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Beschlusstext (12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst- hier: Notarztgebühr)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
16.10.14, 18:31
Aktualisiert
16.10.14, 18:31
Beschlusstext (12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
-Satzung Rettungsdienst-
hier: Notarztgebühr)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.10.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.09.2014 Öffentliche Sitzung 10. 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdiensthier: Notarztgebühr 284/2014 Ratsherr Weber (GRÜNE) weist darauf hin, dass die Satzung bereits zum 1.10.2014 in Kraft trete und erst ab diesem Zeitpunkt die höheren Notarztgebühren erhoben würden. Das erhöhte Notarztbudget an das Marienhospital werde allerdings rückwirkend ausgezahlt. Er fragt, ob die dadurch entstehenden Kosten durch die neuen Gebühren gedeckt werden könnten. Erster Beigeordneter Brandt bestätigt, dass die erhöhten Gebühren dem Marienhospital rückwirkend ab dem 1.8.2014 gezahlt würden, während man die geänderten Gebühren gem. Satzung erst ab 1.10 erhebe. Dieses Verfahren sei mit den Kostenträgern vereinbart und auch das Krankenhaus habe sich als Träger der Notärzte damit einverstanden erklärt. Da die Abrechung direkt von dort aus mit den Kostenträgern erfolge, entstünden der Stadt keinerlei Kosten. Ein finanzieller Ausgleich trete über die Zeit hinweg ein. Beschluss: Der Rat beschießt die als Anlage zur Vorlage 284/2014 beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst- Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 08.09.2014 Einstimmig 1 von 1