Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
19.10.16, 18:16
Aktualisiert
19.10.16, 18:16
Beschlusstext (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen) Beschlusstext (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 7. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 20.09.2016 Drucksachen-Nummer: 466.16 TOP 2.4 Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen Einleitend erläutert der Projektbeauftragte, Herr Giesen, die Notwendigkeit diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Insbesondere im Hinblick auf die sehr angespannte Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen ist die Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen an die Vereine umzusetzen. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 13 Ja-Stimmen (7 x CDU-Fraktion, 5 x SPD-Fraktion, 1 x Fraktion BBK/Piraten) zu 3 Nein-Stimmen (2 x Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Linksfraktion), nachfolgenden Grundsatzbeschluss sowie auf Antrag der SPD-Fraktion die nachstehende Ergänzungen zur Sicherung des Erhalts der städtischen Sportanlagen zu fassen: 1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen a) b) c) d) e) f) Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen Jahnstadion in Kerpen Sportanlage Buir / Am Schlicksacker Sportanlage Manheim-neu wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die Vereine jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird. 2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu substanzerhaltenden bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den Außensportanlagen als auch an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im Einzelfall eine politische Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen. Ergänzungen: 1. Die im Pachtvertrag aufgeführten Vereine (Horremer Sportverein, ESV Horrem, SCB Horrem) sind in ihrer Gesamtheit als Platzverein zu sehen und auch bei der Umwandlung des Tennensportplatzes alle mit einzubeziehen. 2. Die existierende Begrenzung auf 10%, maximal 7.500 € für einzelfallbezogene Investitionszuschüsse, wird nicht durch den Grundsatzbeschluss aufgehoben, sondern nur für den Fall eines Platzneubaus durch einen Verein als Bauherr ausgesetzt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 20.09.2016 Seite 2