Daten
Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
10.05.16, 13:16
Aktualisiert
10.05.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 7. Sitzung des Sozialausschusses
vom 20.04.2016
Drucksachen-Nummer: 131.16
TOP 3.
Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen
Die SPD Fraktion beantragt bei der Berechnung der Gebührenhöhe nach § 3 Abs. 5 auch für
den Monat Februar 30 Tage zugrunde zu legen. Die CDU Fraktion stimmt diesem Antrag zu.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der vorgelegten Satzung mit
folgender Änderung des § 3 Abs. 5 Satz 2:
„Bei der Berechnung der Gebühren wird jeder Monat mit 30 Tagen zugrunde gelegt.“
Einstimmiger Beschluss.