Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
19.10.16, 18:16
Aktualisiert
19.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 7. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 20.09.2016
Drucksachen-Nummer: 466.16
TOP 2.4
Sportstättenzielplanung;
hier: 1.
Übertragung der Unterhaltung von städtischen
Sportaußenanlagen und
Sportlerheimen an die Vereine
2.
Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an
Vereine, die der
Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der
Sportanlage dienen
Einleitend erläutert der Projektbeauftragte, Herr Giesen, die Notwendigkeit diesen
Grundsatzbeschluss zu fassen. Insbesondere im Hinblick auf die sehr angespannte
Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen ist die Übertragung der Unterhaltung von städtischen
Sportaußenanlagen an die Vereine umzusetzen.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 13
Ja-Stimmen (7 x CDU-Fraktion, 5 x SPD-Fraktion, 1 x Fraktion BBK/Piraten) zu 3 Nein-Stimmen
(2 x Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Linksfraktion), nachfolgenden Grundsatzbeschluss
sowie auf Antrag der SPD-Fraktion die nachstehende Ergänzungen zur Sicherung des Erhalts
der städtischen Sportanlagen zu fassen:
1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem
Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf
Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen
Jahnstadion in Kerpen
Sportanlage Buir / Am Schlicksacker
Sportanlage Manheim-neu
wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die
Vereine jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem
jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die
politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird.
2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu
substanzerhaltenden bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den
Außensportanlagen als auch an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im
Einzelfall eine politische Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen.
Ergänzungen:
1. Die im Pachtvertrag aufgeführten Vereine (Horremer Sportverein, ESV Horrem, SCB Horrem)
sind in ihrer Gesamtheit als Platzverein zu sehen und auch bei der Umwandlung des
Tennensportplatzes alle mit einzubeziehen.
2. Die existierende Begrenzung auf 10%, maximal 7.500 € für einzelfallbezogene
Investitionszuschüsse, wird nicht durch den Grundsatzbeschluss aufgehoben, sondern nur für
den Fall eines Platzneubaus durch einen Verein als Bauherr ausgesetzt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 20.09.2016
Seite 2