Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 20.06.2017
Drucksachen-Nummer: 311.17
TOP 6.4
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil
Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 4 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB
liegen nicht vor
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 der Vorlage)
auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
die Wirksamkeit der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst"
, Stadtteil Kerpen-Manheim
Lage des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt
-
durch die Deponie Haus Forst im Norden,
durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich.
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche
dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für
Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie für
Ablagerungen“ dargestellt ist.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung
Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62
und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des FNP hat eine Größe von ca. 10 ha.
Die Lage des Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA- Anlage
Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage der Vorlage), die genaue Abgrenzung der
Planzeichnung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst
hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und
somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren.
Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des FNP Ziel ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für
die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage
(Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur
verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der
Zufahrt) zu schaffen.
Erreicht der Verfüllabschnitt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird
die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017
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