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Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Drucksachen-Nummer: 311.17 TOP 6.4 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:  die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor  die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.  die Wirksamkeit der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" , Stadtteil Kerpen-Manheim Lage des Wirkungsbereiches Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt - durch die Deponie Haus Forst im Norden, durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ dargestellt ist. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des FNP hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA- Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage der Vorlage), die genaue Abgrenzung der Planzeichnung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zur reduzieren. Das wesentliche Ziel der 76. Änderung des FNP Ziel ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Erreicht der Verfüllabschnitt der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (in ca. 20 bis 25 Jahren) nichtig. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Seite 2