Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
395 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt
Erftstadt
Erftstadt
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2010
Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Hinweis
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Bericht in Form einer PDF-Datei lediglich
um ein unverbindliches Ansichtsexemplar handelt.
Für die Berichterstattung der geprüften Gesellschaft ist ausschließlich unser Prüfungsbericht in der
unterzeichneten Originalfassung maßgeblich.
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
Inhaltsverzeichnis
1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.
JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010
2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS
GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER
2010
4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010
5. BESTÄTIGUNGSVERMERK
6. ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
1.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der
Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und –entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in
Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des
bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten
auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet.
Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung
„Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem „Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung).
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufs
2.1
Ergebnisentwicklung
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2010 Betriebserträge von TEUR 15.620
und Aufwendungen von TEUR 10.039 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.406 und sonstigen
Steuern in Höhe von TEUR 32 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in
Höhe von TEUR 143. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab
2010 eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien
ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010
ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von TEUR 16.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+ 485 T€
- 501 T€
- 16 T€
======
1
2.2
Investitionen und Finanzierung
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 5.794 getätigt.
Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 2.136.
2.3. Entwicklung des Personalbereichs
Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2010 auf
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Ist
5
107
Soll
5
107
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Löhne/Gehälter
Gehälter Beamte
Sozialversicherungen
Beihilfen
Altersversorgung
Zuführung Pensionsrückstellung
Sonstige
Gesamt
T€
2.495
241
499
121
203
152
63
3.774
Insgesamt wurde der Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.614 um ca. TEUR
160 überschritten. Dies ist in einer ungeplanten Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellung aufgrund der Frühverrentung einer Beamtin in Höhe von ca. TEUR
223 begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus.
2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das
Geschäftsjahr 2010 um TEUR 299 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 270 verschlechtert.
Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge seit dem Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und nach dem
Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im
Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau
wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich da2
mit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der
Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht.
Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt.
In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die
Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig
Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere
Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden
können.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2010 zum Geschäftsjahr 2009 und zum Wirtschaftsplan 2010 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2010
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Investitionspauschale/Sportpauschale
Mieten (inkl.Fernwärme neu)
Auflösung Zuschüsse, sonstige
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Abzgl. Eigenkapitalverzinsung
Aufwand
Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.)
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresverlust
Ist 2009
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Plan/Ist
TEUR
0
1138
11711
765
0
398
1
14013
0
138
11.121
673
0
726
4
12662
0
1.000
11.009
814
80
265
10
13.178
0
1000
590
92
0
-328
-3
1351
0
138
702
-49
-80
133
-9
835
3606
2.412
3.606
1.194
0
2.969
3.341
2.301
951
27
1.318
10.908
3.281
3.065
2.166
522
40
1.407
10.481
2.269
3.256
2.268
528
8
1.445
9.774
-312
276
135
429
-13
-89
427
700
85
33
423
19
-127
1.134
- 501
-231
-202
- 270
- 299
-501
-231
-202
- 270
- 299
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb
der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für
„neue“ Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach
dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe
3
Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet
und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung
des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2010 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr
hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis jedoch um TEUR 393 verschlechtert.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2010 zum Geschäftsjahr 2009 und zum Wirtschaftsplan 2010 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2010
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Pachten/Erbbauzinsen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Aufwand
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn
Ist 2009
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Plan/Ist
TEUR
2186
395
0
133
16
2730
3.147
292
74
316
125
3.954
2.613
273
10
20
36
2.952
-961
103
-74
-183
-109
-1224
-427
122
-10
113
-20
-222
1.075
433
28
288
20
401
2.245
1.934
395
31
280
7
429
3.076
1.545
358
33
246
24
401
2.607
-859
38
-3
8
13
-28
-831
-470
75
-5
42
-4
0
-362
485
878
345
- 393
140
485
878
345
- 393
140
Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 260 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Beschaffungsaktivitäten für den Ankauf von
Grundstücken erhöht werden.
4
2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 99.988 auf
TEUR 103.276 gestiegen. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass
die Sanierungsrückstellungen nach BilMoG erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen
eingestellt wurden. Dies erhöht das Eigenkapital um TEUR 4.832. Ohne diesen Effekt wäre das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag minimal gesunken.
Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 44,2 % gegenüber 40,1% zum 31.12.2009.
Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 auf neue
Rechnung vorgetragen.
2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den
kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2010 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das
Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer
Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann.
3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2011 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen
des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2010 angesetzt worden.
3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von
kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den
Nutzern und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge
(Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist
maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht
kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter
Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der
Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb
nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung
zur Verfügung stehen.
b) Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus
betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines
5
der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im
Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen
Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des
Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den
betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen
sind, ausdrücklich hingewiesen.
Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu
reduzieren, wurde in den Jahren 2008 bis 2010 verfehlt. Daraus resultierend wird
die Zinsbelastung 2011 - mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinnund Verlustrechnung - auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während
Tilgungsleistungen sinken.
c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die geplante Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
zum 01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für
Sanierungen zu bilden. (Ausnahme: § 249 Abs.1 S.2 Nr.1 HGB für unterlassen
Instandhaltung des Geschäftsjahres, die innerhalb von drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden) Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme.
d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein,
wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige
Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern.
e) Outsourcing
Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre
im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes
(im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit
des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt wird.
3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu
gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener
Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern.
Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser
gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der
(im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet) positive Trend - insbesondere
6
im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in den kommenden Jahren – nach
heutiger Einschätzung - fortsetzen.
a) Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung
von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark
Lechenich Ost/Süd-Ost) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse
zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch
aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich.
c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen
sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von
Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
e) Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den
Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr
in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war.
Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern.
7
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2011 für das Berichtsjahr
2010 haben sich nicht ergeben.
5. Voraussichtliche Entwicklung
Am 14.12.2010 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan für das Jahr
2011 förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge
in Höhe von TEUR 18.094 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von
TEUR 16.892 wird ein Jahresgewinn nach Zinsaufwendungen und Steuern von
TEUR 1.201 kalkuliert.
Der Stellenplan sowie Finanzplan wurden für das Jahr 2011 geringfügig angepasst.
Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und
liegt im Rahmen der Planzahlen.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des Bundes und des Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten.
Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die Umsetzung der Maßnahmen wird im
Jahr 2011 die Stadt vor große Herausforderungen stellen.
Erftstadt, den 25.07.2011
......................................................
- Die Betriebsleitung -
8
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2010
AKTIVSEITE
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Grundsücke
3. geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
EUR
57.050,00
57.050,00
64.731,00
64.731,00
103.218.597,78
103.275.647,78
98.044.537,67
436.352,31
1.442.710,07
99.923.600,05
99.988.331,05
23.551.072,33
2.500,00
24.106.308,09
190.532,12
24.299.340,21
3.403.938,00
1.273.888,97
28.228.899,30
27.689,95
4.629.570,57
287.630,07
86.377,30
5.003.577,94
758.010,56
30.060.928,71
27.809,90
131.532.237,03
130.077.069,66
101.507.028,72
758.013,70
953.555,36
2.500,00
23.358.040,21
190.532,12
279.473,39
287.647,61
2.836.817,00
PASSIVSEITE
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklage
II. Gewinnrücklagen
III. Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss
B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
5. sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
EUR
Vorjahr
EUR
50.487.641,26
10.654.732,38
(2.985.972,55)
(16.309,44)
58.140.091,65
29.246.649,49
50.487.641,26
4.944.309,08
(2.754.876,95)
646.909,70
53.323.983,09
27.962.684,83
1.574.712,99
123.208,00
6.346.676,28
6.469.884,28
42.561.034,98
9.747,92
40.743.785,76
500.000,00
735.042,28
321.012,18
10.409,87
42.310.250,09
10.267,37
131.532.237,03
130.077.069,66
274.854,00
1.299.858,99
40.704.032,19
500.000,00
826.484,96
174.287,75
356.230,08
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
2010
EUR
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse
2. andere aktivierte Eigenleistungen
3. sonstige betriebliche Erträge
12.589.398,70
0,00
435.331,40
12.301.598,09
74.151,00
1.309.593,31
4. Bruttoergebnis
5. Materialaufwand
13.024.730,10
13.685.342,40
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
(1.044.277,24)
(1.509.581,37)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(2.904.188,34)
(3.227.395,93)
(3.948.465,58)
(4.736.977,30)
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR
406.483,81 (Vj.: EUR 235.659,10)
7. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
(2.735.865,97)
(2.654.356,31)
(1.038.424,86)
(805.852,62)
(1.238.433,28)
(2.197.047,46)
(890.715,73)
(11.290.845,92)
16.238,78
(1.719.575,41)
(11.284.949,42)
24.053,51
(1.730.240,66)
(1.703.336,63)
(1.706.187,15)
11. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
12. sonstige Steuern
30.547,55
(46.856,99)
694.205,83
(47.296,13)
13. Jahresüberschuss
(16.309,44)
646.909,70
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(2.329.656,23)
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden. Gemäß § 21
der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die im Dritten
Buch des Handelsgesetzbuches, sowie ab 2010 zusätzlich die nach BilMoG enthaltenen
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der
Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und
die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Das Wahlrecht
die Vorjahreszahlen nicht anzupassen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurde in Anspruch
genommen.
Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht
explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, bzw. ab 2010 dem BilMoG soweit sich aus der
Eigenbetriebsverordnung nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen, soweit sich aus dem BilMoG nichts Anderes ergibt. In der
Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert:
- interne Mietaufwendungen und –Erträge,
- interne Zinsaufwendungen und –Erträge,
- interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um
aktivierungsfähige Aufwendungen handelt
sowie
- interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Abschreibungen aller
Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich
Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben.
erworben,
zu
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum
Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert
bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte
Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50% des Wertes vorgenommen.
Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude
(Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige
Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft,
Hürth
(GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung
nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein
Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen.
Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der
Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen
Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die
Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der
linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für
Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für
Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 %
p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des
Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen
5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter
Zuhilfenahme der p. r. t. -Regelung (p. r. t. = pro-rata-temporis) in Übereinstimmung mit den
Abschreibungsrichtwerten
der
KGSt
(Kommunale
Gemeinschaftsstelle
zur
Verwaltungsvereinfachung, Köln).
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2010 waren
außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 410 € betragen werden im
Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
einbezogen.
Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Im Berichtsjahr wurden Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 260 erworben.
Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 1.018 veräußert.
Anmerkungen:
Eine absolute Übereinstimmung der Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ mit den Katasterdaten ist insofern auch zukünftig nicht möglich, da Zu- und Abgänge innerhalb des
„Zeitfensters“ von maximal 6 Monaten zwischen den Buchungen in der Finanz- bzw.
Anlagenbuchhaltung und dem Katastereintrag nur innerhalb der anlagenbuchhalterischen
Fortschreibung erscheinen können.
Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus
einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten
ergeben; ein Termin für die Einführung eines solchen Systems wird für das Jahr 2011
erwartet.
Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer
Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch
Sondernutzungsrechte Dritter belastet.
Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 5.794 in Grundstücke und Bauten
getätigt worden.
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Am 31.12.2010 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 954 im Bau. (Davon TEUR 827
aus Konjunkturpaket)
Für das Geschäftsjahr 2011 sind Investitionen von TEUR 4.802 geplant. (Darin enthaltener
Eigenanteil TEUR 3.218)
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert
bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet:
Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen
Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das
Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet.
Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nennwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert unter
Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kunden bewertet. Mögliche Ausfallrisiken
werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren
im
Wesentlichen aus abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen
im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“, (in besonderen Fällen den
Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ betreffend). In Abweichung zum Vorjahr
werden
bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen
Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen nicht bei den Posten Forderungen aus
Lieferung
und
Leistungen
ausgewiesen,
sondern
dem
Posten
sonstige
Vermögensgenständen zugeordnet.
Forderungen gegen die Gemeinde sowie andere Eigenbetriebe/Betriebszweige
Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb
Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, (in Ausnahmefällen
gegen den Eigenbetrieb Stadtwerke) und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften für das Sparbuch
"Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen. In Abweichung zum Vorjahr
werden bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen
Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen als sonstige Vermögensgegenstände
ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde nicht angepasst, so dass in soweit eine
Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.
Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern,
Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen.
Kapital und Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus Allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem
Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem
Jahr 1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz
zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum
01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertungen aus „gefundenen Grundstücken“ zum
31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005
eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen
haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend;
mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen
Grundstücken muss gerechnet werden. Die Kapitalentwicklung in den einzelnen
Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den
entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
Zur Erhöhung des Eigenkapitals in 2010 vgl. Punkt „Sonstige Rückstellungen“
Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272
HGB ist nicht anzuwenden gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW.
Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“)
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung
und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten
ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der
Abschreibungszeiträume der bezuschussten Objekte (Kindertagesstätten und Schulen) bzw.
Maßnahmen aufgelöst.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig
Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit
gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter
ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, besteht für die Bildung einer
Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem
Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer
Pensionsrückstellung im Berichtsjahr verzichtet.
Diese wahlweise nicht bilanzierten Rückstellungen für Pensionszusagen betragen:
- im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“
- im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
- im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt
TEUR 647 (i. Vj.: TEUR 632),
TEUR 879 (i. Vj.: TEUR 849),
TEUR 1.526 (i. Vj.: TEUR 1.481).
Gemäß § 22 Abs. 3 EigVo müssen alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen
Vorschriften bis zum Jahresabschluss 2012 als Rückstellung bilanziert werden
Es ist geplant, die restlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von ca. TEUR 1.573 zu
erfolgswirksam zum 31.12.2011 zu passivieren.
Sonstige Rückstellungen
Die Zusammensetzung der Sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich
aus dem Rückstellungsspiegel.
Die „Sonstigen Rückstellungen“ erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253
Abs.2 S.1 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung ausgenommen.
Mit Inkrafttreten des BilMoG ist es nicht mehr möglich, sog. Aufwandsrückstellungen zu
bilden, die nicht Aufwendungen für Instandhaltungen sind die gemäß § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
HGB innerhalb von drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden.
Bestehende Aufwandsrückstellungen in Höhe von TEUR 4.832 wurden, in Übereinstimmung
mit der Vorschrift im Art. 67 Abs. 3 EGHGB erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag
bilanziert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Die erhaltenen Anzahlungen zeigen eine à-Conto-Zahlung des Eigenbetriebes Straßen
zwecks Ankauf von Grundstücken für den Ausbau des „park-and-ride“-Parkplatzes am
Bahnhof Liblar i. H. v. TEUR 500.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde u. a. in laufenden
Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem
posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus
Pachten und Gestattungsverträgen.
Gewinn - und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und
Baukostenzuschüsse
sowie
Erträge
aus
Pachten,
Erbbauzinsen
und
Vermessungsleistungen.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im
Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten
und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in
Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden.
Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt
Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits.
Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte
Eigenleistungen
betreffen
interne
Vermessungsingenieurund
Bauingenieurleistungen für Grundstücke sowie Personalaufwendungen im Zusammenhang
mit dem Neubau und Erweiterungen. Im Berichtsjahr waren keine aktivierten Eigenleistungen
zu verzeichnen.
Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige
Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im
Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie
Versicherungsentschädigungen enthalten.
Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z.
B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend.
Materialaufwand
Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den
Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in
der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen.
Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen
bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen,
Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte
Sondermaßnahmen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne
und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Abschreibungen
Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 29 (i. Vj.: TEUR 31) für
den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2.301 (i.
Vj.: TEUR 2.165) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen
in Höhe von TEUR 101 (i. Vj.: TEUR 101) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten
Bestand an Wohngebäuden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen
a) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
enthalten
im
Wesentlichen
Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten
der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen.
Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten
Positionen
um
anteilige
Erschließungsaufwendungen,
Leibrenten
sowie
Vermessungsaufwendungen erweitert.
b) Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr bestanden keine Wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten das Bestellobligo sowie
gebundene Erträge zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen im Betriebszweig
„Bodenbevorratung u. –entwicklung“. Der Betrag wird auf rd. 1,1 Mio. EURO geschätzt.
Die Erträge aus dem Sondergliedervermögen "Ahremer Heide" (im Betriebszweig
„Bodenbevorratung und –entwicklung“) sind zum Zwecke von Sonderzuschussgewährungen
gebunden.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag
stellt sich wie folgt dar:
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Gesamt
2010
2009
62
43
5
110
63
43
5
111
2010
(VZK)
2009
(VZK)
81,67
83,83
Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung betragen EUR 18.000.
