Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 20.06.2017
Drucksachen-Nummer: 306.17
TOP 6.1
Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3 der Vorlage) auszuräumen.
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) eingegangene Stellungnahme
eines Bürgers gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 3 der Vorlage)
auszuräumen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine
Stellungnahmen abgegeben.
-
den Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen-Sindorf als Satzung
gem. § 10 (1) BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ noch
bestehenden Flächenpotenziale
zu einem modernen Zentrum für Logistik und
Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen
Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu
entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu
einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Flächen geplant.
Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gem. § 12 BauGB entwickelt worden. Die
das Plangebiet tangiernden Verkehrsflächen (Eurpoaring und der Einmündungsbereich.
Der Daimer Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12
Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
einbezogen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker
West“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25, und 26 sowie Teile des
Flurstückes 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des
Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimler Straße, die der
Fluir 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des
Stadtteiles von Sindorf, in der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebieten „Hahner
Äcker Ost“, „Europaring“ und „Dickenbuschfeld – Ost“. Es wird im Norden durch den
Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der
Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahen A 4 begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung der Planzeichnung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359, zu entnehmen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017
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