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Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Drucksachen-Nummer: 317.17 TOP 6.5 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung auszuräumen (Anlage 2 und Anlage 3 der Vorlage). - die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage der Wirkungsbereiche Die dreiteiligen Wirkungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung liegen am westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (derzeit Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ mit rund 1500 qm), wird begrenzt im: Norden durch landwirtschaftliche Flächen, Osten durch die bestehende Wohnbebauung, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg, bzw. „Trampelpfad und. im Westen durch landwirtschaftliche Flächen. Der mittlere Teilbereich (derzeit Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ mit rund 2300 qm), wird begrenzt im: Norden durch die Stiftstraße, Osten durch die Landwirtschaftliche Fläche, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und - im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bzw. der Aue des Neffelbachs. Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP-Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit rund 600 qm) wird begrenzt: im Norden durch die Stiftsstraße, Osten durch die landwirtschaftliche Flächen, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und - im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bzw. der Aue des Neffelbachs. Die einzelnen Wirkungsbereiche der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ haben eine Gesamtgröße von rund 4400 qm. Die genaue Abgrenzung der Wirkungsbereiche der 80. Änderung de Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ sind dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen, um das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE 362 „Vinger Weg“ realisieren zu können. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Seite 2