Organe
1. Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Dr. Franz-Georg Rips
Der Bürgermeister der Stadt Erftstadt
erhält kein gesondertes Entgelt für
die Tätigkeit als 1.Betriebsleiter des
Eigenbetriebes Immobilien Erftstadt
Betriebsleiter:
Dr. Ludger Risthaus
Beamtenbezüge p.a. 64.070,00 €
2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft
Vorsitzender:
Dr. Hille, Hans-Eduard
Rechtsanwalt
1.
2.
Wintz, Reiner
Granrath, Albert
Dipl.Agrar-Ing.
Dipl.Betriebswirt/Pensionär
Zimmermann, Helmut
Ludemann, Marianne
Neisse-Hommelsheim,
Carla
Schneider, Friedrich
Hendel, Annette
Schmidt, Franz
Arens Heinz
Kliem, Jörg
Krupp, Thomas
Isakeit, Friedhelm
Bohlen, Bernd
Bitten, Adi
Nowak, Hans-Otto
Rentner
Kauffrau
Stellvertreter:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
Landwirt
Geschäftsführerin
Immobilienmakler
Rentner
Pensionär
Student
Rentner
Referent
Dipl.- Sportlehrer
Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und 1. Betriebsleiter) und der Betriebsleiter (als
Beamter) unterliegen
den Entgeltregelungen
des
Beamtenrechts;
die
Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt.
Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der
geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese
Entschädigungszahlungen erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 9 Sitzungen zusammen, für die
insgesamt EUR 3.150 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug
je Sitzung EUR 16 für einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen
Stadtverordneten.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2010 mit
einem Jahresgewinn von plus EUR 485.135,84 und der Betriebszweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 501.445,28 ab. Für den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresverlust in Höhe von
EUR 16.309,44. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust mit den Vorjahresergebnissen zu
verrechnen.
Erftstadt, den 25.07.2011
- Die Betriebsleitung -
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt
Anlage 8.1.4.1
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2010
Stand
01.01.2010
(€)
Kapitalrücklage EB Immobilien
Kapitalrücklage SV Liegenschaften
Allgemeine Rücklage EB Immobilien I - NABEW 01/2000
Allgemeine Rücklage EB Immobilien II - gef. Grundst.
Allgemeine Rücklage EB Immobilien III - GWG - Grundst.
Allgemeine Rücklage EB Immobilien IV - GWG - Gebäude
Allgemeine Rücklage EB Immobilien V - NABEW 2005
Allgemeine Rücklage EB Immobilien V - NABEW 2006ff
Ausgabenreste Verwaltungs-Haushalt
Ausgabenreste Vermögens-Haushalt
Sonderrücklage Ahremer Heide
Allgemeine Rücklagen
Gewinnrücklagen EB Immobilien
Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Gesamt
Abgang *
2010
(€)
Umbuchung
2010
(€)
Zuschreibung *
2010
(€)
Zugang
2010
(€)
Stand
31.12.2010
(€)
31.967.608,42
5.909.280,95
2.951.291,30
882.628,83
558.847,86
153.871,00
7.086.158,80
62.324,43
63.026,14
336.411,44
516.192,09
50.487.641,26
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31.967.608,42
5.909.280,95
2.951.291,30
882.628,83
558.847,86
153.871,00
7.086.158,80
62.324,43
63.026,14
336.411,44
516.192,09
50.487.641,26
4.944.309,08
0,00
878.005,30
0,00
4.832.418,00
10.654.732,38
-2.754.876,95
0,00
-231.095,60
0,00
646.909,70
53.323.983,09
-646.909,70
0,00
0,00
0,00
-2.985.972,55
-16.309,44
-16.309,44
4.816.108,56
58.140.091,65
* Abgänge und Zuschreibungen stellen Bewertungskorrekturen zur Eröffnungsbilanz per 01.07.1999 dar.
