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Beschlussvorlage (Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9; Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9;
Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim
Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10) Beschlussvorlage (Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9;
Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim
Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10) Beschlussvorlage (Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9;
Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim
Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10) Beschlussvorlage (Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9;
Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim
Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 886 /IX.L. Datum: 19.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9; a) Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim b) Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 ff. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) zur Inanspruchnahme von kommunalen Wirtschaftswegen bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für die Verlegung einer Stromleitung, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9 bis ins Gewerbegebiet Zingsheim mit dem Antragsteller eine Vereinbarung zu schließen mit dem Ziel, eine jährliche Entschädigungszahlung zu erreichen, artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen zu Lasten des Antragstellers vorzunehmen, b) der vorübergehenden Aufstellung eines Kranuntergestells mit einer Höhe von 40 m auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10 zuzustimmen. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Demontage einer Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 750 kW und zum Wiederaufbau einer Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 2.300 kW erteilt. a) Die Netzeinspeisung der künftig erzeugbaren Energie, deren Möglichkeit im Rahmen der Genehmigungsprüfung nicht relevant ist und nicht geprüft wird, ist derzeit noch nicht sichergestellt. Der Investor beabsichtigt, von seiner Windenergieanlage über gemeindliche Wirtschaftswege, zum Schwalbenweg und von dort entlang der B 477 rechtsseitig in Richtung Zingsheim bis ins Gewerbegebiet Zingsheim zu einer noch zu errichtenden Übergabestation ein Kabel zu verlegen. Diese Leitung könnte bis zu 10 MW aufnehmen. Der Standort der Übergabestation ist derzeit noch nicht bekannt. Eine erste Anfrage durch die Auftrag nehmende Firma bezüglich der vorgesehenen Trassenführung ging am 06.11. bei der Gemeinde Nettersheim ein. 3 Im Gewerbegebiet Zingsheim selbst müsste dann eine Leitung bis zu der dort durch den regionalen Energieversorger unterhaltenen Übergabestation verlegt werden. Dieser erklärt auf Anfrage der Gemeinde, dass auch ihm konkrete Planungen derzeit noch nicht bekannt seien, und teilt gleichzeitig mit, dass eine Aufnahme von mehr als 2.300 kW durch die im Gewerbegebiet vorhandene Übergabestation, die über eine Netzanbindung in Richtung Wallenthal verfügt, derzeit nicht möglich ist. Die im Gemarkungsbereich Engelgau noch vorhandenen Windenergieanlagen speisen zwar auch zur Übergabestation im Gewerbegebiet Zingsheim ein; der Strom wird jedoch von dort über ein zweites Netz in Richtung Pesch geleitet. Grundsätzlich wäre die Inanspruchnahme kommunaler Wirtschaftswege sowie alternativ ggf. land- oder forstwirtschaftlicher Flächen für die erforderliche Leitungsverlegung denkbar. Da diese Flächen dadurch jedoch für die Zukunft durch diese Stromleitung belastet ist, sollte mit dem Investor über eine jährliche Entschädigungsleistung verhandelt werden. Darüber hinaus werden für die Eingriffe in Natur- und Landschaft vorab artenschutzrechtliche Untersuchungen und Eingriffs/Ausgleichsregelungen in Absitmmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorzunehmen sein, deren Kosten durch den Investor zu übernehmen sind. b) Weiterhin wird dargestellt, dass sich auf der zu demontierenden Windenergieanlage derzeit eine Mobilfunkantenne befindet, die nach dem Repowering wieder auf die neu errichtete Anlage installiert werden soll. Damit der Empfang während der Bauarbeiten weiterhin gewährleistet bleibt, beabsichtigt der Betreiber der Mobilfunkantenne, diese vorübergehend an einem Kranuntergestell mit einer Höhe von 40 m als temporäre Lösung anzubringen und als fliegendes Bauwerk aufzustellen. Der Standort ist auf dem benachbarten Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10 vorgesehen. Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen muss hierzu eine entsprechende Genehmigung erteilen. Es wird vorgeschlagen, der vorübergehenden Aufstellung eines Kranuntergestells mit einer Höhe von 40 m auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10 zuzustimmen. 4 Im beigefügten Kartenübersicht ist die geplante Trassenführung in rot dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister