Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-07 Mu.
Jülich, 01.06.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 351/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.07.2010
Stadtrat
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Einrichtung eines Sitzes mit beratender Stimme für den Seniorenbeirat und den Umweltbeirat in den Ausschüssen des Rates der Stadt Jülich
(Antrag Nr. 34/2010 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der UWG-JÜLStadtratsfraktion vom 17.05.2010)
Anlg.: - 1 30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Der Antrag Nr. 34/2010 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der UWG-JÜLStadtratsfraktion vom 17.05.2010 ist als Anlage beigefügt.
Zur Beteiligung von Vertretern aus den Beiräten gibt es nach den Bestimmungen der GO NRW
zwei grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten:
1.
2.
Bestellung eines Ausschussmitgliedes (sachkundiger Einwohner) mit beratender Stimme
Hinzuziehung von Sachverständigen und Vertretern von Bevölkerungsgruppen.
Zur Unterscheidung der verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung gilt folgendes:
1.
Bestellung eines Ausschussmitgliedes (sachkundiger Einwohner) mit beratender Stimme
Zu Mitgliedern der Ausschüsse (mit Ausnahme der Pflichtausschüsse Hauptausschuss, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) können volljährige sachkundige Einwohnerinnen
bzw. sachkundige Einwohner mit beratender Stimme gewählt werden (§ 58 Abs. 4 GO NRW).
Ausschussmitglieder mit beratender Stimme haben alle Rechte eines Ausschussmitgliedes mit
Ausnahme des Rechts, sich an Entscheidungen zu beteiligen. Sie sind mithin befugt, Sach- und
Geschäftsordnungsanträge zu stellen.
2.
Hinzuziehung von Sachverständigen und Vertretern von Bevölkerungsgruppen.
§ 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW bestimmt, dass Sachverständige und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Sitzungen
hinzugezogen werden können.
Nach der Änderung der GO NRW ist Einschränkung, dass vorgenannte Personen nur „zu einzelnen Punkten der Tagesordnung“ hinzugezogen werden dürfen, entfallen. Die Änderung hat
zur Folge, dass auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses regelmäßig „Fachberater“, z.B.
im Sportausschuss der Stadtsportbund als Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen an
den Ausschusssitzungen teilnehmen können. Aus der Formulierung „zu den Beratungen zuziehen“ folgt, dass die Dritten im Sinne des Abs. 3 Satz 6 kraft Gesetzes kein eigenes Rede- oder
gar Antragsrecht haben, sondern nur auf Aufforderung des Ausschussvorsitzenden oder auf
Grund von Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen dürfen ( Kommentar Held/Becker
zur GO NRW).
Bereits in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 29.10.2009 wurde im Rahmen der Neufassung der Hauptsatzung über folgende Anträge der JÜL-Stadtratsfraktion abgestimmt:
§ 24 – Ausschussbegleitende Gremien
Stadtverordneter Frey beantragt für die JÜL-Stadtratsfraktion, die in § 24 festgelegten ausschussbegleitenden Gremien jeweils mit einem Sitz mit beratender Stimme in den Ausschüssen des Rates zu
berücksichtigen. Weiterhin stellt er den Antrag, für die Stadtelternschaft einen Sitz mit beratender
Stimme im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport einzurichten.
§ 26 – Umweltbeirat
Stadtverordneter Frey beantragt für die JÜL-Stadtratsfraktion zu § 26, dass dem Umweltbeirat ein
Sitz mit beratender Stimme im Planungs-, Umwelt- und Bauauschuss eingeräumt wird.
Die Anträge wurden jeweils mit 18 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen abgelehnt.
Sitzungsvorlage 351/2010
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 351/2010
x
nein
nein
Seite 3