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt
Anlage 8.1.4.2
Rückstellungspiegel zum 31.12.2010
Stand
01.01.2010
(€)
Pensionsrückstellungen
Inanspruchnahme
2010
(€)
Auflösung
Zuführung
Stand
2010
(€)
2010
(€)
31.12.2010
(€)
123.208,00
0,00
0,00
151.646,00
274.854,00
Altersteilzeit
Ausstehender Urlaub
Überstunden
Beihilfen Pensionäre
Jubiläumszuwendungen
Sonstige Personalrückstellungen
Landwirtschaftliche BG
Aufbewahrung / Archivierung
Prioritätenliste - offen
Prioritätenliste - teiloffen
Wirtschaftplan -offen
Wirtschaftplan - teiloffen
Sanierungsrückstellungen - Allgemein
Sanierungsrückstellungen - Wohnbau
Jahresabschluss - Erstellung
Jahresabschluss - Prüfung WPG
Jahresabschluss - Prüfung GPA
Prüfung GPA für Stadt 2003-2006
Prüfung GPA für Stadt 2007-2010
BP 119 II. BA - WB Gymnich
Provisionen Baugrund/DSK
BP 13 - S 1 - Weg
BP 29 - Gewerbegebiet Gymnich
BP 145 - Wohnbau Blessem
BP 140 - Ansch.-Kosten (Nachlauf)
BP 125 - Lechenich/Römerhofweg
Kaufpreisrente W.
Kaufpreisrente S.
Konzept Neugestalt. EKZ
Provision Greif & Meyer
Canöde Liblar 6/275
Prozessrisiko BAG - Fassade
Prozessrisiko Habedank/Bonner Str. 32
Prozessrisiko HVK Hilmer
Übrige
41.405,00
162.560,00
163.350,00
521.922,00
3.827,21
0,00
493,00
7.500,00
147.000,00
13.813,00
0,00
0,00
3.287.834,00
1.544.584,00
32.000,00
23.000,00
554,00
8.500,00
7.500,00
144.725,92
4.000,00
40.091,08
3.649,72
0,00
84.648,15
1.654,75
41.328,00
3.301,00
0,00
15.389,03
12.471,13
14.575,29
0,00
15.000,00
0,00
33.800,00
162.560,00
163.350,00
0,00
21,00
0,00
493,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.250,00
1.250,00
0,00
4.000,00
0,00
0,00
0,00
56.944,67
1.654,75
41.328,00
4.879,78
0,00
15.389,03
12.471,13
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
117.000,00
13.813,00
0,00
0,00
3.287.834,00
1.544.584,00
0,00
0,00
0,00
4.250,00
1.250,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.600,00
167.331,00
201.563,00
73.072,00
1.186,29
0,00
474,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.578,78
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.205,00
167.331,00
201.563,00
594.994,00
4.992,50
0,00
474,00
7.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32.000,00
23.000,00
554,00
0,00
7.500,00
144.725,92
0,00
40.091,08
3.649,72
0,00
27.703,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.575,29
0,00
15.000,00
0,00
Sonstige Rückstellungen
6.346.676,28
532.391,36
4.968.731,00
454.305,07
1.299.858,99
Rückstellungen Gesamt
6.469.884,28
532.391,36
4.968.731,00
605.951,07
1.574.712,99
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Erftstadt
Anlage 8.1.4.3
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- davon aus Darlehensverbindlichkeiten (ohne Wohnbaudarlehen)
- davon aus Darlehensverbindlichkeiten (nur Wohnbaudarlehen)
- davon aus Zinsabgrenzungen (Darlehensverbindlichkeiten)
- davon aus Zinsabgrenzungen (Überziehungskredit)
- davon aus Kontokorrentkredit (Girokonto)
- davon aus Kontokorrentkredit (Tagesgeldkonto)
2.
