Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
33 kB
Datum
13.05.2009
Erstellt
12.05.09, 21:45
Aktualisiert
12.05.09, 21:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 51-10-03 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1578
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1578
1. Sachverhalt:
1.1
Gesetzeslage
Zum 16.12.2008 sind im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) einige
Änderungen in Kraft getreten:
9
Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen
eingeführt. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten
Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen, die eine Arbeit
suchen.
9
Bis zum 01. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle
Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr stufenweise
eingeführt werden. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an einem Betreuungsangebot für
35 % der Kinder, nämlich 20 % der 1-2jährigen und 50 % der 2-3jährigen.
9
Da sich viele Eltern für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der
Kindertagespflege wünschen, steht die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege nunmehr gleichrangig nebeneinander. Man geht davon aus, dass 30
Prozent der neuen Plätze im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden.
9
Es werden Investitionszuschüsse für notwendige Neubau-, Ausbau-, Umbau-,
Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereitgestellt
und auch die Betriebskosten im Rahmen der Kindpauschalen gem. KiBiz mitfinanziert.
9
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in
Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum
Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
1.2
Bedarfsplanung im Kreis Euskirchen
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Kreises Euskirchen) ist zuständig
für die Bedarfsplanung im Kreis Euskirchen. Hierzu hat der Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung am 12.03.2009 Ziele zum stufenweisen Ausbau des Betreuungsangebotes für U3-Kinder
bis zum Stichtag 01.08.2013 beschlossen (s. V510/2009 vom 16.02.2009).
Ausgehend von den Vorgaben des Bundes sind zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2013
Betreuungsangebote für 50 % der 2-3Jährigen, 20 % der 1-2Jährigen und 5 % der 0-1Jährigen zu
schaffen. Dabei sind die Betreuungsangebote für 50 % der 2-3Jährigen, 15 % der 1-2Jährigen und
1,5 % der 0-1Jährigen in Tageseinrichtungen und für 5 % der 1-2Jährigen und 3,5 % der 01Jährigen in Kindertagespflegestellen abzubilden.
1.3
Deckung des örtlichen Bedarfes an Betreuungsangeboten für U3-Kinder
1.3.1
Ausblick auf die Ausbauziele für Bad Münstereifel bis 2013
Ausgehend von der Annahme, dass die durchschnittliche Jahrgangsstärke stadtweit in den
Folgejahren rund 120 Kinder betragen wird, errechnet sich das zu schaffende Platzangebot in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Bad Münstereifel auf der Grundlage der
Vorgaben nach Ziff. 1.2 bis 2013 wie folgt:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1578
Altersgruppen
2 Monate
(Mutterschutzfrist!)
bis 1 Jahr
1 – 2 Jahre
2 – 3 Jahre
Angenommener
Platzbedarf 2013
1.3.2
Kinder im
Jahrgang
100
Betreuungsquote
5%
Plätze in Kindertageseinrichtungen
1
Plätze in Kindertagespflegestellen
4
120
120
20 %
50 %
18
60
78
6
0
10
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren in Tageseinrichtungen
Zum 01.08.2009 stellt sich das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren in
Tageseinrichtungen aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar. Grundlage dieser Informationen ist das
Ergebnis des Abstimmungsgespräch für 2009/2010 bei Kreisjugendamt Euskirchen am
11.02.2009:
Tageseinrichtung
Katholische
Arloff
Tageseinrichtung
Anzahl der Plätze für
2-3jährige Kinder
0
Bemerkungen
Keine freien Kapazitäten wegen
Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder.
Gruppenform I.
Katholisches
Familienzentrum
Bad Münstereifel
Tageseinrichtung „Magische 12“
Bad Münstereifel
6
Städtische
Effelsberg
Städtische
Hohn
Städtische
Houverath
Katholische
Houverath
Städtische
Iversheim
Städtische
Kalkar
Städtische
Mutscheid
Tageseinrichtung
2
Keine freien Kapazitäten wegen
Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder.
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Tageseinrichtung
2
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Tageseinrichtung
6
Gruppenform I.
Tageseinrichtung
2
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Tageseinrichtung
6
Gruppenform I.
Tageseinrichtung
2
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Tageseinrichtung
0
Tageseinrichtung
2
Keine freien Kapazitäten wegen
Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder.
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Tageseinrichtung
2
Freie Kapazitäten in Gruppenform III.
Familienzentrum
2
Beschränkt freie Kapazitäten wegen
Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder.
Städtische
Nöthen
Städtische
Rupperath
Städtisches
Schönau
Gesamt
0
32
Hinsichtlich der Zielerreichung im Jahr 2013 sind der Bereitstellung von Betreuungsangeboten für
2-3Jährige in bestehenden Tageseinrichtungen Grenzen aufgezeigt:
9
Der seit 1996 bestehende Rechtsanspruch für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur
Einschulung sowie des sogenannten „hineinwachsenden Jahrgangs“ ist zwingend zu
Seite 4 von Ratsdrucksache 1578
gewährleisten. Die Umwandlung von Gruppen der Gruppenform III (Regelgruppe mit 25/20
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren) in Gruppen der Gruppenform I (20 Plätze, davon 4 – 6
Plätze für 2-3Jährige) kann daher nur in dem Maße erfolgen, wie - bedingt durch die
demographische Entwicklung - Plätze in ausreichender Zahl frei werden und Bedarf für
die Einrichtung von 4 – 6 Plätzen für U3-Kinder besteht. Die Bereitstellung von bis zu 6
U3-Plätzen in der Gruppenform I führt gleichzeitig zum „Verlust“ von bis zu 11 Regelplätzen
für 3 – 6jährige Kinder.
9
Die Belegung freier Plätze in Gruppen der Gruppenform III analog zur Regelung des
früheren § 9 Abs. 4 GTK ist nach dem KiBiz nicht mehr vorgesehen. Eine entsprechende
Praxis wird derzeit noch übergangsweise geduldet, obwohl dies insbesondere aus
pädagogisch-fachlicher Seite kritisch beurteilt wird.
9
Mit der Aufnahme von U3-Kindern in Tageseinrichtungen ergeben sich besondere
Aufgabenstellungen im Hinblick auf eine altersangepasste pädagogischen Arbeit und
eine entsprechende Infra-Struktur. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in nahezu allen
städtischen Tageseinrichtungen Möglichkeiten der Gruppen-Umwandlung.
Aus den hier genannten Gründen lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen, ob die
Ausbauziele für die 2-3jährigen Kinder in Tageseinrichtungen (Annahme gem. Ziff. 1.3.1: 60
Plätze) bis 2013 ausschließlich durch Umwandlung bestehender Gruppen erreicht werden können
und an welchen Standorten ausreichender Bedarf besteht. Jedenfalls ist der Verwaltung an einer
möglichst flächendeckenden Versorgung gelegen. Dies bedingt weiterhin eine enge Abstimmung
der örtlich beteiligten Träger von Tageseinrichtungen mit dem Kreisjugendamt.
1.3.3
Betreuungsangebote für Kinder von 2 Monaten bis 2 Jahren in Tageseinrichtungen
Für diese Altersgruppe ist in Tageseinrichtungen gem. § 19 KiBiz die Gruppenform II mit einer
Regelgruppenstärke von 10 Kindern vorgesehen. Mündlichen Informationen des Kreisjugendamtes
zu Folge strebt man eine entsprechende Gruppenform zentral in der Kernstadt an. Als Träger
kommen hier der Katholische Pfarrverband und der Ortsverband des Kinderschutzbundes in
Betracht.
Mit Blick auf die Ausbauziele 2013 lässt sich der rechnerisch nachvollziehbare Bedarf (s. Ziff.
1.3.1) an einer weiteren Gruppe der Gruppenform II derzeit nicht abschließend beurteilen, da
etwaige
Kompensationsmöglichkeiten
durch
eine
entsprechend
höhere
Zahl
an
Kindertagespflegestellen noch nicht bekannt sind.
1.3.4
Kindertagespflege
Die Verwaltung ist nicht in der Lage, detaillierte Informationen zu Platzangeboten in örtlichen
Kindertagespflegestellen zu geben. Dies wird sich vermutlich in der Umsetzung des KiFöG ändern,
da nach §§ 22 ff. SGB VIII eine „leistungsgerechte“ Vergütung der Tagespflegestellen aus
öffentlichen Mitteln gewährleistet werden muss. Nach den vorliegenden Informationen plant das
Kreisjugendamt, zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Neukonzeption der
Tagespflegerichtlinien sowie der Heranziehung zu den Kostenbeiträgen bei Tagespflege
vorzulegen.
Bekannt ist, dass es mehrere zertifizierte Tagesmütter im Stadtgebiet gibt und zusätzlich der
Ortsverband des Kinderschutzbundes im Holzhaus neben der „Magischen 12“ kostenpflichtige
Tagespflegestellen für bis zu 5 gleichzeitig anwesende U3-Kinder vorhält.
1.4
Altersgerechte Infra-Struktur in Tageseinrichtungen
Wie unter Ziff. 1.3.2 bereits angemerkt, ergeben sich aus der Aufnahme von U3-Kindern in
Tageseinrichtungen besondere Aufgabenstellungen im Hinblick auf eine altersangepasste
pädagogischen Arbeit und eine entsprechende Infra-Struktur.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1578
Während die pädagogische Seite durch § 19 KiBiz in Form von Regelgruppenstärken,
Personalbemessung und Kindpauschalen bereits definiert ist, hat der LV Rheinland inzwischen
seine Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen aktuellen Bedarfen
angepasst. Das entsprechende Rundschreiben-Nr. 42/618/2009 vom 17.02.2009 ist dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Mit der Einrichtung von Gruppenformen, die die Aufnahme von U3-Kindern ermöglichen, ist der
Einrichtungsträger aufgerufen, örtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf deren Geeignetheit zu
überprüfen bzw. zu verändern. Die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe werden im
Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren“ vom 09.05.2008 bis zum Jahr 2013 bezuschusst. Daraus ergeben sich für
Kindertageseinrichtungen folgende Förderkulissen:
9
9
9
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung
Î
Aus- und Umbaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung Î
Ausstattung von geeigneten Räumen
Î
bis zu 20.000,00 € pro Platz
bis zu 8.500,00 € pro Platz
bis zu 3.500,00 € pro Platz.
Die Verwaltung ist derzeit dabei, örtliche Veränderungsbedarfe in Abstimmung mit den betroffenen
Einrichtungen zu ermitteln und in ein Maßnahmepaket zu kleiden, dessen Förderung beim
Kreisjugendamt zu beantragen ist.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Investitionen in bauliche Vorhaben oder Ausstattungsmaßnahmen werden zu 90 % aus
öffentlichen Mitteln nach dem KiFördG gefördert. Es verbleibt ein Eigenanteil von 10 %.
Die Umwandlung von Gruppenformen hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Kindpauschalen
(s. die als Anlage 2 beigefügte Übersicht)
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativ besteht für Kommunen die Möglichkeit, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den
Ausbau von Betreuungsplätzen für U3-Kinder einzusetzen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Demographischer Wandel und zeitliches Vorziehen der allgemeinen Schulpflicht führen zu einer
Verringerung der Zahl der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in Tageseinrichtungen.
Im günstigen Fall gelingt es, die Betreuungsangebote für U3-Kinder korrelierend hierzu
auszubauen.
Die Bereitstellung von Betreuungsangeboten für U3-Kinder in entsprechenden Gruppenformen ist
aber nur sehr eingeschränkt, vereinzelt und nur vorübergehend geeignet, zur Standortsicherung
einer Tageseinrichtung beizutragen.
Seite 6 von Ratsdrucksache 1578
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und örtlichen
Einrichtungsträgern für ein möglichst frühzeitiges Erreichen der Ausbauziele für U3-Kinder
im Stadtgebiet von Bad Münstereifel einzutreten und dabei Zuschussmöglichkeiten
auszuschöpfen. Gleichfalls ist der Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit ortsnahen
Betreuungsangeboten anzustreben.