474.481,06 -26.964,22 -501.445,28 -696.657,24 -3.064.646,31 -2.165.885,20 -522.164,69 3.599,39 -3.818.510,92 -190.498,92 -40.596,68 -231.095,60 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Stand am 1.1.2010 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Umbuchungen Abgänge EUR EUR EUR Stand am 31.12.2010 EUR 106.789,18 4.165,00 0,00 0,00 110.954,18 106.789,18 4.165,00 0,00 0,00 110.954,18 116.941.538,88 497.092,09 5.361.286,02 706.113,98 384.736,01 0,00 0,00 1.090.849,99 1.442.710,07 4.908.399,60 -5.361.286,02 36.268,29 953.555,36 119.197.152,11 5.794.392,70 0,00 141.151,45 122.658.765,54 177.419,74 124.814.125,07 2 Stand am 1.1.2010 EUR Zugänge Abschreibungen Umbuchungen Abgänge EUR EUR EUR Stand am 31.12.2010 EUR Buchwerte Stand am Stand am 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR 42.058,18 11.846,00 0,00 0,00 53.904,18 57.050,00 64.731,00 42.058,18 11.846,00 0,00 0,00 53.904,18 57.050,00 64.731,00 18.897.001,21 2.254.735,61 0,00 0,00 21.151.736,82 101.507.028,72 98.044.537,67 269.761,67 63.074,62 0,00 0,00 332.836,29 758.013,70 436.352,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 953.555,36 1.442.710,07 19.208.821,06 2.329.656,23 0,00 0,00 21.538.477,29 103.275.647,78 99.988.331,05 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 30. August 2011 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rudert Wirtschaftsprüfer Ferdinand Wirtschaftsprüfer