erwartete Restlaufzeiten
1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
gegebene Sicherheiten
Art
EUR
40.704.032,19
39.335.920,84
646.133,13
81.978,22
0,00
0,00
640.000,00
1.774.127,98
1.052.149,76
0,00
81.978,22
0,00
0,00
640.000,00
5.375.246,72
5.370.657,65
4.589,07
0,00
0,00
0,00
0,00
33.554.657,49
32.913.113,43
641.544,06
0,00
0,00
0,00
0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- davon erhaltene Anzahlungen von Dritten
- davon erhaltene Anzahlungen von der Stadt Erftstadt
- davon erhaltene Anzahlungen von anderen Eigenbetrieben
500.000,00
0,00
0,00
500.000,00
500.000,00
0,00
0,00
500.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritter
826.484,96
826.484,96
0,00
0,00
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde und
anderen Eigenbetrieben
- davon Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Stadt
- davon Verbindlichk. aus L. + L. gegenüber der Stadt
- davon Verbindlichk. aus L. + L. gegenüber anderen Eigenbetrieben
174.287,75
0,00
43.374,70
130.913,05
391.996,43
0,00
20.464,86
371.531,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
- davon kreditorische Debitoren
- davon sonstige Verbindlichkeiten
356.230,08
57.807,36
298.422,72
298.422,72
0,00
298.422,72
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
42.561.034,98
3.791.032,09
5.375.246,72
33.554.657,49
0,00
#
42.310.250,09
2.851.516,35
4.946.837,62
34.465.731,91
0,00
#
5.
(im Vorjahr)
Anlage 8.1.4.4
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Bodenbevorratung und Entwicklung
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
2010
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 31.654,56;
(i.Vj.: EUR 29.291,86)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
-1.044.277,24
-30.417,24
2009
EUR
EUR
2.581.266,41
2.902.771,08
0,00
132.643,28
2.713.909,69
74.151,00
601.124,97
3.578.047,05
-1.074.694,48
-319.326,29
-113.471,87
EUR
-1.509.520,55
-85.383,21
-1.594.903,76
-286.367,24
-432.798,16
-28.590,00
-287.649,88
16.073,46
-401.222,02
505.028,61
-19.892,77
485.135,84
-109.195,38
-395.562,62
-31.162,26
-368.551,04
125.454,12
-428.616,74
884.704,75
-6.699,45
878.005,30
Anlage 8.1.4.5
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
2010
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 374.829,25;
(i.Vj.: EUR 206.367,24)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresfehlbetrag
2009
EUR
EUR
10.008.132,29
0,00
0,00
302.688,12
10.310.820,41
0,00
-2.873.771,10
-2.873.771,10
-2.416.539,68
-924.952,99
EUR
11.932.663,00
0,00
0,00
725.071,35
12.657.734,35
-60,82
-3.280.564,72
-3.280.625,54
-2.367.989,07
-3.341.492,67
-2.301.066,23
-950.783,40
165,32
-1.318.353,39
-474.481,06
-26.964,22
-501.445,28
-696.657,24
-3.064.646,31
-2.165.885,20
-522.164,69
3.599,39
-3.818.510,92
-190.498,92
-40.596,68
-231.095,60
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Stand am
1.1.2010
EUR
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
EUR
EUR
EUR
Stand am
31.12.2010
EUR
106.789,18
4.165,00
0,00
0,00
110.954,18
106.789,18
4.165,00
0,00
0,00
110.954,18
116.941.538,88
497.092,09
5.361.286,02
706.113,98
384.736,01
0,00
0,00
1.090.849,99
1.442.710,07
4.908.399,60
-5.361.286,02
36.268,29
953.555,36
119.197.152,11
5.794.392,70
0,00
141.151,45 122.658.765,54
177.419,74 124.814.125,07
2
Stand am
1.1.2010
EUR
Zugänge
Abschreibungen
Umbuchungen
Abgänge
EUR
EUR
EUR
Stand am
31.12.2010
EUR
Buchwerte
Stand am
Stand am
31.12.2010
31.12.2009
EUR
EUR
42.058,18
11.846,00
0,00
0,00
53.904,18
57.050,00
64.731,00
42.058,18
11.846,00
0,00
0,00
53.904,18
57.050,00
64.731,00
18.897.001,21
2.254.735,61
0,00
0,00
21.151.736,82 101.507.028,72
98.044.537,67
269.761,67
63.074,62
0,00
0,00
332.836,29
758.013,70
436.352,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
953.555,36
1.442.710,07
19.208.821,06
2.329.656,23
0,00
0,00
21.538.477,29 103.275.647,78
99.988.331,05
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 30. August 2011
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
Ferdinand
Wirtschaftsprüfer