Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Amt 61 AS/Wo
Jülich, 14.06.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 374/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
01.07.2010
Haupt- und Finanzausschuss
08.07.2010
Stadtrat
14.07.2010
TOP
Ergebnisse
Klarstellungssatzung für den Ortsteil Broich gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Broich wie folgt:
„ Folgt Satzung im Wortlaut „
Begründung:
Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Broich der Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsteil Broich strukturell
geklärt.
Bauvorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb dieses
Bereiches nach § 35 BauGB.
Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als Baufläche,
d.h. als gemischte Baufläche und als Wohnbaufläche dargestellt.
Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude wie Schuppen, Garagen u.ä. außer Acht gelassen.
Im Falle des Abrisses eines im Innenbereich abschließenden Gebäudes zählt das dann unbebaute
Grundstück weiterhin zum Innenbereich.
Die Klarstellungssatzung löst den „Strehlau-Plan“ ab, der Anfang der 70er Jahre auf Veranlassung
der Bezirksregierung erstellt worden ist. Mit dieser Maßnahme sollte ein satzungsähnlicher Zustand
hergestellt werden, der es der Gemeinde ermöglichte, Vorhaben nach § 34 oder nach § 35 BauGB
zu beurteilen.
Dieser Plan ist zwischenzeitlich durch die Expansion der Ortslage Broich und die Ausweisungen
des Flächennutzungsplanes überholt. Der Kreis Düren hat die Gemeinde angehalten, diesen Plan
durch eine Satzung zu ersetzen.
Als Anlage ist der Satzungstext mit Lageplan und Begründung beigefügt.
Für die weiteren Ortsteile werden je nach Kapazität des Planungsamtes ebenfalls Klarstellungssatzungen aufgestellt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 374/2010
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