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Beschlusstext (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Beschlusstext (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen) Beschlusstext (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen)

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Drucksachen-Nummer: 321.17 TOP 5.8 Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Suchräume der Kolpingstadt Kerpen In einer ausführlichen Diskussion erläutern die SPD- Fraktion und B`90/Die Grünen nochmals ihren Standpunkt bezüglich der Ablehnung der Suchräume 1 und 2. Es wird vorgeschlagen, die Entscheidung über den Suchraum 1 an den Stadtrat zu verweisen. Außerdem regt Herr Meyer an, die Suchräume um einen weiteren möglichen Standort von Kerpen Süd zu erweitern. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 Linksfraktion, 1 BBK/Piraten), 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung dem Rat der Stadt Kerpen folgendes zu beschließen: 1. die in der Anlage 2 der Vorlage dargestellten Bereiche Suchraum 2-3, mit Ergänzung des Suchraum 4 Kerpen-Süd gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen. Die Entscheidung über den Suchraum 1 als Eignungsfläche wird an den Stadtrat verwiesen. 2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. 4. Das Gewerbeflächenkonzept für den Rhein – Erft – Kreis (Anlage 2 der Vorlage). Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Seite 2