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Beschlusstext (Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
08.07.14, 16:19
Aktualisiert
08.07.14, 16:19
Beschlusstext (Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf) Beschlusstext (Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf)

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Brühl, den 08.07.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 23.06.2014 Öffentliche Sitzung 20. Verteilung der Zuschüsse für "plusKITA"-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf 158/2014 Der Rat beschließt die Weitergabe der Landesmittel für „plusKITA“-Einrichtungen nach § 21a KiBiz NRW und für zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz NRW für die Kindergartenjahre 2014/2015-2018/2019 an folgende Kindertagesstätten: 1. „plusKita“ (je 25.000 €)  Städt. Kinder- und Familienzentrum Vochem  Kath. Kita St. Matthäus Vochem  Städt. Kita Lessingstraße  Städt. Kita Wilhelmstraße 2. Sprachfördermittel ( je 8.333 €)  Städt. Kita Auf der Pehle  Städt. Kita Zum alten Forsthaus  SKF St. Margareta  Städt. Kita Mühlenbach  ASB Kinderhaus Heinrich  Städt. Kita An der alten Zuckerfabrik 3. Sprachfördermittel (je 5.000 €)  Kath. Kita St. Maria Hilf  Kath. Kita St. Pantaleon Pingsdorf Beschluss Rat 23.06.2014 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 23.06.2014 einstimmig 2 von 2