Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1584
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
hier: Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung
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Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1584
1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit den Überlegungen bezgl. einer neuen Zufahrt zur Mehrzweckhalle und
zum Kindergarten in Houverath ist die Geräuschsituation in diesem Bereich insgesamt betrachtet
worden. Das Ergebnis ist in der beigefügten schalltechnische Untersuchung zusammengefasst.
Hierbei wurde die Geräuschentwicklung durch die Nutzung als Mehrzweck-/Sporthalle, dem
Sportplatz und dem Kindergarten erfasst und ermittelt, welche Abstände ein zu halten sind, damit
eine heranrückende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt wird bzw. der Betrieb der Einrichtungen in
der jetztigen Form beibehalten werden kann.
Die relevanten Mindestabstände sind in der Untersuchung auf Seite 14 und 21 dargestellt.
Diese Untersuchungsergebnis ist u.a. Grundlage für die Gespräche, die mit den
Grundstückseigentümern geführt werden müssen, die durch die vorgeschlagenen Zufahrt tangiert
werden. Diese werden kurzfristig zu einer Eigentümerversammlung eingeladen. Nach dem Termin
sollen auch die Bürger insgesamt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden. Die
Ausschussmitlieder werden über diese Termine informiert.
Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Versammlungen berichten.
Damit zum Einen langfristig die Einhaltung der lt. Gutachten erforderlichen Abstände und somit
auch der Betrieb der Einrichtungen gesichert wird und zum Anderen eine bessere Erschliessung
mit neuen Baumöglichkeiten eröffnet wird, sollten entsprechende bauleitplanerische Schritte
eingeleitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Es sind bauleitplanerische Schritte vorzubereiten, die sicherstellen, dass die lt. Gutachten
erforderlichen Abstände zwischen Sport/Mehrzweckhalle, Sportplatz, Kindergarten und einer evtl.
heranrückenden Wohnbebauung eingehalten werden, um den Betrieb der Einrichtungen zu
sichern und eine bessere Erschließung mit neuen Baumöglichkeiten eröffnet wird.