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Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -Satzungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
216 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
16.10.14, 18:31
Aktualisiert
16.10.14, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
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-Satzungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.10.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.09.2014 Öffentliche Sitzung 16. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -Satzungsbeschluss- 228/2014 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A: A A0 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung (09.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 B3.5 B3.6 B3.7 B3.8 B3.9 B3.10 B3.11 B4.1 B4.2 B4.3 B4.4 B4.5 B4.6 B4.7 B5.1 B5.2 B5.3 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Beschluss Rat 08.09.2014 1 von 5 B6.1 B6.2 B6.3 B6.4 B7.1 B7.2 B7.3 B7.4 B7.5 B8.1 B8.2 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B10.2 B10.3 B10.4 B10.5 B11.1 B11.2 A1 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 20.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2.1 B3.2.2 B3.2.3 B3.3.1 B3.3.2 B3.3.3 B3.3.4 B3.3.5 B3.3.6 B3.3.7 B3.3.8 B3.3.9 B3.3.10 B3.3.11 B3.3.12 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Beschluss Rat 08.09.2014 2 von 5 B3.4.1 B3.4.2 B3.5 B3.6.1 B3.6.2 B3.7.1 B3.7.2 A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 08.01.2014) T1 T2 T3 T4.1 T4.2 T4.3 T4.4.1 T4.4.2 T4.4.3 T4.4.4 T4.4.5 T4.4.6 T4.4.7 T5 T6 T7 T8 T9.1 T9.2 B B1 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt TÖB WESTNETZ GmbH unitymedia NRW GmbH Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Abwägung der Stellungnahme - Wird nicht berücksichtigt. Wasserschutz Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt. schutz Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt. schaftspflege Straßenbau und Verkehr Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Bezirksregierung Köln RWE Power AG Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Deutsche Telekom Technik GmbH Erftverband Wird berücksichtigt. Bereich Abwassertechnik Wird nicht berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Beschluss Rat 08.09.2014 3 von 5 (20.06. - 08.08.2014) Bürger B1.1 B1.2 B2 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) (20.06. - 08.08.2014) T1.1 T1.2 T1.3 T2 T3 T4 T5 T6.1 T6.2 T6.3 T7.1 T7.2 T8.1 T8.2 T9.1 T9.2 T10.1 T10.2 T10.3 T10.4 T10.5 T10.5.1 T10.5.2 T10.5.3 T10.5.4 TÖB Erftverband Abwassertechnik Bezirksregierung Köln Westnetz Thyssengas Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl Unitymedia Kabel BW Kreispolizeibehörde Deutsche Telekom Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege Wasserwirtschaft Bodenschutz Immissionsschutz Straßenbau und Verkehr T10.5.5 T10.5.6 T10.5.7 T11 Landesbetrieb Straßenbau Beschluss Rat 08.09.2014 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. - Wird nicht berücksichtigt. Ist breites berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. 4 von 5 NRW Autobahnniederlassung Krefeld T11.1 T11.2 Abwägungsstand: 13.08.2014 Abstimmungsergebnis: - einstimmig II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718 (die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "An Hornsgarten", von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718, entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf" entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718 Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m². Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 08.09.2014 einstimmig 5 von 5