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Beschlusstext (Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
10.05.16, 13:16
Aktualisiert
10.05.16, 13:16
Beschlusstext (Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 7. Sitzung des Sozialausschusses vom 20.04.2016 Drucksachen-Nummer: 131.16 TOP 3. Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen Die SPD Fraktion beantragt bei der Berechnung der Gebührenhöhe nach § 3 Abs. 5 auch für den Monat Februar 30 Tage zugrunde zu legen. Die CDU Fraktion stimmt diesem Antrag zu. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der vorgelegten Satzung mit folgender Änderung des § 3 Abs. 5 Satz 2: „Bei der Berechnung der Gebühren wird jeder Monat mit 30 Tagen zugrunde gelegt.“ Einstimmiger Beschluss.