Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 886 /IX.L.
Datum: 19.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Repowering einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4
Nr. 9;
a) Inanspruchnahme von gemeindlichen Wirtschaftswegen zur Verlegung einer Netzanbindung zum Gewerbegebiet Zingsheim
b) Vorübergehende Aufstellung eines Kranuntergestells auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 4 Nr. 10
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 ff.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) zur Inanspruchnahme von kommunalen Wirtschaftswegen bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für die Verlegung einer Stromleitung, ausgehend
vom Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9 bis ins Gewerbegebiet
Zingsheim mit dem Antragsteller eine Vereinbarung zu schließen mit dem Ziel,
eine jährliche Entschädigungszahlung zu erreichen,
artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen zu Lasten des Antragstellers vorzunehmen,
b) der vorübergehenden Aufstellung eines Kranuntergestells mit einer Höhe von 40
m auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 10 zuzustimmen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr. 9 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Demontage einer Windenergieanlage mit einer
Nennleistung von 750 kW und zum Wiederaufbau einer Windenergieanlage mit einer
Nennleistung von 2.300 kW erteilt.
a) Die Netzeinspeisung der künftig erzeugbaren Energie, deren Möglichkeit im
Rahmen der Genehmigungsprüfung nicht relevant ist und nicht geprüft wird, ist
derzeit noch nicht sichergestellt. Der Investor beabsichtigt, von seiner Windenergieanlage über gemeindliche Wirtschaftswege, zum Schwalbenweg und von dort
entlang der B 477 rechtsseitig in Richtung Zingsheim bis ins Gewerbegebiet
Zingsheim zu einer noch zu errichtenden Übergabestation ein Kabel zu verlegen.
Diese
Leitung könnte
bis zu
10
MW
aufnehmen. Der Standort der
Übergabestation ist derzeit noch nicht bekannt. Eine erste Anfrage durch die Auftrag nehmende Firma bezüglich der vorgesehenen Trassenführung ging am
06.11. bei der Gemeinde Nettersheim ein.
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Im Gewerbegebiet Zingsheim selbst müsste dann eine Leitung bis zu der dort
durch den regionalen Energieversorger unterhaltenen Übergabestation verlegt
werden. Dieser erklärt auf Anfrage der Gemeinde, dass auch ihm konkrete Planungen derzeit noch nicht bekannt seien, und teilt gleichzeitig mit, dass eine Aufnahme von mehr als 2.300 kW durch die im Gewerbegebiet vorhandene
Übergabestation, die über eine Netzanbindung in Richtung Wallenthal verfügt,
derzeit nicht möglich ist.
Die im Gemarkungsbereich Engelgau noch vorhandenen Windenergieanlagen
speisen zwar auch zur Übergabestation im Gewerbegebiet Zingsheim ein; der
Strom wird jedoch von dort über ein zweites Netz in Richtung Pesch geleitet.
Grundsätzlich wäre die Inanspruchnahme kommunaler Wirtschaftswege sowie alternativ ggf. land- oder forstwirtschaftlicher Flächen für die erforderliche Leitungsverlegung denkbar. Da diese Flächen dadurch jedoch für die Zukunft durch diese
Stromleitung belastet ist, sollte mit dem Investor über eine jährliche Entschädigungsleistung verhandelt werden. Darüber hinaus werden für die Eingriffe in Natur- und Landschaft vorab artenschutzrechtliche Untersuchungen und Eingriffs/Ausgleichsregelungen in Absitmmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorzunehmen sein, deren Kosten durch den Investor zu übernehmen sind.
b) Weiterhin wird dargestellt, dass sich auf der zu demontierenden Windenergieanlage derzeit eine Mobilfunkantenne befindet, die nach dem Repowering wieder
auf die neu errichtete Anlage installiert werden soll. Damit der Empfang während
der Bauarbeiten weiterhin gewährleistet bleibt, beabsichtigt der Betreiber der Mobilfunkantenne, diese vorübergehend an einem Kranuntergestell mit einer Höhe
von 40 m als temporäre Lösung anzubringen und als fliegendes Bauwerk aufzustellen. Der Standort ist auf dem benachbarten Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 4 Nr. 10 vorgesehen. Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises
Euskirchen muss hierzu eine entsprechende Genehmigung erteilen.
Es wird vorgeschlagen, der vorübergehenden Aufstellung eines Kranuntergestells
mit einer Höhe von 40 m auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 4 Nr.
10 zuzustimmen.
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Im beigefügten Kartenübersicht ist die geplante Trassenführung in rot dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister