Daten
Kommune
Brühl
Größe
216 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
16.10.14, 18:31
Aktualisiert
16.10.14, 18:31
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Inhalt der Datei
Brühl, den 16.10.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.09.2014
Öffentliche Sitzung
16. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-
228/2014
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A:
A
A0
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung
(09.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
B3.5
B3.6
B3.7
B3.8
B3.9
B3.10
B3.11
B4.1
B4.2
B4.3
B4.4
B4.5
B4.6
B4.7
B5.1
B5.2
B5.3
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Beschluss Rat 08.09.2014
1 von 5
B6.1
B6.2
B6.3
B6.4
B7.1
B7.2
B7.3
B7.4
B7.5
B8.1
B8.2
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
B10.2
B10.3
B10.4
B10.5
B11.1
B11.2
A1
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 20.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2.1
B3.2.2
B3.2.3
B3.3.1
B3.3.2
B3.3.3
B3.3.4
B3.3.5
B3.3.6
B3.3.7
B3.3.8
B3.3.9
B3.3.10
B3.3.11
B3.3.12
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Beschluss Rat 08.09.2014
2 von 5
B3.4.1
B3.4.2
B3.5
B3.6.1
B3.6.2
B3.7.1
B3.7.2
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 08.01.2014)
T1
T2
T3
T4.1
T4.2
T4.3
T4.4.1
T4.4.2
T4.4.3
T4.4.4
T4.4.5
T4.4.6
T4.4.7
T5
T6
T7
T8
T9.1
T9.2
B
B1
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
TÖB
WESTNETZ GmbH
unitymedia NRW GmbH
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Abwägung der Stellungnahme
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wasserschutz
Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt.
schaftspflege
Straßenbau und Verkehr
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Bezirksregierung Köln
RWE Power AG
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Deutsche Telekom Technik GmbH
Erftverband
Wird berücksichtigt.
Bereich Abwassertechnik
Wird nicht berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Beschluss Rat 08.09.2014
3 von 5
(20.06. - 08.08.2014)
Bürger
B1.1
B1.2
B2
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
(20.06. - 08.08.2014)
T1.1
T1.2
T1.3
T2
T3
T4
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T7.1
T7.2
T8.1
T8.2
T9.1
T9.2
T10.1
T10.2
T10.3
T10.4
T10.5
T10.5.1
T10.5.2
T10.5.3
T10.5.4
TÖB
Erftverband
Abwassertechnik
Bezirksregierung Köln
Westnetz
Thyssengas
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
Unitymedia
Kabel BW
Kreispolizeibehörde
Deutsche Telekom
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Naturschutz und Landschaftspflege
Wasserwirtschaft
Bodenschutz
Immissionsschutz
Straßenbau und Verkehr
T10.5.5
T10.5.6
T10.5.7
T11
Landesbetrieb Straßenbau
Beschluss Rat 08.09.2014
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
Wird nicht berücksichtigt.
Ist breites berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
4 von 5
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
T11.1
T11.2
Abwägungsstand: 13.08.2014
Abstimmungsergebnis:
-
einstimmig
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem
Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718
(die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße
"An Hornsgarten",
von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718,
entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf"
entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718
Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m².
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 08.09.2014
einstimmig
5 von 5