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Beschlusstext (Besetzung des Integrationsrates Bezug: Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25. und vom 31. 8.2014 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
16.10.14, 18:31
Aktualisiert
16.10.14, 18:31
Beschlusstext (Besetzung des Integrationsrates
Bezug: Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25. und vom 31. 8.2014 ) Beschlusstext (Besetzung des Integrationsrates
Bezug: Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25. und vom 31. 8.2014 ) Beschlusstext (Besetzung des Integrationsrates
Bezug: Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25. und vom 31. 8.2014 )

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.10.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.09.2014 Öffentliche Sitzung Wahl und Besetzung des Integrationsrates der Stadt Brühl 5.1 Besetzung des Integrationsrates Bezug: Schreiben Maria Blech, Euskirchener Str. 15, Brühl, vom 25. und vom 31. 8.2014 275/2014 Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke & Piraten) verweist auf den ausgelegten Antrag seiner Fraktion, der laute: Der Rat stimmt dem Beschluss des Wahlprüfungsausschusses vom 30.6.2014 zu (Liste „Brühl International“: 4 Sitze, Liste „Dein Brühl“: 4 Sitze, Einzelbewerber: 1 Sitz). Die Verwaltung möge prüfen, ob man nicht bei der Sitzverteilung des Integrationsrates wie bei der Sitzverteilung zum Stadtrat vorgehen kann. Auch dort gibt es Einzelbewerber. Doch die auf Einzelbewerber entfallenen Stimmen werden bei der Verteilung der Ratssitze auf die Reserveliste der Parteien bzw. Wählergruppen nicht berücksichtigt. In diesem Fall wäre eine Platz mit dem gewählten Direktkandidaten besetzt und die restlichen 8 Plätze würden über die Liste bestimmt. Er begründet im Folgenden den Antrag damit, dass es eindeutiger Wille des Gesetzgebers sei, dass die Migrantenvertreter im Integrationsrat stets die Mehrheit haben müssten. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist auf die genaue Formulierung im Gesetz. Dort heiße es, dass die Zahl der zu wählenden und nicht die Zahl der gewählten Vertreter die der Ratsmitglieder übersteigen müsse. Hierüber könne man nun trefflich streiten; allerdings sei die Rechtlage maßgebend. Er verweist diesbezüglich auf die Sitzung des Wahlausschusses. Dort sei zunächst vorgeschlagen worden, so zu verfahren, wie es die Fraktion Linke&Piraten jetzt beantrage. Nach einem entsprechenden Hinweis der ehemaligen Ratsfrau Dr. Tieke sei die Besetzung nochmals rechtlich geprüft worden mit dem heute vorliegenden Ergebnis. Er warne im Übrigen davor, im Rat zu unterscheiden, wer die Interessen der Migranten vertrete und wer nicht. Er könne hier sicherlich auch für die anderen Fraktionen sprechen und sagen, dass die Interessen selbstverständlich von allen vertreten würden. Bei allem Verständnis für das Anliegen gehe es hier um eine Rechtsfrage, die nicht anders als wie von der Verwaltung in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde dargestellt gesehen werden könne. Notfalls müsse eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich den Ausführungen an und verweist zusätzlich auf die Aussage des Landesintegrationsrates, der grundsätzlich die Interessen der Migranten und der Integrationsräte vertrete, hier aber auch die Aussage der Verwal- Beschluss Rat 08.09.2014 1 von 3 tung bestätige und darauf hinweise, dass dieses Problem nicht nur in Brühl bestehe, sondern mehrfach in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sei. Im Integrationsrat selbst sei die Angelegenheit auch diskutiert worden mit dem Ergebnis, die missliche Lage nun hinzunehmen und zu erkennen, dass es zwischen den Interessenlagen der Migranten- und der Ratsvertreter keinen Unterschied gebe. Man wolle vielmehr versuchen, Lösungen für die anstehenden Themen gemeinsam zu erarbeiten. Für die nächste Wahl müsse seitens des Gesetzgebers eine Anpassung der Gesetzeslage erfolgen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) verweist deutlich auf die Tatsache, dass der Rat und auch der Bürgermeister die Rechtslage zu beachten hätten und man angesichts des Gesetzes und der gültigen Wahlordnung nicht anders entscheiden könne. Dies habe überhaupt nichts mit einer Interessenvertretung zu tun. Die FDP-Fraktion verwahre sich insofern gegen die Einbringung einer politischen Komponente an dieser Stelle. Diese Position müssten alle Ratsmitglieder vertreten und nicht statt dessen Gräben öffnen, die nicht vorhanden seien. Ratsherr Lanzrath (GRÜNE) bedauert die Rechtslage. Man müsse allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten zur Aufklärung genutzt habe. Wenn man einen anderslautenden Ratsbeschluss fasse, laufe man Gefahr, dass dieser aufgehoben werden müsse. