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Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
33 kB
Datum
13.05.2009
Erstellt
12.05.09, 21:45
Aktualisiert
12.05.09, 21:45
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 51-10-03 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1578 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1578 1. Sachverhalt: 1.1 Gesetzeslage Zum 16.12.2008 sind im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) einige Änderungen in Kraft getreten: 9 Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen, die eine Arbeit suchen. 9 Bis zum 01. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr stufenweise eingeführt werden. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an einem Betreuungsangebot für 35 % der Kinder, nämlich 20 % der 1-2jährigen und 50 % der 2-3jährigen. 9 Da sich viele Eltern für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege wünschen, steht die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege nunmehr gleichrangig nebeneinander. Man geht davon aus, dass 30 Prozent der neuen Plätze im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden. 9 Es werden Investitionszuschüsse für notwendige Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereitgestellt und auch die Betriebskosten im Rahmen der Kindpauschalen gem. KiBiz mitfinanziert. 9 Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. 1.2 Bedarfsplanung im Kreis Euskirchen Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Kreises Euskirchen) ist zuständig für die Bedarfsplanung im Kreis Euskirchen. Hierzu hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2009 Ziele zum stufenweisen Ausbau des Betreuungsangebotes für U3-Kinder bis zum Stichtag 01.08.2013 beschlossen (s. V510/2009 vom 16.02.2009). Ausgehend von den Vorgaben des Bundes sind zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2013 Betreuungsangebote für 50 % der 2-3Jährigen, 20 % der 1-2Jährigen und 5 % der 0-1Jährigen zu schaffen. Dabei sind die Betreuungsangebote für 50 % der 2-3Jährigen, 15 % der 1-2Jährigen und 1,5 % der 0-1Jährigen in Tageseinrichtungen und für 5 % der 1-2Jährigen und 3,5 % der 01Jährigen in Kindertagespflegestellen abzubilden. 1.3 Deckung des örtlichen Bedarfes an Betreuungsangeboten für U3-Kinder 1.3.1 Ausblick auf die Ausbauziele für Bad Münstereifel bis 2013 Ausgehend von der Annahme, dass die durchschnittliche Jahrgangsstärke stadtweit in den Folgejahren rund 120 Kinder betragen wird, errechnet sich das zu schaffende Platzangebot in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Bad Münstereifel auf der Grundlage der Vorgaben nach Ziff. 1.2 bis 2013 wie folgt: Seite 3 von Ratsdrucksache 1578 Altersgruppen 2 Monate (Mutterschutzfrist!) bis 1 Jahr 1 – 2 Jahre 2 – 3 Jahre Angenommener Platzbedarf 2013 1.3.2 Kinder im Jahrgang 100 Betreuungsquote 5% Plätze in Kindertageseinrichtungen 1 Plätze in Kindertagespflegestellen 4 120 120 20 % 50 % 18 60 78 6 0 10 Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren in Tageseinrichtungen Zum 01.08.2009 stellt sich das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren in Tageseinrichtungen aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar. Grundlage dieser Informationen ist das Ergebnis des Abstimmungsgespräch für 2009/2010 bei Kreisjugendamt Euskirchen am 11.02.2009: Tageseinrichtung Katholische Arloff Tageseinrichtung Anzahl der Plätze für 2-3jährige Kinder 0 Bemerkungen Keine freien Kapazitäten wegen Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder. Gruppenform I. Katholisches Familienzentrum Bad Münstereifel Tageseinrichtung „Magische 12“ Bad Münstereifel 6 Städtische Effelsberg Städtische Hohn Städtische Houverath Katholische Houverath Städtische Iversheim Städtische Kalkar Städtische Mutscheid Tageseinrichtung 2 Keine freien Kapazitäten wegen Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder. Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Tageseinrichtung 2 Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Tageseinrichtung 6 Gruppenform I. Tageseinrichtung 2 Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Tageseinrichtung 6 Gruppenform I. Tageseinrichtung 2 Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Tageseinrichtung 0 Tageseinrichtung 2 Keine freien Kapazitäten wegen Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder. Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Tageseinrichtung 2 Freie Kapazitäten in Gruppenform III. Familienzentrum 2 Beschränkt freie Kapazitäten wegen Vorrang des Rechtsanspruchs für 36jährige Kinder. Städtische Nöthen Städtische Rupperath Städtisches Schönau Gesamt 0 32 Hinsichtlich der Zielerreichung im Jahr 2013 sind der Bereitstellung von Betreuungsangeboten für 2-3Jährige in bestehenden Tageseinrichtungen Grenzen aufgezeigt: 9 Der seit 1996 bestehende Rechtsanspruch für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung sowie des sogenannten „hineinwachsenden Jahrgangs“ ist zwingend zu Seite 4 von Ratsdrucksache 1578 gewährleisten. Die Umwandlung von Gruppen der Gruppenform III (Regelgruppe mit 25/20 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren) in Gruppen der Gruppenform I (20 Plätze, davon 4 – 6 Plätze für 2-3Jährige) kann daher nur in dem Maße erfolgen, wie - bedingt durch die demographische Entwicklung - Plätze in ausreichender Zahl frei werden und Bedarf für die Einrichtung von 4 – 6 Plätzen für U3-Kinder besteht. Die Bereitstellung von bis zu 6 U3-Plätzen in der Gruppenform I führt gleichzeitig zum „Verlust“ von bis zu 11 Regelplätzen für 3 – 6jährige Kinder. 9 Die Belegung freier Plätze in Gruppen der Gruppenform III analog zur Regelung des früheren § 9 Abs. 4 GTK ist nach dem KiBiz nicht mehr vorgesehen. Eine entsprechende Praxis wird derzeit noch übergangsweise geduldet, obwohl dies insbesondere aus pädagogisch-fachlicher Seite kritisch beurteilt wird. 9 Mit der Aufnahme von U3-Kindern in Tageseinrichtungen ergeben sich besondere Aufgabenstellungen im Hinblick auf eine altersangepasste pädagogischen Arbeit und eine entsprechende Infra-Struktur. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in nahezu allen städtischen Tageseinrichtungen Möglichkeiten der Gruppen-Umwandlung. Aus den hier genannten Gründen lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen, ob die Ausbauziele für die 2-3jährigen Kinder in Tageseinrichtungen (Annahme gem. Ziff. 1.3.1: 60 Plätze) bis 2013 ausschließlich durch Umwandlung bestehender Gruppen erreicht werden können und an welchen Standorten ausreichender Bedarf besteht. Jedenfalls ist der Verwaltung an einer möglichst flächendeckenden Versorgung gelegen. Dies bedingt weiterhin eine enge Abstimmung der örtlich beteiligten Träger von Tageseinrichtungen mit dem Kreisjugendamt. 1.3.3 Betreuungsangebote für Kinder von 2 Monaten bis 2 Jahren in Tageseinrichtungen Für diese Altersgruppe ist in Tageseinrichtungen gem. § 19 KiBiz die Gruppenform II mit einer Regelgruppenstärke von 10 Kindern vorgesehen. Mündlichen Informationen des Kreisjugendamtes zu Folge strebt man eine entsprechende Gruppenform zentral in der Kernstadt an. Als Träger kommen hier der Katholische Pfarrverband und der Ortsverband des Kinderschutzbundes in Betracht. Mit Blick auf die Ausbauziele 2013 lässt sich der rechnerisch nachvollziehbare Bedarf (s. Ziff. 1.3.1) an einer weiteren Gruppe der Gruppenform II derzeit nicht abschließend beurteilen, da etwaige Kompensationsmöglichkeiten durch eine entsprechend höhere Zahl an Kindertagespflegestellen noch nicht bekannt sind. 1.3.4 Kindertagespflege Die Verwaltung ist nicht in der Lage, detaillierte Informationen zu Platzangeboten in örtlichen Kindertagespflegestellen zu geben. Dies wird sich vermutlich in der Umsetzung des KiFöG ändern, da nach §§ 22 ff. SGB VIII eine „leistungsgerechte“ Vergütung der Tagespflegestellen aus öffentlichen Mitteln gewährleistet werden muss. Nach den vorliegenden Informationen plant das Kreisjugendamt, zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Neukonzeption der Tagespflegerichtlinien sowie der Heranziehung zu den Kostenbeiträgen bei Tagespflege vorzulegen. Bekannt ist, dass es mehrere zertifizierte Tagesmütter im Stadtgebiet gibt und zusätzlich der Ortsverband des Kinderschutzbundes im Holzhaus neben der „Magischen 12“ kostenpflichtige Tagespflegestellen für bis zu 5 gleichzeitig anwesende U3-Kinder vorhält. 1.4 Altersgerechte Infra-Struktur in Tageseinrichtungen Wie unter Ziff. 1.3.2 bereits angemerkt, ergeben sich aus der Aufnahme von U3-Kindern in Tageseinrichtungen besondere Aufgabenstellungen im Hinblick auf eine altersangepasste pädagogischen Arbeit und eine entsprechende Infra-Struktur. Seite 5 von Ratsdrucksache 1578 Während die pädagogische Seite durch § 19 KiBiz in Form von Regelgruppenstärken, Personalbemessung und Kindpauschalen bereits definiert ist, hat der LV Rheinland inzwischen seine Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen aktuellen Bedarfen angepasst. Das entsprechende Rundschreiben-Nr. 42/618/2009 vom 17.02.2009 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Mit der Einrichtung von Gruppenformen, die die Aufnahme von U3-Kindern ermöglichen, ist der Einrichtungsträger aufgerufen, örtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf deren Geeignetheit zu überprüfen bzw. zu verändern. Die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe werden im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ vom 09.05.2008 bis zum Jahr 2013 bezuschusst. Daraus ergeben sich für Kindertageseinrichtungen folgende Förderkulissen: 9 9 9 Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung Î Aus- und Umbaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung Î Ausstattung von geeigneten Räumen Î bis zu 20.000,00 € pro Platz bis zu 8.500,00 € pro Platz bis zu 3.500,00 € pro Platz. Die Verwaltung ist derzeit dabei, örtliche Veränderungsbedarfe in Abstimmung mit den betroffenen Einrichtungen zu ermitteln und in ein Maßnahmepaket zu kleiden, dessen Förderung beim Kreisjugendamt zu beantragen ist. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Investitionen in bauliche Vorhaben oder Ausstattungsmaßnahmen werden zu 90 % aus öffentlichen Mitteln nach dem KiFördG gefördert. Es verbleibt ein Eigenanteil von 10 %. Die Umwandlung von Gruppenformen hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Kindpauschalen (s. die als Anlage 2 beigefügte Übersicht) 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternativ besteht für Kommunen die Möglichkeit, Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Ausbau von Betreuungsplätzen für U3-Kinder einzusetzen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Demographischer Wandel und zeitliches Vorziehen der allgemeinen Schulpflicht führen zu einer Verringerung der Zahl der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in Tageseinrichtungen. Im günstigen Fall gelingt es, die Betreuungsangebote für U3-Kinder korrelierend hierzu auszubauen. Die Bereitstellung von Betreuungsangeboten für U3-Kinder in entsprechenden Gruppenformen ist aber nur sehr eingeschränkt, vereinzelt und nur vorübergehend geeignet, zur Standortsicherung einer Tageseinrichtung beizutragen. Seite 6 von Ratsdrucksache 1578 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und örtlichen Einrichtungsträgern für ein möglichst frühzeitiges Erreichen der Ausbauziele für U3-Kinder im Stadtgebiet von Bad Münstereifel einzutreten und dabei Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen. Gleichfalls ist der Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit ortsnahen Betreuungsangeboten anzustreben.