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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
29.08.17, 18:17
Aktualisiert
29.08.17, 18:17
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Drucksachen-Nummer: 306.17 TOP 6.1 Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Vorlage) auszuräumen. - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) eingegangene Stellungnahme eines Bürgers gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 3 der Vorlage) auszuräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - den Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen-Sindorf als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Ziele und Zwecke der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ noch bestehenden Flächenpotenziale zu einem modernen Zentrum für Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Flächen geplant. Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gem. § 12 BauGB entwickelt worden. Die das Plangebiet tangiernden Verkehrsflächen (Eurpoaring und der Einmündungsbereich. Der Daimer Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25, und 26 sowie Teile des Flurstückes 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimler Straße, die der Fluir 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des Stadtteiles von Sindorf, in der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebieten „Hahner Äcker Ost“, „Europaring“ und „Dickenbuschfeld – Ost“. Es wird im Norden durch den Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahen A 4 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359, zu entnehmen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 Seite 2