Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 20.06.2017
Drucksachen-Nummer: 317.17
TOP 6.5
80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB entsprechend den Vorschlägen der
Verwaltung auszuräumen (Anlage 2 und Anlage 3 der Vorlage).
-
die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen gem. § 3
(2) BauGB öffentlich auszulegen.
Lage der Wirkungsbereiche
Die dreiteiligen Wirkungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung liegen am
westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen.
Der östliche Teilbereich (derzeit Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“
mit rund 1500 qm), wird begrenzt im:
Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
Osten durch die bestehende Wohnbebauung,
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg,
bzw. „Trampelpfad und.
im Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Der mittlere Teilbereich (derzeit Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ mit rund 2300 qm),
wird begrenzt im:
Norden durch die Stiftstraße,
Osten durch die Landwirtschaftliche Fläche,
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
und - im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bzw. der Aue des Neffelbachs.
Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP-Darstellung als landwirtschaftliche Flächen
mit rund 600 qm) wird begrenzt: im
Norden durch die Stiftsstraße,
Osten durch die landwirtschaftliche Flächen,
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
und - im Westen durch landwirtschaftliche Flächen bzw. der Aue des Neffelbachs.
Die einzelnen Wirkungsbereiche der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“ haben eine Gesamtgröße von rund 4400 qm.
Die genaue Abgrenzung der Wirkungsbereiche der 80. Änderung de Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ sind dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage) zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu
schaffen, um das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE 362 „Vinger Weg“ realisieren zu können.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017
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