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke & Piraten) ist der Ansicht, dass Fehler im Vorfeld der Wahlen gemacht worden seien, allerdings nicht von den Ratsmitgliedern. Im Rahmen der Ergebnisfeststellung sei auch das d´Hondt-Verfahren diskutiert worden, welches die Besetzung aller neun Sitze zur Folge gehabt hätte. Statt dessen habe man nun die nächsten sechs Jahre das Problem, dass in den Sitzungen auch einmal weniger Migrantenvertreter als Ratsmitglieder anwesend sein könnten. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke & Piraten) fragt, ob man als Stadt nicht Klage einreichen könne, wenn alle die Situation für unbefriedigend halten. Bürgermeister Freytag verweist auf die Verwaltungsvorlage, die bezüglich der Darstellung der Rechtslage eindeutig sei. Ratsherr Weber (GRÜNE) fragt sich, über was man hier diskutiere. Es gebe eine klare Rechtslage, die die Verwaltung in der Vorlage dargelegt habe und der von niemandem widersprochen werde, auch nicht von der Fraktion Linke&Piraten. In deren Antrag stehe lediglich, dass man etwas beschließen solle, was nicht im Sinne des Gesetzes sei. Das sei aber nicht möglich, denn jedes Ratsmitglied habe sich im Rahmen seiner Vereidigung dazu verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln Man könne nicht ein fest stehendes Wahlverfahren im Nachhinein ändern. Daher müsse man mit der Situation – auch wenn sie unglücklich ist – leben und den Antrag ablehnen. Fraktionsvorsitzender vom Hagen (GRÜNE) fragt, ob der Beschluss beanstandet werden müsste, wenn er wie von der Fraktion Linke&Piraten beantragt gefasst würde. Bürgermeister Freytag bejaht dies. Ratsherr Weitz (SPD) zeigt mit einem Beispiel die Absurdität des Ganzen auf. Man solle sich nur einmal vorstellen, dass z.B. der Einzelbewerber aus irgend einem Grund sein Mandat nicht ausüben könne. In diesem Falle könne man nicht „würfeln“, welche Liste nun Beschluss Rat 08.09.2014 2 von 3 den frei werdenden Sitz erhalte, sondern der Sitz verfalle und die Ratsmitglieder wären in der Überzahl. Man könne an dieser Rechtslage nichts ändern. Er lade daher alle zu einer gemeinsamen, erfolgreichen Arbeit im Integrationsrat ein und warnt davor, diese Arbeit durch Anträge in der vorliegenden Art zu blockieren. Ratsfrau Hildebrandt (SPD) schließt sich diesem Aufruf an. Sie finde es widersinnig, sich an einzelnen Zeilen im Gesetz festzuhalten, anstatt ein gemeinsam erarbeitetes, schlüssiges Konzept vorzulegen, wie der Integrationsrat überhaupt arbeiten wolle. Dies sei nicht effektiv und ihrer Meinung nach auch nicht im Sinne der Migranten, die durch den gesamten Integrationsrat vertreten würden. Man vergeude zu viel Zeit mit formalen Diskussion und sollte besser die inhaltliche Arbeit in den Vordergrund zu stellen. Hinweis der Schriftführerin zum Antrag der Fraktion Linke & Piraten: 1. Die Sitzverteilung des Rates ist in den §§ 31 – 33 Kommunalwahlgesetz geregelt. Gerade diese Vorschriften sind in § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung nicht mit aufgeführt und dürfen daher nicht zur Anwendung kommen. Bei der Sitzverteilung des Integrationsrates kann daher nicht – wie vorgeschlagen - wie bei der Sitzverteilung im Rat vorgegangen werden. 2. Wäre es ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen, dass die Migrantenvertreter im Integrationsrat stets die Mehrheit haben müssen, hätte er dies in § 27 GO festlegen können. So bleibt die Besetzung 1/3 zu 2/3 eine Empfehlung. 3. Die Verwaltung hat nicht – wie dargestellt - argumentiert, dass die Reservelisten ausreichend lang hätten sein müssen. Argumentiert wurde vielmehr dahingehend, dass die Wahl von demokratisch legitimierten Stellvertretern zulässig gewesen wäre. Hierauf wurde in den öffentlichen Bekanntmachungen ausdrücklich aufmerksam gemacht; zusätzlich enthält die Wahlordnung einen deutlichen Hinweis. So wäre gewährleistet gewesen, dass sich ein Migrantenvertreter, der an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, vertreten lassen kann. Von dieser Möglichkeit wurde nicht Gebrauch gemacht. Demgegenüber sind alle Ratsmitglieder durch die Kommunalwahl demokratisch legitimiert und können sich daher im Integrationsrat vertreten. 4. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern sind in § 27 Gemeindeordnung ausdrücklich zugelassen. Eine Wahlordnung, die – wie vorgeschlagen - diese Möglichkeit unterbinden würde, wäre rechtswidrig. 5. § 16 Abs. 1 der Wahlordnung kann nicht - wie vorgeschlagen - nur bei Listenwahlvorschlägen angewendet werden, sondern gilt für alle Vorschläge, auch für die von Einzelbewerbern, da diese ausdrücklich zugelassen sind (siehe Ziffer 4). 6. Die Wahlordnung der Stadt Brühl hat die Musterwahlordnung fast 1:1 übernommen, so auch die Vorschrift hinsichtlich des Freibleibens eines Sitzes. Die Musterwahlordnung wurde im Auftrag des Landesintegrationsrates erstellt. Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Rat 08.09.2014 3 von 3