Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 837 /IX.L.
Datum: 12.11.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
20.11.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, Befreiungen von der Baumschutzsatzung wie folgt auszusprechen:
1.
Eine Kiefer, Antrag des Grundstückeigentümers Goldgasse 15, 53947
Nettersheim- Engelgau
2.
Eine Fichte, Antrag des Grundstückeigentümers Grabenweg 9, 53947
Nettersheim
3.
Eine Fichte, Antrag des Grundstückeigentümers Zingsheimer Straße 6, 53947
Nettersheim-Pesch
4.
Zwei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Kleingasse 16, 53947
Nettersheim
5.
Ein Ahorn, Antrag des Grundstückseigentümers Willenberger Straße 38, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück Goldgasse 15 in Nettersheim-Engelgau stockt eine Kiefer in
unmittelbarer Nähe zur Goldgasse, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Die Krone ist fast zur Hälfte abgestorben, wodurch eine Überhang in Richtung Goldgasse entstanden ist.
Da Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden können, sollte für die Kiefer eine
Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung eines ortstypischen Laubbaumes zu fordern, wodurch
zudem eine ökologische Verbesserung erreicht werden könnte.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Grabenweg 9 in Nettersheim wächst in unmittelbarer Nähe zum
öffentlichen Straßenbereich eine Fichte, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Durch überhängende Äste wurde der Straßenverkehr schon mehrfach beeinträchtigt.
Weiterhin befindet sich der Baum in unmittelbarer Nähe zu einer Hochspannungsleitung, wodurch regelmäßig ein einseitiger Rückschnitt der Äste erforderlich ist. Hierdurch hat der Baum sich insgesamt sehr negativ entwickelt.
3
Aus diesem Grund sollte für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
ausgesprochen werden, wodurch zudem eine ökologische Verbesserung erreicht
werden könnte.
Als Ersatz ist die Pflanzung eines ortstypischen Laubbaumes zu fordern.
Zu 3:
Auf dem Grundstück Zingsheimer Straße 6 in Nettersheim-Pesch befindet sich eine
Fichte, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum stock unmittelbar in der Nähe einer weiteren Fichte, wodurch die Entwicklung stark eingeschränkt ist. Zudem befindet sich der Baum in unmittelbarer Nähe
zur L 206.
Der Antragsteller befürchtet bei Windbruch Gefahren für den Straßenverkehr, weshalb er einem Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt hat.
Da Windbruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, sollte dem Antrag
entsprochen und eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung eine Obstbaumes auf dem Gartengrundstück zu fordern,
wodurch zudem eine ökologische Verbesserung erreicht werden könnte.
zu 4:
Im hinteren Bereich des Grundstückes Kleingasse 16 in Nettersheim stocken zwei
Fichten in Nähe des Genfbaches, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
An beiden Bäumen ist eine Fäulnisbildung festzustellen, weshalb die Standsicherheit
grundsätzlich in Frage gestellt werden muss.
Aus diesem Grund sollte für die zwei Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen auf dem Gartengrundstück zu
fordern, wodurch zudem eine ökologische Verbesserung erreicht werden könnte.
zu 5:
Auf dem Grundstück Willenberger Str. 38 in Nettersheim-Zingsheim befindet sich
entlang der Willenberger Straße eine durchgehende Ahornbaumreihe.
Der Ahorn, der unmittelbar links neben der Grundstückszufahrt stockt, fällt aufgrund
seiner Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung.
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Der Grundstückseigentümer möchte seine Einfahrt neu gestalten und eine neue,
größere Toranlage aufstellen. Hierfür muss der besagte Baum allerdings beseitigt
werden.
Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass der Ahorn eine sehr negative Kronenentwicklung in Form einer Tiefengabel hat. Aufgrund der starken Gabelung im unteren Stammbereich können zudem Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden.
Daher sollte für den Ahorn eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Baum- und Heckenbewuchs auf
dem Grundstück Willenberger Straße 38 bereits sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister