Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 18:01
Aktualisiert
12.06.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi (SR)
Vorlage 757 /IX.L.
Datum: 04.06.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
14.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förmliche Elternbeteiligung zur Errichtung einer Gesamtschule
hier: Information zum Ergebnis der Elternbefragung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass im Rahmen der Auswertung der Elternbefragung in
den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Dahlem ein ausreichendes Interesse
für die Einrichtung einer Gesamtschule festgestellt werden kann.
Begründung:
Für die Errichtung von Schulen muss gemäß § 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW unter
anderem ein Bedürfnis bestehen. Bei der Feststellung dieses Bedürfnisses sind die
Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern zu berücksichtigen (§
78 Abs. 5).
Der Elternwille wird mittels einer förmlichen Befragung ermittelt. Die Gemeinden
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim haben einen identischen Fragebogen an die
Erziehungsberechtigten der derzeitigen Zweit- und Drittklässler verteilt. Das entsprechende Formular und die Vorgehensweise wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Die Gesamtschule soll erst zum Schuljahr 2013/14 starten; daher wurden die Eltern
der jetzigen Viertklässler nicht in die Befragung einbezogen.
Die Ergebnisse der Elternbefragung aus den drei Kommunen sind als Anlage beigefügt.
In den maßgebenden Vorschriften wird keine konkrete Quote genannt, die erreicht
werden muss, damit ein sog. Bedürfnis für die Errichtung einer neuen Schule gegeben ist. Aus diesem Grund wurde bei der Bezirksregierung nachgefragt.
Nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters muss sich insgesamt abzeichnen, dass
ein ausreichendes Interesse in der Elternschaft gegeben ist und die Mindestanmeldezahl von 100 SchülerInnen erreicht werden könnte. Als positives Votum gewertet
werden dürfen die Antworten „ganz bestimmt“ und „eher ja“. Aufgrund der Befragungsergebnisse kann somit von einem entsprechenden Bedürfnis für die Errichtung
einer Gesamtschule ausgegangen werden.
Zusätzlich wurde den Erziehungsberechtigten über ein Beiblatt die Möglichkeit gegeben, sich zur geplanten Gesamtschule zu äußern und/oder sich als Teilnehmer für
die vorgesehenen „Runden Tische“ zu melden.
3
Insgesamt waren die verschiedensten Rückmeldungen zu verzeichnen, sowohl positive als auch negative.
Meistgenannter Grund für eine negative Rückmeldung war, dass bei einer gymnasialen Empfehlung des Kindes auch ein Gymnasium gewählt würde. Außerdem wurde
der gebundene Ganztag, der an einer Gesamtschule verpflichtend ist, mehrfach genannt.
Deutlich mehr Eltern halten die Errichtung einer Gesamtschule für wichtig und sinnvoll. Positiv wurde vielfach die individuelle Förderung der Schüler und die daraus
resultierende größere Chance auf einen höheren Schulabschluss bewertet.
Im Rahmen der Auswertung der Bögen aus den Gemeinden Blankenheim,
Nettersheim und Dahlem haben bereits einige Eltern Interesse hinsichtlich der Teilnahme an den geplanten „Runden Tischen“ bekundet.
gez. Pracht
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Bürgermeister