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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städtischen integrativen Kinderbildungseinrichtungen Liblar, Theodor-Heuss-Str., Friesheim und Lechenich-Süd)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 06:40
Aktualisiert
30.11.11, 06:38
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für  die städtischen integrativen Kinderbildungseinrichtungen Liblar, Theodor-Heuss-Str., Friesheim und Lechenich-Süd) Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für  die städtischen integrativen Kinderbildungseinrichtungen Liblar, Theodor-Heuss-Str., Friesheim und Lechenich-Süd)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 502/2011 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 16.11.2011 gez. Hilbert-Hesse Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 07.12.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 21.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städtischen integrativen Kinderbildungseinrichtungen Liblar, Theodor-Heuss-Str., Friesheim und LechenichSüd Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind im Personalkostenhaushalt veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Fach- und Ergänzungskraftstunden für die integrativen Kindertagestätten wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Liblar, Theodor-Heuss-Str. ab dem 01.02.2012 Friesheim Lechenich-Süd ab dem 01.04.2012 ab sofort 39 Ergänzungskraftstunden 39 Ergänzungskraftstunden integrativ 39 Ergänzungskraftstunden integrativ 31 Fachkraftstunden Begründung: Die ursprünglichen Stelleninhaberinnen haben andere Funktionen in den städt. Kinderbildungseinrichtungen übernommen bzw. in Friesheim wird die Tätigkeit nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr aufgenommen. Hierdurch wird die Nachbesetzung dieser Stellen unbefristet möglich. Um den Betrieb der Einrichtungen sicher zu stellen ist die Nachbesetzung unabweisbar. In Vertretung (Erner) -2-